Beiträge von schnuck9

    Nur stimmen deine Zahlen ja nicht. Der Vater hat weniger Geld als in deiner Rechnung (oben hatte ich ca. 1300 ausgerechnet), die Mutter mehr.


    ich hatte die Zahlen von vatertochterduo übernommen, da ich wie er davon ausgegangen war, dass der KU von KVs Netto vor TU Berechnung abgezogen wird.


    Ich hab aber mittlerweile mal geoogelt und auf einer Seite gefunde, dass der BArunterhalt wie schon beschriben abgezogen wird vom Nettoloh. Genauso wird aber auch beim Unterhaltspflichtigen 250€/Kind abgezogen, welches bei ihm lebt zzgl Kinderbetreuungskosten.


    Dann sähe die Berechnung so aus, dass KM (wenn keine Betreuungskostenanfallen) ca 430€ an KV TU zahlen muß, KV 1000€KU


    Also hätte KM dann 3270€ +500 KG
    KV hätte 1430€



    Jedoch weiß ich nicht, inwieweit das gesetzich festgeschrieben ist.

    Der Trennunsunterhalt ist ja dafür gedacht, dass der Partner mit dem geringeren Einkommen durch die Trennung nicht schlechter gestellt ist, als in der Beziehung.


    Aber in diesem Beispiel ist der Partner der mehr verdient durch den TU schlehcter gestellt, denn:


    Einkommen der Familie vor der Trennung: 2000+2700+500= 5200
    abzüglich (fiktiver Miete): 5200-700=4500
    abzg. Familienauto Versicherungen etc (auch fiktiv) 4500-500=4000


    4000/5 Familienmitglieder = 800€ pro Person im Haushalt für Klamotten Lebensmittel etc pp


    KV hat nun nach KU und TU Rechnung also 1900€ hier gleiche Miete und Nebenkosten abgezogen (die aber ja normalerweise geringer ausfallen würden) bleiben 700€ für ihn


    KM hat 3300-1200=2100/4= 525€ pro Person im Haushalt....


    Will heißen der KV hat für sich das gleiche zur Verfügung wie vorab, alle anderen aber deutlich weniger.


    So und nun zerreißt meine Berrechnung :-)


    So, hat er 1300 und sie 2400 (plus KUH und KG, die den Bedarf der Kinder abdecken). Vorerst. Später wird sie durch Lohnsteuer Klasse 2, so sie denn AE sein sollte, entlastet. Er durch 1 weiter belastet.


    LG


    Darf ich fragen, wo du denn nun diese Zahlen her hast?

    Hallo Vatertochterduo,


    genau das Problem hatte ich gedanklich bei der Trennung auch. KV war nur teilzeitbeschäftigt. Kind bei mir lebend..... hätte ich TU zahlken müssen auch wenn Kind bei mir lebt.
    Wir haben damals im Scheidungsfolgevertrag gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Kindesunterhalt konnte er am Anfng nicht zahlen, da unter dem Selbstbehalt.


    Ich hab damals im Internet gestöbert und gesucht, konnte niegentwo etwas finden, wo berechnet wird, wie der TU zu rechnen ist, wenn der BET Unterhaltspflichtig ist. Denn mit der Standardrechnung kommt man ja nicht hin, denn das Einkommen des BET ist ja nicht nur für ihn/sie, sondern auch teilweise für die Kinder.


    So wie in deinem Beispiel gerechnet scheint es mir aber auch nciht stimmig, da hier immernoch beim BET die BEtreuungskosten fehlen..... aber wie hoch sind die anzusetzten? Gleichwertig mit dem Barunterhalt?

    Ideal fände ich, wenn KV hier im Ort wohnen würde und wir das Wechselmodel haben könnten. Geht leider nicht, da ca 100km Entfernung.


