wenn Du keine Belege vorlegst verlangen sie das Geld zurück.
Kontoauszüge vorlegen, Nachweise über das was Du mit dem Geld von der Arge gemacht hast vorlegen, die lassen Dich nicht sonst nicht von der Angel.
Die Arge kann auch noch Monate später kommen (bis zu einem Jahr später so weit mir bekannt) und Nachweise verlangen. Bekommen sie diese nicht verlangen sie ihr Geld zurück. Und zwar hartnäckig.
Ich habe Geld für Sat-Schüssel und Küche bekommen, hätte ich die Kontoauszüge bzw. von der Vormieterin unterschriebene Quittungen nicht vorgelegt hätte ich das Geld zurückzahlen müssen bzw. sofort am nächsten Monat von den laufenden Leistungen abgezogen bekommen.
Wenn Du dem Amt mit der Anwältin auf die Pelle rückst (was von der Idee her gut ist) kannst Du davon ausgehen, dass sie anschliessend all das was sie Dir bezahlen bzw. bezahlt haben zu 200 % nachgewiesen haben möchten weil sie sich ans Bein gepinkelt fühlen.
Die Anwältin kann auch nur das rausschlagen was Dir laut Gesetz über Alg II bewilligt werden kann.
Es gibt hier zwar viel KANN und wenig MUSS, aber auch nicht mehr Leistungen als vom Gesetzgeber als KANN verschlossen.
Die Quittungen reichen allerdings als Kopie, gibt hier keine Originale aus der Hand.
Wünsch Dir was.