Beiträge von rainbowfish

    Hm,


    grundsätzlich wird sie unter der Überschrift Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell keine Klage erreichen können. Die deutsche Rechtsprechung kennt das nämlich so noch nicht.


    Wenn sie das ABR hat könnte sie natürlich bestimmen 2 Wochen Mama, 2 Wochen Papa. Würde aber nix nutzen, wenn der KV dann mauert. Wichtig ist ja auch der Wunsch des Kindes.


    Ich könnte mir eine Klage unter der Übersachrift "Regelung des Umgangs" vorstellen. Umgang kann ja auch bedeuten das Kind ist 3 Wochen am Stück bei Papa und dann 3 Wochen amStück bei Mama, oder im 4-Wochen Rhythmus, dazwischen ein WE beim anderen Elternteil oder wie auch immer. Auf jeden Fall wird bei einer solchen Klage das Kind gehört und auf seine Wünsche Rücksicht genommen.


    Warum ist das JA nicht hilfreich? Evtl. könnte das Kind mit einer vertrauten Person dorthin und eben erzählen, dass sie gerne im Wechsel bei Mama und Papa wohnen möchte und darum bitten ,dass das JA ihr beim Gespräch mit den Eltern hilft.


    Tina

    Bitte im Auge behalten, dass das Kindergeld ab Beginn der Volljährigkeit an den Jugendlichen übergeht.
    Und somit natürlich anders noch beim KU angerechnet wird.

    Faktisch ist die Aussage falsch. Das KG ist immer eine steuerliche der Unterhaltszahlenden Eltern. Diese sind auch die Anspruchsberechtigten. Nur wenn sie keinen Ku zahlen kann das Kind das das KG für sich selsbt beantragen.


    Nichts desto trotz wird es aber ab Volljärhigkeit Bedarfsmindernd abgezogen und muss dann aber dem Kind auch zurVerfügung gestellt werden.


    Das KG erhöht aber nicht das Einkommen des jeweiligen Elternteils.


    Die DDT besteht zudem aus 2 Teilen. In der einen sind die Bedarfbeträge enthalten, in der anderen die Zahlbeträge unter Berücksichtigung des hälftigen KG bei minderjährigen und des vollen KG bei volljährigen :D


    Gruß Tina

    Ich weiss schon, warum ich für jedes Kind ein eigenes Unterhaltskonto habe, das ich am 18. dann endlich übergeben kann ;-)


    Ja der Elternteil muss das natürlich kommunizieren. Wenn der Jugendliche da Probleme hat ,wäre es, je nach Verhältnis der Eltern zueinander, auch sinnvoll, dass das Kind notfalls das JA um Hilfe bei einem Gespräch bittet (wenn bei einem Gespräch Kind Elternteil Elternteil die Fetzen fliegen würden ;-) )


    Je älter Kinder werden, desto mehr müssen sie sich (leider) auch mit diesen Dingen beschäftigen. Das hat meine Stieftochter auch durch. Sie wollte sich mit den finanziellen Dingen auch nicht beschäftigen. Das Papa KU zahlt ist normal, von Mama kann man das nicht verlangen ;-). Die Quittung hat sie nun dadurch,dass Papa eben nicht mehr den bisherigen KU zahlen muss, sondern sehr viel weniger. Und Mama will sie ja nicht verpflichten...

    Ja, ich stimme dir zu das es frústrierend und auch gefühlt unfair ist. Aber das Leben insgesamt ist ja so. Vielleicht hat das Schülerkind später einen höhren Abschluß und wird mehr verdienen als das Ausbildungskind. Das gehört dann aber auch zu Leben ;-)


    Nur hat sich das Gesetzgeber so ausgedacht.


    Ein Schüler in der allg. Schulausbildung hat in erster Linie die Pflicht sich auf die Schule zu konzentrieren. Arbeitet dieses Kind noch nebenbei soll es dadurch sozusagen nicht bestraft werde, dass es dann weniger Unterhalt bekommt. Daher ist das eben eine überobligatorische Tätigkeit, während die Obliegeheit des Schulbesuchs besteht.
    Zum nebenherarbeiten ist der Schüler nicht verpflichtet und könnte wieder aufhören, dann wäre in diesem Haushalt formal auch wieder weniger Geld da.


    Naja abziehen darf der Barunterhaltspflichtige Elternteil nunmal. Das ist so geregelt. Von daher bin ich immer dafür, dass grundsätzlich nach Kind getrennt überwiesen und berechnet wird. Dann kann man solcheDinge schneller und besser (er)klären.