    Aber auch so ist es bei usn recht gut geregelt (eigentlich). jedes zweite WE und ca halbe Ferien bei KV. WEs können nach Absprache getauscht werden (werden sie auch oft genug von beiden Seiten). Wichtige Feiern des Kindes mit ganzer Familie (Geburtstag, Einschulung etc). Für Weihnachten/Sylvester eine seid Jahren stabile verbindliche Regelung und andere Feiertage je nach dem wie die WEs liegen.

    ich lieg gerade auf dem Boden vor Lachen zu geil




    Aber meine (6) gestern auch.


    Sie im Gespräch mit nem Freund, der gerade weider nach Huase gerannt kam:


    "Wo warst du gerade?"
    "Mußte nen Brief zur Post bringen"
    " Ohja, das Leben ist heutzutage schon stressig!"


    und ich konnte mir das Lachen nicht verkneifen

    Zunächsteinmal ist so ein weide zaun nicht lebensgefährlich, wenn aber auch schmerzhaft.


    ist es "nur" das Bein was weh tut? Kann es vielleicht sein, dass er da kruzzeitig nen muskelkrampf hatte und das nach dem Fußweg jetzt einfach ncoh schmerzt? HAst du mal abgetastet, ob da was an Muskulatur noch verhärtet ist?


    Sonst geht es ihm aber gut?

    Hey,


    hab bislang nur mitgelesen..... aber eins wundert mich... vielleicht bekomm ich ja dann Klarheit.


    Also der KV ist auf See. Immer unter der Woche? Oder mehrere Wochen am Stück und dann wieder mehrere Wochen zu hause? Denn wenn er immer unter der Woceh unterwegs ist, sehen sich Vater udn Sohn doch gar nicht wirklich öfter, oder? Denn wenn Sohn (angenommen man würde bestehende Regelung umgekehrt übernehmen - unabhängig von der Machbarkeit) jedes zweite WE bei KM ist, dann sieht er KV ja auch nur jedes zweite WE und eben halbe Ferien. Klar evtl den ein oder andern Tag mehr, den LV evtl zwischendirn mal frei hat... aber wiegt das wirklich das auf, dass sich KM und Sohn so viel seltener sehen?


    Also selbst wenn er KV dann doppelt soviel sieht (statt 6 TAge pro Monat ggf 12), sieht er KM dann ja nur noch ein viertel der Zeit (6 TAge pro Monat statt 24) und die Differenz ist Sohn bei Next. Sehe ich das so richtig? Wenn nicht korrigiert mich...... Also wenn da nicht etws im Haushalt bei KM schiefläuft, dass Sohn sich da gar nciht wohlfühlt, verstehe ich nicht, warum er dann aus seinem gewohnten Umfeld gerissen werden soll zumal in dem Alter Freunde udn wie ich gelesen habe Freundin, Schule und Hobbies eh einen größeren Stellenwert einnehmen als Eltern.


    Klar ist der Wunsch zu verstehen, dass der SOhn seinen Vater öfter sehen will. Und schlimm ist auch, dass er so ziwschen den Fronten hängt.... aber ich weiß eben auch nciht, ob ihm mit 12 die Tragweite einer solchen Veränderung klar ist. Ich glaube auch, dass er dadruch massiv verunsichert ist, daher kann ich mir schon vorstellen, dass es im (laut KM) besser ging, als sie die Entscheidung getroffen hat, sie ihm also abgenommen aht und eien klare Richtung vorgegeben hat. Wobei da natürlich schöner gewesen wäre, die Eltern hätten an einem Strang gezogen, aber leider scheint das hier nicht zu funktionieren.


    Schlimm finde ich nur, dass es jetzt doch vor Gericht zu gehen scheint. Klar kann man den KV einerseits verstehen.... andererseits sollte er auch daran denken, dass es für den Sohn vielleicht besser ist mal zur Ruhe zu kommen.

    Hey,


    wie habt ihr für Notfälle vorgesorgt?


    ich dachte eigentlich immer, ich hätte das im Griff.... tja aber wenns hart kommt dann gleich richtig.....


