Beiträge von sunshine177

    Hallo,


    ich habe mal eine Frage zum Thema Informationspflicht.
    Der KV ist der Meinung, wenn ich mit unserer gemeinsamen Tochter unseren Wohnort verlasse und dabei eine Entfernung von mehr als 100km zwischen unseren Wohnort und den dann aktuellen Aufenthaltsort liegt, besteht eine Informationspflicht an den KV. Sollte diese Information nicht erfolgen bzw. ich trotz seine nicht gegebenen Zustimmung wegfahren, könnte er mich anzeigen und das ASR beantragen. Wir haben das GSR. Es geht dabei um Tage an denen kein Umgang stattfindet. Es handelt sich auch nicht um einen Urlaub.


    Wer kann mir zu diesem Thema etwas sagen. Bin dankbar für Tipps.


    LG Sunshine

    Hallo,


    ich bin mir zwar nicht ganz sicher ob meine Frage hier her oder doch eher zur Kategorie Mu-Ki-Kur gehört aber da hier mehr los ist hoffe ich mal, einige Antworten zu bekommen.


    Wenn ich eine Mu-Ki-Kur beantrage, wo der Anlass mehr bei mir liegt als bei meinem Kind wie ist das dann mit der Informationspflicht gegenüber des KV bzw. hat er vielleicht sogar Mitspracherecht.


    Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wie ist das dann, wenn in den 3 Wochen kein Umgang stattfinden kann. Kann dann der KV sagen, er ist dagegen oder er will das Kind in dieser Zeit betreuen? Meine Tochter ist 20 Monate und hat noch nie beim KV übernachtet. Spielt das Alter des Kindes eine Rolle?


    Danke für die Antworten.


    LG Sunshine

    Hallo,


    also das Verhalten deiner Tochter deutet eher auf eine sichere Bindung denn auf eine unsichere Bindung hin. Sie war sich sicher das du wiederkommen wirst. Sicher spielt auch der Reiz des Fremden eine Rolle und es kann beim nächsten Mal auch anders sein. Vielleicht kannst du ja das pflegeleichte Verhalten deiner Tochter auch für dich nutzen und die Zeit bei der Nanny etwas ausbauen. Da kannst du mal was für dich machen und der Schritt zur Betreuung in der Kita ist nicht ganz so schwer.


    LG

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich hab mal eine Frage für meinen Partner.


    Er hat eine Tochter und bezahlt im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Unterhalt. Der Selbstbehalt beträgt für ihn 950 Euro. Jetzt ist es aber so, dass wir beabsichtigen Anfang nächsten Jahres evtl. Zusammen zu ziehen. Ein Bekannter von ihm hat dazu gemeint, sein Selbstbehalt würde sich dann auf 770 Euro verringern. Ist das wirklich so?
    Danke für die Antworten

    Hallo,


    ich überlege derzeit eine Kur zu beantragen. Dabei beschäftigt mich die Frage, ob so eine Kur mit einem Kind das noch nicht mal zwei Jahre ist sinnvoll ist oder ob da die Belastung nicht noch größer wird. Freue mich über Erfahrungen von euch.


    LG Sunshine

    Hallo,
    also die Frage steht ja schon im Titel. Mich würde mal interessieren, wie das mit der Auskunft in Kita und Schule gegenüber eines Elternteils ohne Sorgerecht ist. Kann man da genauso mal auftauchen und nachfragen, wie sich das Kind so macht? Oder geht das nur mit Erlaubnis des Sorgeberechtigten Elternteils oder hat man gar keine Chance auf Information? Es ist in diesem Fall nicht damit zu rechnen, dass die Informationen vom anderen Elternteil zu bekommen sind.


