Beiträge von sandy13

    Mist, echt eine doofe Situation....


    ich wünschte ich könnte dein universalen Tipp geben,


    aber wenn Tochter nicht will, wäre es schlimm sie zu zwingen.


    Mir fällt nur ein, Sie zu stärken, für Sie da sein, und evtl. mit Vereinen in Verbindung treten, die Kindern helfen...


    z.B. Kinderschutzbund, Wildwasser (ist aber eher bei anderen Übergriffen glaub ich), Kindernothilfe etc.


    Gibt es denn im Verwanten- oder Bekanntenkreis jemanden, auf den er hört??

    Mappl.


    viele Therapeuten haben ein Problem, wenn es dabei auch um ein gemeinsames Sorgerecht geht.


    Es gab schon viele Fälle, in denen ein Elternteil ausdrücklich die Einwilligung zur Behandlung zurück genommen haben....daher kann ich die Vorsicht der Therapeutin verstehen.


    Hatte deine Tochter nicht auch einen Verfahrenspfleger beim OLG??



    Das mit dem Handy ist auch schwer, immer wieder ermutigen, und wie gesagt, so ein Seminar kann helfen....

    Hallo Mappl...


    mensch, das tut mir leid für Euch...


    Wie wäre es mit einem "Trau-Dich-Was"-Kurs, der wird bei uns an der Schule und in der Mittagsbetreuung angeboten.
    Das geht nicht von heute auf morgen, hilft aber deiner Tochter damit, Grenzen zu setzten und sich zu behaupten.


    Meine haben jetzt beim Umgangskontakt immer ein Handy dabei, wissen wie sie es bedienen müssen, und haben die ausdrückliche Erlaubnis uns
    anzurufen, falls etwas aus dem Ruder läuft...


    Ich hab mitbekommen, dass die Richer sehr voreingenommen waren, ich hoffe aber, dass Ihr Beide das gut übersteht..



    Alles alles Liebe Euch :knuddel

    Hihi.... so dezent...


    ist ein Lokal im Landkreis - und schon soooooooooo ausgebucht, dass ich meinen Gästen auf die Nerven gehen musste, um die Essenswünsche schon vorab durchgeben zu müssen ;-)


    Natürlich kann es mit Nürnberg nicht mithalten.... :anbet:anbet



    @Be there..


    wow.... aber unsere Mini´s kommen mit..... meine Beiden haben das schon "bestellt" :amok: (naja--- sie haben es probiert)

    Das ist echt eine doofe Situation, wir haben das Glück das O - Papa (Opa) mitmachen konnte.


    Ich würde es aber auch nicht erzwingen, dass ist Energieverschwendung.


    Wenn möglich plane doch etwas wirklich besonderes, -hast Du einen Garten? - wie wäre es dann wenn Du im Garten zeltest-


    oder etwas richtige Schönes nur für Euch beide??


    Alles Liebe Euch

    Also was ich nicht verstehe, ist warum Du dich um die Lohnpfändung selber kümmern musstest.


    Die kann auch über das Jugendamt Beistandsschaft laufen...... auf Wunsch läuft das auch so, dass das gepfändete Geld erst über das Jugendamt läuft, und es Dir dann weiter überwiesen wird.


    Das ist z.B in deinem Fall praktisch, wenn die Zahlung unregelmäßig ist - da hat das Jugendamt gleich die Zahlen vorliegen und kann die Differenz bestimmen.


    Falls es wegen dem Arbeitgeber scheitert, kann auch er in gepfändet werden - da muss aber wieder ein Antrag über das zuständige Amtsgericht gestellt werden.

    hi..


    hätte auch Interesse, aber momentan ist hier Chaos pur.
    Wenn die Kommunion vorbei ist, läuft dann hoffentlich alles etwas entspannter.


    Geht von Euch jemand an Ostern ins DB_Museum oder ins Playmobil??

    muckel84
    da bin ich mittlerweile echt vorsichtig......meine Sachbearbeiterin beim Jugenamt war mir keine Hilfe-und ich hätte auch mind. einen Monat Unterhaltvorschuss verloren, weil
    mir niemand gesagt hat, dass es den nicht rückwirkend gibt.
    Meine Anwältin hat Bewegung in die Sache gebracht- beim Jugendamt hatte ich eher den Eindruck, dass Zeit keine Rolle spielt....-seufz


    Und mit der Pfändung- wie gesagt, müßte diesen Monat noch klappen (dank Rechtsanwältin)-nachdem das
    Jugendamt eine Taschenpfändung versucht hat - und total erstaunt war, dass dabei kein Erfolg zu verzeichnen war :wand:wand


    ja klar- der hat mehrere Monate Unterhalt in bar in seinem Geldbeutel----und morgen regnet es Goldbrocken


    ich möchte noch immer wissen, was die in ihren Tee tun, damit sie derart weltfremd sein können....-aber nun gut

    Silja2 das Jugendamt ist bei mir auch fast nie telefonisch zu erreichen.


    ich habe aber sehr gute Erfahrungen mit E-Mail gemacht (ich erhalte auch immer eine Lesebestätigung wenn die Sachbearbeiterin sie gelesen hat)


    Die E-Mail Addy hatte ich von der Web-Site meines zuständigen Landratsamtes - kann bei Dir aber auch die Stadtverwaltung sein

    Ich habe beim zuständigen Amtsgericht angerufen und nach einer Prozesskostenhilfe gefragt.
    Die haben mir einen Termin gegeben und ich bin dort mit meinen Unterlagen aufgeschlagen-hatte dann auch sofort einen Beratungsschein.


    Damit bin ich zu meiner Rechtsanwältin, die hat dann sofort Klage auf Unterhaltsfestsetzung eingereicht beim Amtsgericht.
    In Kopie an den Vater meiner Kinder, mit der Liste der Unterlagen die sie benötigt- natürlich mit genauem Termin, bis wann diese Unterlagen vorzuliegen haben.


    Da hat er dann auf Zeit gespielt und prompt vom zuständigen Richter ein Schreiben bekommen, dass wenn bis zu dem neuen Termin die Unterlagen nicht vorliegen ein Ordnungs-
    geld in dreistelliger Höhe fällig wird.


    Die Unterlagen wurden dann auf einmal innerhalb einer Woche nachgereicht, es gab einen Termin bei Gericht, bei dem wir anwesend waren.
    Der Richter hat vorgelesen wie viel als Kindsunterhalt fällig werden und ab wann dieser Titel rechtskräftig ist.


    Ca. 2 Wochen später hatte ich alles schriftlich und damit kann ich jetzt tätig werden - in meinem Fall die Pfändung

    Also ich habe den Titel über das Gericht erwirkt, nicht über das Jugendamt.


    Dort wurde er vom zuständigen Richter auch sehr gut unter Druck gesetzt, die Unterlagen zu beschaffen.


    Mom. läuft bei ihm eine Lohnpfändung an, und ich bekomme UV, diese Pfändung musste unter Vorlage des Titels noch einmal über das Gericht erwirkt werden.


    Sowohl Gericht, als auch der zuständige Gerichtsvollzieher haben es mir so erklärt.


    Wenn er nicht zahlt - sofort Unterhaltsvorschuss beantragen- dieser wird ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt, aber nicht rückwirkend.
    Ob und wie der Unterhaltspflichtige dies an das Amt zurück zahlt interssiert nicht.


    So schnell wie möglich einen Unterhaltstitel erwirken- am besten über das Gericht, evtl. gibt es dafür Prozesskostenhilfe.


    Erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein rechtskräftiger Titel existiert kann dieser in gesamter Höhe vollstreckt werden.


    Bis zur Gültigkeit des Titels hat der Unterhaltsvorschuss zu genügen -egal ob und wieviel bis zu diesem Zeitpunkt verdient wurde.


    Wie gesagt, dass sind die Info´s die ich vom Richter und Gerichtsvollzieher habe- und leider hatte ich beim Jugendamt den Endruck, dass es für sie
    überhaupt nicht eilig ist - eher alle Zeit der Welt vorhanden ist.

    Dankeschön!!!!!!!!!



    das ohne Milch ist schon ganz hart,-bekennender Kaba-Trinker.....heute gab es nur Zwieback und Tee- dementsprechend die Laune----seufz-


    aber für morgen hab ich jetzt ein tolles Rezept gemailt bekommen und auch gleich Fenchel gekauft - ich hoffe der Name hält was er verspricht.


    -hier der Link, http://www.wunderkessel.de/for…-tut-bauch-gut-suppe.html


    Morgen besorge ich noch etwas frisches Hühnchen und Reis


    Bin echt gespannt, wie lange die Blutauswertung dauert...

    Rückwirkend muss er gar nichts zahlen.


    Erst ab der Gültigkeit des Titels ist er verpflichtet den kompletten Betrag zu zahlen (wenn er in Verzug kommt rückwirkend bis zur Gültigkeit des Titels).
    Bis dahin muss er lediglich den UV an das Amt zurück zahlen