    Bin letzten Dienstag mit über 40°C Fieber ins Krankenhaus gekommen. Das ging alles recht schnell und spontan. Morgens noch beim Arzt gewesen, sollte um 18 Uhr anrufen, wegen Blutwerte und da kam die Nachricht " Gleich los zum KH!" Puhh und was ist mit der Kleinen??????? Mir hatte ne Mutter von ihrer Freundin angeboten, wenn mal was wäre könnte ihc gerne anrufen... also.... in der Situation... angerufen.... und die war auch so lieb die Kleine zu nehmen un mich sogar ins KH zu fahren. Hatte mit ihr dann abgesprochen, dass, weil es sonst schwierig wäre, da meine Eltern ausgerechnet da im Urlaub gefahren sind, die Kleine bist Freitga bei ihr bleibt, da sie ja auch zur Schule mußte (alle Verwandten wohnen sonst 100km weg). HAt auch soweit gut geklappt. ICh gleich bei KV angerufen, damit er Kind am Freitag abholt (wäre eigentlich eh sein WE gewesen, aber er hatte getasucht, weil er was vor hatte). Tja und da kam der Hammer... er könne K. nicht holen, da er keine Zeit hätte. Seine Mutter hätte auch was vor un Bruder (Patenonkel) wäre am We auch nicht da. O-Ton" Deine Eltern können ja ihren Urlaub abbrechen" ich war auf hundertachzig.... weil ihm seine Aktion (Ehrenamt) wichtiger war als das Kind stand ich nun da und wußte nicht weiter. GSD hat sich die Mutter angeboten K auch noch übers WE zu nehmen. Trotzdem war ich rotz und Wasser am heulen, denn der Artz meinte ich müsse mindestens ne Woche bleiben. Klamotten hatte cih nciht genug gepackt und auch keinen, der mir was hätte nachbringen können. K hat zwar ba und an Sachen für sich und auch bestimmte Dinge für mich aus dem HAus geholt und mir mitgebracht, aber es hätte auch gewaschen werden müssen, damit ich frische Wäsche hätte bekommen können. Ich fühlte mich das erste mal seit langem sooooooo allein gelassen, mit den SOrgen um meine Gesundheit, den Sorgen ums Kind etc.


    EIne gute Freundin (wohnt auch 80km weg) hat dann am We meine sachen alle geholt und gewaschen und mir Sonntags wieder gebracht. Montags kam dann ne andere Freundin (100km) mit ihrem Klienkind und Baby und hat dann meine Tochter im Haus versorgt, das sie mittlerweile so ein Heimweh hatte, dass sie Nachts kaum noch geschlafen hat. Dienstag bin ich dann wieder aus dem KH nachhause. und erhole mich gerade noch.


    Mir hat das ganze echt zu denken gegeben.... dachte imer ich könnte mich auf den KV verlassen. Ok, dass ich krank werde, wo meine Eltern gerade im Urlaub sind ist Pech, aber andererseits sollte ich mich vielleicht auch langsam daran gewöhnen, dass ich nciht immer auf sie zurückgreifn kann.


    Was gibt es für Möglichkeiten vorzusorgen? Hätte auch die Möglichkeit bestanden, dass K in der Zeit, wo ich im KH war nicht zur Schule geht, sondern bei Oma, KV etc ist (die möchte ich verständlicherweise nicht bei mir im Haushalt haben, insbesondere wenn ich nciht dabei bin)