    LG Sunshine

    Hallo,
    mich beschäftigt gerade die Frage wie das so ist mit dem Umstand Alleinerziehend. Also momentan bin ich alleinerziehend für meine Tochter und werde ja auch überall so behandelt. Für mich stellt sich allerdings die Frage, wie ist das wenn ich mich irgendwann wieder in einer festen Partnerschaft bzw. Lebensgemeinschaft befinde. Wird dann das Einkommen meines Partners für Dinge die meine Tochter betreffen (z. B. Kita-Gebühren) mit eingerechnet oder zähl ich für dieses Kind immer alleinerziehend sofern ich keine Beziehung mit dem KV führe. Oder wird der neue Partner dann mit eingerechnet, wenn wir verheiratet wären.


    Sunshine

    Hallo,


    derzeit beschäftigt mich eine Frage zum Thema Unterhalt, die allerdings mehr meinen Freund als mich betrifft, aber mich auch mal so allgemein interessiert.
    Zu allererst würde mich mal interessieren, ob die Werte in der Düsseldorfer Tabelle noch um das hälftige Kindergeld reduziert werden können. Es wird doch immer das hälftige Kindergeld abgezogen oder gibt es da Ausnahmen. Die vom JA haben meinem Freund nämlich eine ganz komische Summe als Zahlbetrag genannt.
    Außerdem frag ich mich wie das läuft, wenn der Unterhaltspflichtige 1450 Euro netto verdient. Dann ist er ja auf jeden Fall in der Lage, den Betrag laut Düsseldorfer Tabelle (nach meiner Rechnung 225 Euro) zu bezahlen. Wenn man das jetzt vom Netto abzieht bleiben ja mehr als die 950 Euro Selbstbehalt übrig. Was passiert dann mit diesen Restbetrag? Kann den der Unterhaltspflichtige einfach für sich behalten oder wird der Unterhalt dann entsprechend angehoben oder ein gewisser Prozentsatz einfach als weiterer Unterhalt abgezogen.


    Freu mich auf die Antworten. Danke im Voraus

    Es ist wohl so, dass schon einige Sachen von meinem Freund versucht wurden und die KM zu gar nichts bereit war. Und auf dem JA hatte er eine mütterfreundlich eingestellte SB.
    Er hatte auch schon mal Kontakt mit einem Anwalt, der meinte er solle wohl direkt vor Gericht gehen. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen, denn es ist ja noch nicht alles ausgeschöpft. Aber was hat man denn für Möglichkeiten, wenn die KM nirgends auftaucht? Man kann sie ja bei all den vorherigen Instanzen nicht hinzwingen oder hat das JA da eine handhabe?

    Danke erstmal für die Antworten. Ich denk er wird es am Sonntag nochmal auf Gesprächsbasis versuchen und wenn es nicht geht nächste Woche die Vereinbarung mitnehmen und dann mal sehen wie die KM reagiert. Seine größte Angst ist, dass sie dann einfach den Umgang verhindert. Aber ich bin der Meinung er muss jetzt in die Gänge kommen und notfalls den harten Weg in Kauf nehmen.

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich habe da mal eine Frage bezüglich der aktuellen Situation bei meinem Freund.


    Aktuell sieht es folgendermaßen aus: Mein Freund hat eine Tochter, die gerade 3 Jahre alt geworden ist. Er ist seit über einem Jahr von der KM getrennt allerdings erst am Anfang des Jahres ausgezogen. Die KM stellt es vor der Tochter immer noch so hin, als ob der Papa wegen der Arbeit nicht mehr da wohnt. Er hat sie aktuell jeden Sonntag von 8 - 19 Uhr. Es waren auch schon mal beide Wochenendtage, dass hat die KM dann mit der Aussage, die Kleine wäre nach dem Umgang komisch gekürzt. Es läuft dann aber immer so, dass er Samstag versucht die KM zu erreichen um es wegen Sonntag abzuklären und diese dann immer ganz überrascht tut oder die Kleine Sonntags noch gar nicht bereit ist. Wenn sie wegfährt, dann erfolgt auch keine Information und er merkt es erst, wenn er vor verschlossenen Türen steht. Leider ist keine richtige Kommunikation zwischen den beiden möglich. Abgesehen davon, dass es schon ziemlich unsicher läuft für meinen Freund ist es für eine dreijährige zu wenig Umgang. Ich habe ihm daher geraten, den Geburtstag als Anlass zu nehmen, den Wunsch nach mehr Umgang deutlich zu machen und dafür gleich eine Umgangsvereinbarung zu erstellen. So ist es in meinen Augen für beide Seiten verläßlicher. Wenn die KM nicht darauf eingeht, dann kann er ja die nächsten Schritte gehen. Ich frag mich jetzt allerdings ob die KM die Umgangsvereinbarung auch als Kriegserklärung verstehen könnte und es damit noch schwerer wird für meinen Freund.
    Wie sind denn eure Meinungen dazu - gleich schriftlich oder doch noch Gesprächsversuch?

