Beiträge von Milchschnutte

    naja ich denke das ich lange genug gebettelt habe das er den umgang warnimmt. er melde sich nicht einen meter noch nicht mal als ich ihm geschrieben habe aus welchen gründen ich von der einen straße in die andere ziehe! ich bin nun an dem punkt wenn er was will soll er zu seinen anwalt gehen der fürs nichts tun geld bekommt! Ich habe eindeutig den falschen beruf :D

    nun ich ziehe nur eine straße weiter mehr nicht zum anderen der vater kümmert sich doch seit ewigkeiten nicht. er würde ja zur not die adresse bekommen wenn er bei seinem anwalt mal die unterlagen abgebeben würde auf die meine anwältin schon seit 3 monaten wartet. die frage war aber eher ob das eine pflicht ist ihn zu informieren

    nach aussage meiner anwältin und des jugendamtes hat ein kind ein recht auf beide elternteile es gut eine umgangspflich auch im gesetz verankert! hier
    Eltern haben nicht nur das Recht auf Umgang mit ihren Kindern, sondern auch eine Umgangspflicht, denn § 1684 I Hs. 1 BGB räumt jedem Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern ein.
    Ich frag mich nur wielange ich kämpfen oder betteln muss das die kleine auch einen vater hat! ich denke aber ich werde das nun lassen! mir geht es nicht darum das jemand mir arbeit abnimmt! dafür habe ich genug die mir helfen wenn ich hilfe brauche!

    Danke,vielleicht hast du recht. Betteln sollte ich einfach mal lassen und ihn merken lassen das er sehr viel verpasst. Klar ist es schwer,weil eigentlich sollte ein kind beide eltern haben. ich finde es traurig das er sich so gewandelt hat. erst so erfreut über das kind und das gerede er will eine familie aber nun so.
    Danke für deine worte ich denke ich werde einfach nur noch für dich kleine da sein und mein bestes geben. ich muss mich nicht erklären ihr gegenüber warum er weg bleibt das wird mal seine aufgabe sein. :thanks:

    Ich habe keine ahnung wo ich anfangen soll.


    Vielleicht ganz am anfang.


    Ich bin leicht verzweifelt und auch voller wut.


    Der Vater meiner kleinen hat irgendwie keinerlei interesse an der kleinen.


    Angefangen damit das er nach der geburt zwar da war aber dann auch wieder nicht. Ende april ist er auf einmal weg geblieben. Hat den grund wohl das ich sagte das es für mich keinen sinn hat die beziehung aufrecht zu halten nur weil ein kind da ist und ich eh alleine mit ihr bin und mich absolut allein gelassen fühle. Mitte August war er wieder da nach vielen hin und her. Ich hatte auch schon einen anwalt eingeschaltet weil er sich absolut nicht kümmerte. Zahlen tut er ja. aber sonst nichts was die kleine betrifft. Ihm geht es nur darum mich in die enge zu treiben das ich wieder eine beziehung mit ihm eingehe was ich absolut nicht möchte. es ist kein verlass auf ihn warum sollte es dann so sein. zumal er auch weiter weg wohnt.


    Seit ende august war er nun wieder nicht da,er fragt nicht nach der kleinen sondern weiter nur wegen uns. es gibt kein uns mehr und das macht ihn wütend. muss er durch kann ich ihm nicht weiter helfen. Jedenfalls warte ich noch immer auf antwort seines anwaltes was bis heute nicht passierte.


    Fakt ist das er weder nach der kleinen fragt noch sich um sie kümmert.


    Er will in meine wohnung was ich nicht will. Er geht auf keinerlei anderen vorschlag ein den man macht wo man sich treffen kann und von ihm kommt auch nichts.