    Gruß

    thschuldige, dass ich nicht differenziert habe, ich sprach nicht vom JA sondern der Unterhaltsvorschusskasse. Die ja entweder den UHV, wei dem Namen nach als Vorschuss zahlen (dann muß er zurückgezahlt werden), oder aber als reine Erzatzleistung (wenn unverschuldet nicht zahloungsfähig). Und mir wurde eben der bei Kasse gesagt, dass er denen die "Nichtzahlungsfähigkeit" udn die Bemühungen zahlungsfähig zu werden nachweisen muß, damit er es nicht zurückzahlen muß. Sollte er es nicht können, würde wie von mir beschrieben vorgegangen. Daher wäre es sinnvoll, wenn ein höheres Einkommen vorab vorgelegen hätte auch eine Beistandschaft einzurichten, da dann ggf auch mehr als der UHV verlangt werden könnte. In wie weit dabei dann vor Gericht gegangen werden würde hat sie mir nicht dargelegt. KLang eher so, asl würden die dann alles regeln....
    Ich habe übrigens keine Beistandschaft vom JA beantragt, sondern hoffe darauf, dass KV bald wieder Arbeit hat und zahlt und wir alles wie gehabt ohne Amt, Anwalt und Gericht regeln können.

    Wenn er mit seinem ALG I nicht leistungsfähig war und das dokumentiert wurde, muss er auch nichts zurückzahlen.


    Es sei denn, er kann nicht nachweisen, dass er unverschuldet arbeitslos ist (er also auch ne sperre vom ALG I hatte) und dass er sich ausreichend bemüht (da verlangen die glaub ich shcon mehr als dir Arge). Dann gehen die vom letzten Netto aus und berechnen danach, was er da zahlen hätte müssen, sollte er demnach in der Lage sein den Betrag zu zahlen, dann muß er die im Nachhinein zurückzahlen (nicht solange er unterm Selbstbehalt ist und auch danach geht Unterhaltszahlung vor Rückzahlung). Besteht eine Beistandschaft (die hier ja auch eingereicht wurde), dann holt das JA eben auch mehr als den gezahlten UHV für den BET. So wurde mir das erklärt.

    Danke für deine Antwort! Das heißt aber, dass es eher von Nachteil für ihn ist?! Macht er also sinnlos einen auf bockig.


    ne, er macht nicht unbedingt sinnlos auf bockig, denn wenn es das ist was ich denke, was er unterschreiben soll, dann stimmt er zu die Zahlungen, die das JA an dich zahlt (UHV), zurückzuzahlen (sobald er mal wieder kann), das muß er aber nicht, wenn er nachweisen kann, dass er unverschuldet nicht zahlungsfähig ist und nachweisen kann, dass er sich bemüht wieder zahlungsfähig zu werden.


    UHV gibt es nämlich auch unabhängig von einem Titel.

    Hey, wieso muss er überhaupt einen Titel unterschreiben? Oder hast du eine Beistandschaft beantragt? (Frage das nur, weil ich auch UHV beantragt haben wegen arbeitslosigkeit vom KV und mir da nichts wegen Titel etc gesagt wurde).


    mmh aber was soll denn der Titel besagen, da er ja nciht zahlungsfähig ist, kann er ja eh nicht zahlen, es sei denn und dem scheint so zu sein, dass er vorsätzlich nicht zahlungsfähig ist, also die Situation selbst herbei geführt hat. Dann müßte er ja das Geld zurückzahlen, sobald er wieder kann. Vielleicht versucht er dem zu entgehen, in dem er sich nicht freiwillig zur Rückzahlung bereiterklärt. Wenn er dann im zweifelsfall vor Gericht zeigen kann, dass es nicht selbstverschuldiet ist, muß er solange er unter dem Selbstbehalt liegt nichts zahlen und den UHV auch nicht zurückzahlen.

    Ich würd sie auch drauf ansprechen, denn es ist ja nicht nur so, dass sie ihre Grenzen (räumlich) überschritten haben, sondern was für mich viel wichtiger ist, dass keiner wußte wo sie zu finden sind. Besprich mit ihr dei Regeln und überleg dir welche Konsequenzen Regelüberschreitungen haben udn besprich diese auch mit ihr.
    Meine Tochter (6) muß mich nicht um Erlaubnis bitten irgentwo hinzugehen, sondern muß mir nur bescheid geben, wo ich sie finden kann (also kurz, bin nicht mehr auf der Starße, sondern mit xy beim Spielplatz. oder gehen jetzt zu yy ins Haus).
    Wenn sie dann ihren üblcihen Radius verlassen will, besprechen wir gemeinsam kurz, ob das so ok ist, was sie beachten soll etc. Da ie den Schulweg alleine meistert, hat sie die wichtigsten Grundregeln schon eingeimpft (da muß sie nämlcih auch über die Hauptstr.)
    Wenn sie sich nicht an die Regeln hält, wird der Grundradius wieder verkleinert.

    Ich habe ursprünglich Vollzeit (37,5h) gearbeitet, war während der Zeit gut über Tagesmutter zustzlich zum Kindergarten abgesichtert. Familie wohnt weiter weg, ist also keine Hilfe. Die letzten Jahre habe ich Schrittweise reduziert auf mittlerweile 30h da sich die Betreuungssituation verschlechterte, aber ich auch körperlich und psychisch an meine Grenzen gestoßen bin. Mit dieser Stundenzahl komme ich jetzt sehr gut klar, auch wenn es finaziell nur sehr wenig Spielraum gibt, da ich ncoh mein EIgenheim abbezahle.
    Ich gehe jeden Tag arbeiten, in Gleitzeit. ICh kann mir also Stunden aufbauen, die ich wenn nötig durch freie Tage wieder abbauen kann. Das geht bei uns gsd recht spontan. So hab ich heute auch nur meinem Chef gesagt, dass ich morgen nicht rein komme.
    Für Tage wo mein Kind krank ist, hole ich mir vom Kinderarzt nen Schein. Die ersten zwei Tage bekomme ich laut Tarif voll bezahlt vom AG, danach kann ich Krankengeld von der KK beantragen. Auch hier brauche ich mir also wenig Gedanken machen, da hier in der Firma viele Eltern arbeiten, und somit den meisten soclhe Situationen geläufig sind.

    Darf ich mal fragen, wie du das berechnet hast? Denn gerade bei Strom und Miete tue ich mcih gerade schwer. Hälfte kann ich nicht einfach rechnen, denn ein Teil ist ja immer da egal ob man allein oder zu zweit oder mit wieviel Leuten auch immer ist (Kühlschrank, Tifkühler etc.)


    Zumal die Rechnung dann bei euch ja auch noch paßt. Die differenz zwischen Summe KU/KG und deinen errechenten Kosten, ist ja dein Anteil am Unterhalt.

    Hey,
    ich nochmal :-)



    also TS bedeutet Themen (bze Thread)Starter (also in diesem Fall du), manche schreiben sattdessen auch TE (Thread-Ersteller).


    So schwer es dir fällt, lass die Zügel lockerer, du mußt lernen zu akzeptieren, dass er seine Zeit so nutzen kann wie er das für richtig hält, so lange er euer Kind nicht gefährdet. Das ist gaaanz schwer, dass wissen hier denke ich die meisten.
    Bei vielen Dingen mußt du dich fragen, wie du es finden würdest, wenn sich da jemand einmischt.
    Woher weißt du, dass es mit dem Füttern nicht klappt, hat der KV dir das erzählt und dich um Rat gefragt?
    Warum du nicht möchtest, dass Next mit dem Kind Umgang hat, kann ich nachvollziehen, ist aber auch ein Punkt, wo Ex sich gegängelt fühlen wird.
    Du sagts einerseits er kümmert sich gut, dann wieder nicht richtig.... ich glaueb in dem Fall heißt "nicht richtig" nicht so wie du es tun würdest, aber das ist normal. Männer erziehen Kinder anders, Männer sehen Gefahren anders, aber gerade das macht es aus, gerade deshalb ist es wichtig, dass Kinder beide Elterteile haben, die eben Dinge unterschiedlich handhaben.


    ABER bedrohen lassen mußt du dich nicht (inwiefern droht er denn), wenn er nicht vernünftig mit dir spricht brich das Gespräch für den Moment ab, ggf mit dem Kommentar, dass er du nur mit ihm sprichst, wenn er dazu in der Lage ist, dies vernünftig zu tun.



    Aber mein Fazit bleibt: GSR wirst du wahrscheilich nicht verhindern können, Umgangsregelung in dieser scheinbar angespannten Situation zu ändern, wird auch wohl auf Krieg hinauslaufen. Ich glaube aber nicht, dass du dir und eurem Kind damit ein gefallen tun würdest.

    Hallo TS,


    ich hab mir hier gerade alles durchgelesen, habe bei manchem einfach nur den Kopfgeschüttelt, bei anderem zustimmend genickt.... ichwill jetzt aber nur mal auf das von dir geschriebene Antworten:


    Du hats in letzter Zeit einiges durchgemacht gerade emotional, die Sorge um dein Kind, die Trennung, die Verletzung durch eine andere ersetzt worden zu sein etc....
    Daher möchte ich dir erstmal ein Lob aussprechen, dass ihr es ja scheinbar bislang gut hinbekommen habt. Er hat regelmäßigen Umgang und ihr konntet euch bislang ohne JA einigen.
    Nun kann ich mir vorstellen, dass du ersteinmal zur Rueh kommen willst, mit der Situation umgehen lernen mußt etc... und nun kommt er, zieht auch noch mit Next zusammen und will GSR... das reißt die wahrscheinlich noch nicht einmal im Ansatz verheilten Wunden wieder aufm was dazufürht, dass du dich schützen willst/mußt.


    Aber welcher Weg ist der Richtige? Zu blockieren und sagen "Nein, ich will das alles nicht udn die bisherigen Regelungen sind auch hinfällig?" Dabei aber zu ristkieren, dass die Kommunikation, die ihr ja scheinbar noch habt komplett kaputt zu machen, sa das JA und Gerichte entscheiden müssen?


    Oder zu überlegen, was habe ich dabei zu verlieren dem KV GSR zu geben, was ändert sich wirklcih dadurch? Was finde ich an der derzeitigen Umgangsregelung wirklich schlimm, was stört mich wirklich an der geänderten Wohnsituation vom KV?


    ZU deiner Umgangsregelung. Klar ist es hart, sein Kind, gerade wenn es noch so klein ist, abzugeben.... wobei ich denke auch in einem Jahr wäre das schlimm. Die Zeit ohne Kind kommt einem so leer vor (zumindest ging es mir damals so). ABER, geht es dem Kind in der Zeit gut? Sind es nur die eigenen Verlustängste? Könntest du es besser haben, wenn es mehrmals in der Woche kürzere ZEit wäre und damit ständig den KV zu begenen? Wenn es dem Kind gut geht und ich glaube das tut es, sonst hättest du schon viel eher was unternommen, um den Umgang so wie er gerade läuft zu ändern, dann seh diese Zeit als Freiraum, in der du Kraft tanken kannst, in der du mit einer Freundin reden kannst, dich ausheulen, oder was auch immer. Mach in der Zeit etwas, was dir gut tut. wenn du das gelernt hast, wirst du eines Tages feststellen, dass du dich auf deine freien WEs freust, auch wenn ich weiß, dass du das jetz nicht glauben kannst.
    Umgang werden/sollen Kind und KV immer haben!!! Das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Folglich ändert es an deiner alltäglichen Situation gar nichts.


    Klar sollte dir nur sein, wenn du jetzt alles abblockst, dass dann die kommunikation schwieriger wird, dass Lösungen schlechter gemeinsam gefunden werden können. Frag ihn aber ruhig mal, was er denn denkt, was sich durch das GSR für ihn ändert.