    Also ich kann auch nicht verstehen, dass das nicht ohne Gericht geht bei euch. Bei uns war das so, dass ich nach einem Vorfall gesagt hab Kind erstmal nicht alleine sondern BU. Hat sich dann etwas hingezogen bis KV dafür bereit war. Wir hatten dann Termin bei JA, die haben dann den Auftrag an eine Beratungsstelle weitergeleitet und dann wurde versucht, dass alles ziemlich zeitnah in die Wege zu leiten. Wichtig ist zu wissen, dass dann während der Zeit in der die BU-Termine und parallel die Beratungsgespräche für die Eltern stattfinden sämtliche Gerichtssachen ruhen müssen.
    Mit dem Kennenlernen der Begleitperson für dein Kind, dass kannst du wohl vergessen, da die Leute chronisch überlastet sind und du froh sein kannst alle anderen Termine zeitnah durchzuziehen.

    Also ich hab während der Elternzeit zusätzlich zum Elterngeld und UV noch Wohngeld bekommen.
    Ich frage mich wie jemand darauf kommt, dass die Eltern mit herangezogen werden. Du bist doch über 25 und auch kein Pflegefall also ist es absolut egal, was deine Eltern für finanzielle Mittel haben.
    Falls dein Einkommen nicht so hoch ist, wird die dann auch der Kitaplatz bezahlt. Denke wenn dein Elterngeld ausgelaufen ist, kannst auch noch ergänzendes Hartz IV beantragen

    Hallo,


    das hört sich ganz schön hart an. Fühl dich erstmal gedrückt.


    Es ist denke ich schwierig zu sagen, was wäre wenn. Mich würde mal interessieren, war die Kleine schon immer ein Papakind oder erst seit der Trennung, wo er nicht mehr immer verfügbar ist. Ich denke man kommt als AE immer mal wieder an den Punkt wo das Kind lieber bei den anderen leben möchte. Aber es gibt ja auch Kinder die auch in einer kompleten Familie stärker auf einen Elternteil fixiert sind. Wenn das bei deiner Kleinen der Fall war, könnte es eine Überlegung sein, sie zu ihren Vater zu geben.
    Ich lese aber bei dir auch raus, dass du dich in einer Konkurenzsituation mit dem Vater um eure Tochter befindest. Da mußt du dagegen ankämpfen. Tu einfach das Beste nach deinem Gewissen und wenn der Vater nicht der Held ist für den ihn deine Tochter hält wird sie das ganz sicher früher oder später erkennen. Wie eng ist denn die Bindung zwischen den Geschwistern? Bei 30km wäre es ja sicher trotzdem möglich eine gute Geschwisterbeziehung aufrecht zu halten.
    Leider kann ich dir keine Patentlösung geben aber drück dir die Daumen, die beste Lösung für deine Kleine zu finden