    Des weiteren macht er immer wieder nur stress und belügt einen meint das er einen damit noch verletzen kann was nicht der fall ist. z.b. er meint das die sachen die die kleine von oma und opa bekommen hat nur leihweise sind und wieder abzugeben sind! doof nur das ich gerade mit seiner mom telefonierte und fragte ob es richtig sei. als ich ihm das sagte kamen wieder nur beschimpfungen und so weiter. genauso wie er meint es wäre eine bodenlose frechheit das ich ihr nicht zum geburtstag eine karte im namen der kleinen geschrieben habe (warum bin ich dazu verpflichtet?! kann die kleine schreiben? haben die sich mal zum geburtstag gemeldet oder habe ich zu denen ein gutes verhältnis?! NEIN!)


    Was ich eigentlich wissen will was soll ich noch machen?! ich möchte eigentlich das die kleine ihren vater hat aber das er sich mal kümmert ohne wieder abdrehen zu müssen. Ich möchte nicht das er seine eltern vorschickt das sie zu besuch kommen filme machen und ihm zeigen!


    Ich will ihm das kind aber auch nicht alleine mitgeben da er mehr als einmal sagte das er sich am liebsten was antun würde...


    vielleicht könnt ihr mir ja etwas helfen?!


    Lg


    Ich habe heute Post von der elterngeldstelle belommen :hae:


    die haben mich aufgefodert wenn ich sozi oder arg2 bekomme meine streckung bis 10.12 zurück zu ziehen schreiben gleich bei also otto unter und zurück!


    "Sofern das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wie geplant zum 1.1,.2011 in Kraft tritt.führt dieses zu Änderungen des BEEG-u.a auch zum Wegfall


    der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes beim Bezug von Leistung nach dem SGBII,dem SGB XII und nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.


    Falls Sie eine Leistung beziehen- die EDV weist nur aus,das Sie die Verlängerungsmöglichkeit gewährt haben,aber nicht,ob Sie Empfänger einer der vorrausstehend geführten Leistungen sind. ( ja bin ich ergänzend und von 375 € die ich momentan Elterngeld bekomme statt 750€ werden mir 300€ befreit)-,kann die gewählte Verlängerungsmöglichkeit bei der Auszahlung des WElterngeldes für Sie nachteilig sein. Das nach dem 31.12.2010 gezahlte Elterngeld könnte auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden und würde die Leistung reduzieren. Wenn die gewählte Verlängerungsmöglichkeit bei der Auszahlung des Elterngeldes sich über den 31.12.2010 hinaus in das Jahr 2011 erstreckt,kann es für Sie günstiger sein,die Auszahlungsverlängerung zu wiederrufgen. Dieses würde eine Aufhebung der Verlängerung bewirken und zu einer Nachzahlung der bisher nur hälftigen gezahlten Monatsbeiträge in einer Summe führen. Wenn ihnen dieser Gesamtbetrag bis zum 31.12.2010 zufließt,bleibt er beim Bezug von der vorerwähnten Sozialleistung anrechnungsfrei."


    Soll mir das nun sagen das ich wiederrufe und die mir vom amt das nun nicht anrechnen können und ich dann noch ein wenig Geld auf die hohe kannte legen kann ?! Habt ihr auch solch einen brief bekommen!?

    Ich finde das ganze arg verwirrend! Ich habe bis zwei wochen vor der geburt gearbeitet bekomme also auch ein anderes elterngeld als 300€ d.h. 750 gestreckt auf zwei jahre! nun bin ich aber in dem problem das ich ein teil harz bekomme! und mir wird auch das ganze elterngeld als einkommen gerechnet!? jedenfalls steht das in meinen neuen bescheid von der arge! also zähle ich ja als kompletter harz empfänger!?

    Dir würde eine Doc helfen, weil Du jetzt gerade vor lauter Wut und Zorn, ja auch nicht erkennst, dass es nicht um Dich geht ;)


    overtherainbow :rainbow:

    nun die aussage hast du getroffen nicht ich! also warum darf ich dann dazu nichts sagen du hast mich ja gemeint! :radab naja ich such mir ein doc geb das kind mit und steh dann alleine nachher da weil ich die gefahr gesehen :ohnmacht:

    um fridays ps zu unterstreichen:


    du verrennst dich soweit in deinem hass das du dabei alles vergisst und verpasst. du vergisst zu leben, du verpasst die entwicklung deines kindes und wenn du die sache auf die spitze treibst, dann verlierst du sorgerecht und kind. konzentriere dich auf das wesentliche und wenn du so doll angst hast und verkorkst bist, dann hol dir hilfe in form eines psychologen oder therapeuten u. sprich über deine ängste, bevor du dein kind damit erdrückst. die amis empfehlen das net umsonst. ich lege es dir ans herz. du bist komplett auf dem holzweg

    aha ich verstehe! mir darf man drohen man darf mir sagen das man sich sdelber was antun möchte und und und aber ich darf dann keine angst haben? ich muss dann zum doc weil ich angst habe das er das kind mitnimmt und beide nicht wieder kommen? also nun geht es aber los! :respekt

    ich eill das er den umgang hat ja! und ich habe den auch eine zeit in meiner wohnung stattfinden lassen! bis zu einen bestimmten tag! und ich weiß ich muss ihn das kind nicht alleine überlassen aber alle möglichkeiten schlägt er aus auch das die treffen mit dem ja stattfinden! was soll ich denn dann machen? ich will keine beziehung mehr mit ihm eingehen und genau das ist der knackpunkt wenn es auf das thema geht und ich sage ich will nicht dreht er durch und bleibt weg! ich bin die jenige die beim anwalt war und zusieht das er den umgang mal einhält aber auch das bringt nichts?! und nun ? :hae:

    Milchschnutte: Mal ehrlich: Er darf nicht in deine Wohnung, er darf sie nicht mitnehmen, du willst dich nicht treffen mit ihm alleine. :schiel Ich würde mich auch zurückziehen, wenn ich so reglementiert werde von Jemanden, dem ich eigentlch auf Augenhöhe begegnen sollte.


    LG
    Friday

    nun das hat nun mal seine gründe! er geht mit einen nicht normal um beschimpft einen und und und also will ich mit ihm nicht alleine sein! wenn man vor mir steht und mir sagt ich würde mir am liebsten was antun gebe ich ihm das kind nicht mit! wie oft war in letzter zeit das eltern sich mit kind um die ecke gebracht haben ? ich habe nun mal angst! und bei den argumenten kann mir doch niemand sagen das er sein kind mitgeben würde oder? wenn ich ihm vorschlage in eine öffentlichen einrichtung (wie das haus der familie) anbiete bleibt er auch weg! was soll ich denn machen? er streubt sich gegen alles also ?!

    @milchschnitte: ich sags dir nochmal, es geht hier doch garnicht um dich. es geht hier nicht um einen vater der kein umgang wahrnimmt. es geht um einen kv der sich - so scheint es - kümmern will. er will umgang und er will gsr. eröffne doch dein eigenes thema. es geht um alines ängste, probleme und ansichten, nicht um deine. du verfremdest mit deinem ot das thema.

    nein,es geht nicht um mich richtig! dennoch kann ich meine meinung sagen oder nicht? mhh ich lese daraus das es dem kv irgendwie nur ums sorgerecht geht um nix anderes! umgang scheint so ist nicht so ganz machbar! ich merke aber die drückende stimmung von deiner seite werde dann also lieber nichts mehr schreiben zu dem thema :thanks:

    wenn aber das vertrauen nicht da ist und er sich im beisein von mir oder der oma schon auf dem sofa liegt um am leppi daddelt gebe ich ihm das kind sicher nicht mit! :nudelholz

    Milchschnute, wir reden hier von einem zwölfwöchigen Kind. Ich kann da Deine Argumente nicht nachvollziehen.
    Wenn Du hier Dein Beispiel anführst und sagst, bei Deinem 24 Wochen alten Kind hätte der Vater 11 Wochen Umgang wahrgenommen, dann ist das höchst löblich. Er kommt damit ja fast auf 50 Prozent und ist weit über dem, was das Gesetz an Umgang empfiehlt.

    naja die 11 wochen kommen zu stande 5 wochen am stück da 3 monate weg und so weiter! das war nun auch sehr hoch gegriffen einfach mal dumm in die welt geschätzt! aber was isdt denn an meinen argumenten nicht zu vertehen ? :hae:


    Naja wut nein! ich warte und wenn er nicht kommt pech für ihn! auch pecht für ihn wenn ich dann mal sage du ich habe da aber keine zeit das muss man dann mal anders machen! pech auch für ihn das ich ihn nicht in meiner wohnung haben will und mich nicht mit ihm alleine treffe! doof nur das er dann nicht kommt! auch sein pech! aber warum sollte ich dann noch betteln? warum sollte er dann noch sorgerecht bekommen wenn er es einklagen wird? ich habe keine ahnung! ich weiß nur das auch wenn mia gerade mal 6 monate alt ist arg viel mitbekommt! und ich das nicht mehr so mitmachen will und kann! auch wenn sie dann damit groß wird denke ich das es nicht gut ist! jeder hier macht müll mit sonst wären wir nicht hier denke ich. aber mal im ernst warum sich alles gefallen lassen?
    beispiel kv will das kind am vatertag sehen hat sich aber davor ewig nicht gekümmert warum auf einmal da? oder weihnachten oder an seinen geburtstag? ist aber nicht mal bei der taufe des kindes da weil sein leben ihm wichtiger ist?



    ich denke mit 21 kann man hin und wieder sogar mehr lebenserfahrung haben als eine mit 30 kommt immer darauf an wie das leben bis dahin war meinst du nicht ?

    Milchschnutte: was möchtest du wissen? es steht im bgb unter familienrecht das der vater das recht und die pflicht auf umgang hat. es steht dort auch das das kind ein recht auf umgang mit beiden elternteilen hat. wenn du nun noch den § wissen willst, dann wende dich an dejure.usw u. ergoogle dir das.
    der umfang des umgangs ist einerseits an das alter des kindes gekoppelt und an die einzelnen umstände, wie hier der vater ist weiter weg. sprich bei 500 km spricht wohl ehr was dagegen das er jede woche mehrere nachmittage umgang nachgehen kann, es sei denn er macht zügig einen umzug in den selben ort. somit wäre die zweiwochenregelung wichtiger und wahrscheinlicher oder er nimmt die kleine immer wieder mal für ne woche mit zu sich nach hause, auch das wäre möglich. der rest ist für ein ein bis zweijähriges kind an umgang aus der ständigen rechtsprechung und wurde mir seitens eines anwaltes mal genannt und ein richter (grins der typ war klasse) hat alle varianten runtergeleiert, bis ich eine dabei fand die ich klasse für meine situation fand.
    was das jugendamt dir gesagt hat dabei kann nix großartig anderes gewesen sein. ich finde immer noch wir sollten dein problem an anderer stelle diskutieren.

    das mit dem umgang das weiß ich wohl! aber es gibt nichts im gestz festgeschrieben wie der umgang geregelt wird! das wird entweder direkt bei gericht gemacht oder beim ja! Also nix mit das muss! ich muss ihn mein kind nicht mitgeben ich muss ihn nicht in meine wohnung lassen! ich kann es aber! und solange ein kind noch nicht sagen kann was sie gemacht haben (laut ja) muss ich sie auch nicht mitgeben! also wenn du andere infos hast würde ich mich sehr über einen link freuen um das nachzulesen wenn ich mich irren sollte :thanks:

    du als gebärmaschine und austrägerin hast nicht festzulegen wie der vater des kindes sich dem kind ggü. verhält oder wie er seine rolle mit dem kind gestaltet. er ist der papa und muss nicht einen drauf machen. deine einstellung ist echt krank. er hat das recht auf umgang: jedes zweite wochenende fr-sonntag, ein bis zwei nachmittage unter der woche, hälftige ferien und feiertage -sprich dieses jahr weihnachten wird sie bereits die feiertage mit papa verbringen hälftig :) drei wochen urlaub hat er mit ihr im jahr. mehr braucht er auch definitiv von dir, denn das steht ihm zu.

    aha gut und wie kann dann das jugendamt da was anderes zu mir sagen ? Es steht nirgends im gesetz sowas festgeschrieben soweit ich weiß oder magst du mir mal eine quelle zeigen ? :thanks: