Hallo
nein, Deine Pflegetochter muß nicht für die Schulden ihres Ehemannes aufkommen.
Die EV dient dazu, mitzuteilen, ob Vermögen vorhanden ist.
Dort muß dann angegeben werden, ob ein Auto vorhanden ist, wo welche Konten geführt werden, wer der Arbeitgeber ist, ob Sparverträge, Lebensversicherungen, etc piep piep vorhanden sind.
Die Nichtabgabe der EV kann einen Haftbefehl, der auch beim Amtsgericht und bei der Schufa eingetragen wird nach sich ziehen. Bei Falschangaben bei der EV können Gefängnisstrafen, Geldstrafen erfolgen.
Der Gläubiger, der die EV, bzw. die Vollstreckung, beantragt hat, hat Einblick in die auch beim Amtsgericht hinterlegte EV. Daraus kann er weitere Vollstreckungen ableiten. Z.B. Konto- und Gehaltspfändungen, Auto ....
Wenn Dein Pflegeschwiegersohn das Geld zur Abgabe der EV mitbringt, oder dem Gerichtsvollzieher glaubhaft macht, das er das Geld in Raten abzustottern kann, kann er die EV verhindern. Ich an seiner Stelle würde vorab den GV anrufen und fragen, um welche Forderung und in welcher Höhe es sich handelt und dann versuchen, das Geld zusammenzukratzen.
Deine Pflegetochter muß zwar nicht für seine Schulden aufkommen, aber wenn sein Gehalt gepfändet wird, um die Forderungen einzuziehen, ist für sie vor dem Hintergrund, das bald ein Baby da ist und sie evtl. nicht mehr arbeiten geht, weniger Geld da. (was für ein Satz :ohnmacht: )
Die Pfändungsgrenze liegt dann für ihn mit dann 2 Unterhaltspflichtigen bei (keine Ahnung, wie eine Quelle hier eingefügt wird) lt. Pfändungstabelle 2010 bei 1.569,99 Netto Selbstbehalt.
LG :wink