    Also ich kann echt nicht verstehen, wie Begleiteter Umgang angeordnet werden kann und du bist die Begleitperson. Das gehört in meinen Augen in die Hand des JA oder der Beratungsstelle. Dadurch ist zumindest der Konfliktherd zwischen euch, der ja sonst bestimmt mitschwingt ausgeschaltet. Ich kann schon verstehen, dass du Bedenken hast und ihm nicht vertraust aber es sollte zumindest die Chance bestehen, dass Kind und Vater sich kennenlernen. Und das Argument mit dem Autofahren kann auf Dauer nicht wirklich verhindern, dass er den Kleinen mit zu sich nimmt. Ich denke es ist wichtig in der Beratung klar zu machen, dass du den Umgang möchtest aber es natürlich nicht von null auf 100 losgehen kann. Mit den Bedürfnisse erkennen und darauf eingehen ist das sicher auch für ihn ein Lernprozess, der durch deine permanente Anwesenheit wohl nicht gerade unterstützt wird. Denn so kann man ja immer alles abschieben. Das ihr in der Erziehung evtl. verschiedene Ansichten habt und er es anders macht, wenn der Kleine bei ihm ist wirst du wohl nicht verhindern können

    Hallo,
    also wenn ich das so lese kommen mir erstmal noch ein paar Fragen in den Kopf.
    Ich kann ja verstehen, dass es bei diesem sporadischen Umgang in den Jahren nicht sofort alleinigen Umgang mit Übernachtung gibt, aber bei 3 Monaten begleiteten und dann noch unbegleiteten mit dir auf Abruf drängt sich mir die Frage auf, was da alles vorgefallen ist. Ich hatte selbst mal begleiteten Umgang und da waren 5 Termine das höchste der Gefühle. Wer begleitet den Umgang denn? Les es so als ob du das machst. Das finde ich persönlich nicht gut.
    Klar willst du nur das beste für deine Tochter aber dauerhaft begleiteten Umgang ist eine Bindungsentwicklung nicht förderlich. Das sie gewisse Reaktionen auf den Umgang zeigt, kann passieren aber auch da denke ich die Zeit wird es besser machen.
    Drück dir die Daumen, dass ihr eine gute Lösung für eure Tochter findet

    Hallo,
    also ich würde den Umgang nicht in meiner Wohnung stattfinden lassen. Bei uns war es so, dass es direkt nach der Trennung in der Wohnung war, aber meine Kleine war da auch noch ein Säugling. Problematisch dabei war, dass er sich immer noch wie zu Hause gefühlt hat. Nach einigen Vorfällen ist die Haustür jetzt für mich die Grenze zu meiner Privatsphäre, die er nicht mehr zu überschreiten hat. Da du aber sicher für den Anfang dabei oder zumindest in der Nähe sein will würde ich auch Spielplatz vorschlagen und dann mal sehen. Wenn es regelmäßig laufen sollte kannst dich ja immer mehr zurückziehen.
    Zu den Terminen bei der Beratungsstelle kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die meist Praktikanten oder eine Sekretärin haben, die sich in der Zeit um das Kind kümmern. Evtl. ginge es auch, dass der Termin in der Zeit des Mittagsschlafes liegt und der Kleine dann im Wagen schläft.
    Drück dir die Daumen, dass die Beratung bei euch was bewegen kann.

    Hallo, ich habe auch mal eine Frage zum Thema Unterhalt.
    Also aktuell bekomm ich Unterhaltsvorschuss. Jetzt ist es aber so, dass der KV behauptet, dass er seit April einen Job hat. Da er es bei diesem Thema nicht so mit der Wahrheit hat, schenk ich dieser Aussage nur bedingt Glauben. Allerdings kann es ja auch stimmen und angeblich würde er einiges über dem Selbstbehalt verdienen. Meine Frage ist jetzt muss ich da irgendwie tätig werden oder läuft das übers JA? Ist es so das ich weiter UV bekomm und der KV direkt ans JA überweist oder wird der UV eingestellt sobald das JA vom Job und dem damit verbundenen Einkommen erfährt.
    Danke