    Ganz ehrlich,


    da sich ja die Bedingungen geändert haben sollte doch hin- undher überwiesen werden. ;-)


    Zitat

    Wen man nun davon ausgeht, das der Bedarf eines Kindes nach DDT iHv.
    334€ besteht wo soll der Differenz ertrag denn dann herkommen?


    Naja, der Bedarf ändert sich nicht, das stimmt. Allerdings wird eben die Hälfte des Einkommens des Kindes alsBedarfsmindernd angerechnet, da dies eben vom Kindselsbt erwirtschaftet wird. Es ist also grundsätzlich in dieser Familie rein formal nicht 155 € weniger da, sondern eigentlich 155 € mehr. Natürlich ist es irgendwie blöd,wenn dasKind nicht dievollen 400 € behalten darf, sondern eben 155 € daheim abgeben muss. Wenn es finanziell aber vielleicht nicht anders geht (dabei st mir völlig egal ob Mama oder Papa ;-) ), ist es so.


    Oft hilft da eine Betrachtung: Wohne ich daheim habe ich ca. 200 € zur freien Verfügung. Habe ich eine eigenen Wohnung habe ich Fixkosten von x €,kann ich dann immer noch diese ca. 200 € ausgeben wofür ich will.




    Zitat

    Vielleicht noch erläuternd zu unserer Situation: der ET welcher dem Kind
    nur 179€ überweist möchte jetzt nicht als Buhmann/frau dastehen weil
    er/sie ja weniger überweist aufgrund der Tatsache das er/sie das
    Ausbildungsgehalt anrechnet.


    Das ist verständlich. Da hilft vielleicht reden mit dem Kind und die Rechtlage erklären, das Verständnis (im Sinne von Begreifen des Situation) dafür sollte da sein. Vielleicht auch darauf hinweisen, dass der Elternteil nur durch Ausbildung ja auch nicht unebdingt wenigerAusgaben hat. wenn finanziell nicht allzueng ist, kann der abziehende Elternteil ja das "eingespare" Geld dem Kind direkt in die Hand geben. Muss ja der Elternteil bei dem das Kind lebt nicht erfahren



    Zitat

    Nämlich weil der ET bei dem das Kind in
    Ausbildung lebt gesagt hat, wenn der andere ET angerechnet muss das Kind
    den Teil abgeben. Wir können ja nicht noch drauf zahlen.


    Ehrlich gesagt sehe ich da derzeit auch kein Problem. Wenn das Kindvolljährig wirdändert sich ja eh einiges. Und der Elternteil würde ja tatsächlich draufzahlen. Das Kind bekommt 400 €, mus daheim nichts abgeben, der wohnungsgebende Elternteil erhält das KG und 155 € weniger KU. Die Ausgaben haben sich nicht reduziert. ALso zahlt er faktisch drauf. Man könnte es allerdings auch anders regeln. Das Kind gibt nichts ab, muss sich aber bis auf die Kosten fürs wohnen (und was damit verbunden ist) und Essen um alle anderen Dinge finanziell selbst kümmern. Also Kleidung, Hygienieartikel, Handykosten u.s.w.. Das wäre sicher auch ein Weg.


    LG Tina

    Hi,


    die Frage "Ist es rechtens" ist so nicht einfach zu beantworten. Im großen und Ganzen ist es halt auch Verhandlungssache zwichenden Eltern bzw. zwischen Elternteil und Kind


    Ich gehe mal davonaus, dass es ein volljähriges Kind ist.


    Rechtlich gesehen musst du einiges trennen. Unterhalt habt sich nichtgegenseitig auf. Darauf kann man sich aber einigen.


    Rein rechtlich müssen die beiden Kinder auch eigenständig betrachtet werden.


    Das Kind das noch zur Schule geht und damit priveligiert ist (egal ob minderjährig oder nicht), darf anrechnugnsfrei jobben gehen, da dieser Verdienst als überobligatorisch angesehen wird. Einen einzigen Unterschied würde es geben, wenn der Schüler volljährig ist. Dann wären ja beide Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet.


    Das Kind in Ausbildung muss sich eben gefallen lassen, dass die Ausbildungsvergütung um 90 € bereinigt auf den Bedarf angerechnet wird, ebenso wie das KG und nur der Rest von den Eltern zu tragen ist (falls minderjährig wird nur die Hälfte der Ausbildungsvergürun angerechnet)
    Ob und wieviel dieses Kind dann bei dem Elternteil abgeben muss/soll, dafür das dieser Elternteil weiterhin ein Zimmer, Essen u.s.w. zur Verfügung stellt muss dieses Kind eben verhandeln. Früher war es auch gang und gäbe, dass Lehrlinge daheim Kostgeld abgegeben haben.
    Wenn nun Kind und Eltenteil vereinbaren, dass das Kind das Lehrlingsgehalt behalten darf und den Anteil des anderen Elternteils zur Haushaltskasse zur Verfügung stellt kan ndas völlig ok sein )kommt halt auf die Summen an und darauf was damit finanziert wird). Ein Recht darauf, dass das Kind Einkommen und Unterhalt frei zur Verfügung steht und der Elternteil für alle anderen Kosten mit dem KG und seinem eigenen Barunterhaltsanteil dafür aufkommen muss (und evtl. dann noch oben drauf legen muss) besteht sicher nicht.


    Sinnvoll wäre allerdings mal eine Kostenrechnung. Was würde dem Kind denn ein eigener Hausstand kosten und hätte es dann auch noch genausoviel zu freien Verfügung oder wäre es weniger ;-)


    Tina

    Hi kitty,


    wie lange seid ihr denn schon zusammen?


    Ich glaube du solltest ihm mal die richtigen Fragen stellen.


    Ein Kind hat ein Recht auf Unterhalt und auf diesen kann eigentlich nicht verzichtet werden. Es sei denn, der betreuende Elternteil stellt den Barpflichtigen im Innenverhältnis von der Zahlungfrei. Bei einer KM, die wohl Schulden hat möchte ich bezweifeln ,dass dem Kind nichts fehlt, wenn der KV keinen Unterhalt zahlt. Aber sei´s drum.


    Tatsache ist: Die KM hat UVS beantragt.
    Dazu gibt es definitv einen Schriftverkehr in dem deinLG zur Stellungnahme und zur Auskunft aufgefordert wurde. Wenn er dir erzählt, dass das niemals so war, dann hat er entweder Vogel Strauß gespielt ( und einige Briefe ungelesen entsorgt) oder er belügt dich.


    Tatsache ist auch: Er ist dem Kind ggü barunterhaltspflichtig. Da es minderjährig ist unterliegt er der gest. Erwerbsobliegenheit und hat alles zu tun, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Wie er das tut, ist dabei egal.


    Tatsache ist leider auch: Die meisten Richter verstehen bei Mangelfällen nicht unbedingt Spaß (vor allem dann, wenn der Staat dann einspringen muss) Sie sind dann auch sehr erfindungsreich. Von Nichtanerkennung von berufsbedingten Aufwendungen, über nichtanerkennen zusätzlicher Altersvorsorge, zurechnen von fiktivenEinkünften und der Kürzung des SB um bis zu 25 % durch zusammenleben mit einem LG (der arbeitet) gibt es eine reichliche Palette, die rechnerisch den Mindestunterhalt ergeben. Wie er den dann zahlt ist dem Richter hinterher egal, aber bei Titel, Vergleich oder Urteil muss er dann halt.


    Wenn über Jahre die Selbständigkeit nicht genug abwirft läuft (Unterhalt mal außen vor) unternehmerisch eh was verkehrt und man sollte die Situation nochmal überdenken. Denn jünger wird er sicher nicht und im Alter will er ja auch von irgendwas leben.


    Und zu guter letzt ein Rat den ich Männern wie Frauen gebe, die eine Beziehnung mit "Altlasten" eingehen. Man soltle sich sehr genau anschauen, wie der Partner/in mit der/dem Ex umgeht und den gemeinsamen Kindern. Dann hat man schonmal ne grobe Vorstellung was einen selbst erwartet, sollte die Beziehung scheitern ;-) Hiese dann für dich ,wenn ihr Kinder plant, solltest du schonmal darauf eingestellt sein im Notfall eben auch alleine für sie zu sorgen ,da dein jetziger LG das wohl nicht tun wird.


    Tina

    Ich denke soeinfach ist das nicht.


    Wenn der KVnicht leistungsfähig ist, dann würde erst dieKM in die Pflicht genommen. Erst wenn diese auch nicht leistungsfähig ist können die Großeltern evtl. in die Pflicht genommen werden. Dabei kann man sich aber nicht aussuchen welche, sondern muss alle 4 Großelternteil verklagen.


    Allerdings wird er dieKlage nicht einreichen können, da er IMO nicht vertretungsbefugt ist. Du hast eine Beistandschaft eingerichtet und damit ist diese zuständig, undwenn nichtdie, dann du, weil das Kindbei dir lebt

    Hallo,


    [qute]weiss mir keinen Rat mehr.[/quote]


    Stell dich dich mal nen Meter neben dich und stell dir vor, dass dir eine Freundin diese Geschichte erzählt. Was würdest du ihr raten?


    Oder anders gefragt, willst du ein Leben lang (oder auchnur die nächsten Jahre) für alles was bei ihm schiefläuft, die Verantwortung zugeschustert bekommen? Willst du evtl. deine eigene Ausbildung und einen Beruf der dir Spaß macht aufgeben, um dich von einem anderen Menschen abhängig machen? Was, wenn er dich dann "austauscht" oder einfach findet, dass du, aus seiner Sicht, sein Leben genug "versaut" hast und sich trennt?


    Und zu guter letzt.Möchtest du mit einem Mann zusammensein, der nicht selbstbewusst genug ist, um zu den eigenen Verantwortungen zu stehen und sie deshalb auf dich abwälzt? Du bist weder für sein Glück, noch für das Gelingen eures Urlaubs, noch für seine Karriere verantwortlich.


    Tina

    Hi,


    mal unabhängig von dem war war. Versuche esgetrennt zu sehen. Es gibt Auflagen, die der KV zu erfüllen hat und welche, die du erfüllen sollst.


    Wenn ein JA-MA das Wort Bindungstoleranz in den Mund nimmt und seine Zweifle dir ggü ausdrückt, wie bindungstlerant DU bist, solltest du mal kurzinnehalten.


    Fehlende Bindungstoeranz kann die Folge haben, dass das JA per Gericht dir das SR für die Zeiten des Umgangs entzieht und auf einen Umgangspfleger überträgt. Dann ebstimmt dieser Art und Umfang. Fehlende Bindungstleranz kann aber auch zum SR-Entzug führen und auch dazu das das Kind bei dem Elternteil leben wird der die höhere Bindungstoleranz besitzt und wo zu erwarten ist, dass das Kind den ungetrübteren Umgang mit dem anderen Elternteil wahrnehmen kann.


    Das du dich anders verhalten solslt, hat ja nichts damit zu tun ,dass der KV evtl. seine Auflagen nicht erfüllt und deshalb letztendlich der Umgang deswegen ausgesetzt wird. Ich an deinder Stelle würde die Warnung ernst nehmen und mein Verhalten überdenken und wo es geht auch ändern. Sonst könnte das JA durchaus mit anderen Mitteln einschreiten


    Tina

    Ich halte es für richtig dem wahrscheinlich lebenslangen Besitzer und Vermieter dieser betreffenden Dachgeschosswohnung den Einbau einer Klimaanlage zuzumuten, von der dann dieser Mieter und alle nachfolgenden Nachmieter profitieren können, als dem Mieter, der wahrscheinlich eher nicht bis zum Lebensende dort wohnen wird.

    Mag sein ,dass es dem Vermeiter zumutbar ist. Gut. Und wer trägt die Kosten die durch die Nutzung der Klimaanlage entstehen? Wenn dort Menschen leben, die so schon sehr mit dem Einkommen knapsen müssen, dürfte so eine Klimanlage zu unerwünschten Nebenwirkungen bei der nächsten Stromabrechnung führen. Und dann gibt es die nächste Klage ;-)

    Zitat

    Ich krieg auch so schon Panik. wenn in der Kita Läuse rumgehen.. für mich ist das Ekel pur. Sollte Kind solches Viechzeugs nur einmal mit heimbringen hat Herr Ex nen Problem. Für mich ist das ein No go. Ich bin selbst auf nem Bauernhof aufgewachsen und es gab sowas einfach nicht bei uns.


    Und was machst du mit dem Kiga oder später der Schule? Verklagst du diese oder wechselst du jedesmal?


    Und ich hoffe du gibst nicht dem Vater die Schuld, wenn esmal im Kiga Läuse gibt.


    Ja, die Tierchen sind lästig und eklig. Ich hab keine Ahnung wie oft ich bei meinen Kindern dasass undgekämmt und gewaschen hab. Kaum war man die Viecher los, kam ein Elternbrief aus der anderen Klasse oder dem Kiga und es ging von vorme los. Und nicht nur im Winter, auch besonders nach den Sommerferien, weil irgendein Kind diese Untermieter aus dem Urlaub mitgebracht hat.


    Besonders nett ein Umgangs-WE meiner Stiefkinder, an deren Ende wir dann erfahren haben, dass die Kinder evtl. ein paar Läuse hätten. Aber leider gehört das zum Kindesalter wie aufgeschüfte Knie, blaue Flecken. Windpocken u.ä.


    Bevor du dem KV jedesmal die Hölle heiss machst, solltest du dir überlegen, ob dir das nicht irgendwann als mangelnde Bindungstoleranz ausgelegt wird.


    Unsere Katzen hatten sicher auch mal Flöhe, die sich dann leider auch an den Kindern verbissen hatte. Aber i.A. nehmen sie ihre Wirte und nur, wenn nix besseres da ist den Menschen. Ach ja und vielleicht achtest du gleich nochmal bei dir und deinem Ex auf Bettwanzen, die sollen hier wieder auf dem VOrmarscha sein ;-)


    Gruß Tina

    Naja, für die Tagesmutti ists halt bequem. Bei mehreren Kindern hat sie keine Sauerei, wenn mal ein Becher umkippt ;-)


    Ich würde mit ihr ein ernstes Wort reden und wenn es nicht hilft nach einer anderen Ausschau halten bzw. mal mit der entsprechende Vermittlungsbehörde insGespräch kommen.


    Zum Essen mit Löffel etc.: Bei meinen ists schon ewig her. Aber ich hatte schon schnell entsprechende Besteck einfach locker dabeiliegen. Es gab/gibt auch Löffel, deren Stiel ein wenig geborgen ist. Damit kommen die Kinder zum einen besser in den Mund (sie müssen die Hand noch nicht verdrehen) und sie könnten sie beim füttern gut mitanfassen.


    Wir haben z.B. auch Fütterspiele gemacht. Erst bekam ich nen Löffel Apfelmus vom Kind und erst dann bekam sie/er einen von mir. Später dann durfte das Kind mich und sichselsbt füttern. Versuch einfach das Besteck spielerisch mit einzubeziehen. Man kann ja auch mal Knete oder so mit Messer und Gabel behandeln ;-) (gibt schöne Löchter oder Streifen)


    Gruß Tina

    Hm,


    nur mal so als Zwischenfrage zum Thema Klimaanlage.


    Ist ja schön und gut, wenn der Vermieter dann evtl. eine einbaut, damit es nicht so heiß wird. Aber wer trägt denn dann die Betriebskosten? Grade bei Menschen die auf Sozialleistungen angewiesen sind dürfte dass dann ja auch wieder zum Problem werden. Und es kann ja wohl kaum verlangt werden, dass der Vermieter die Kosten trägt (dann müsste er ja folgerichtig auch die Heizkosten tragen ;-) )


    Klar gibt es Temperaturen, da wird es von unangenehm bis unerträglich. Aber das muss/kann ich mir doch dann vorher überlegen, ob mir so eineWohnung zusagt oder nicht.


    Gruß Tina

    Die Kinder meines Mannes waren bis ca. 13/14 regelmäßig am WE bei uns. Danach wollten sie nicht mehr so häufig. Klar da werden Freunde, teilweise Schule und "einfach mal rumhängen" wichtiger und interessanter. Also in einem Alter in dem auch im intakten Elternhaus die Eltern langsam in den Hintergrund treten und es langweilig wird mit den "Alten" was zu machen


    Irgenwann kamen sie nur noch zu den Feiertagen mal kurz vorbei. Aber sie haben sich immer mal wieder zwischendurch auf ein Eis, nen Kaffee o.ä. getroffen. Ebenso hält zumindest die Jüngere (die Ältere ist 21) über whatsapp Kontakt ;-)


    Gruß Tina

    Hi Frauausteiger

    Zitat

    den Ball kann man aber zurück geben.


    Wenn die Jugendlichen Hormonschübe haben und patzig werden, müssen Erwachsene nicht zwingend kindisch werden.


    Hm,
    wie definiert man kindisch? Also gut, er sagt dann einfach "nein, denn
    dein Urlaub ist im Unterhalt den deineMUtter für dich erhält enthalten".
    Warum soll er denn keine Alternative bieten? So bekommt die Jugendliche
    eine Ablehnung. In meinen Augen ist es aber auch gut, wenn sie die
    Alternative kennt "bei einer freundlichen Bitte würe ich mir überlegen,
    ob ich mich beteilige", warum soll sie nicht verstehen, dass "wenn nicht
    freiwillig, dann klage ich halt" keine besonders gute Lösung ist?


    Wenn
    eines meiner Kinder, so auf mich zugekommen wäre in dem Alter hätten
    sie von mri die Antwort bekommen "wenn du mich bittest versuche ich es
    zu ermöglichen, wenn du es verlangst, werde ich es nicht tun und wenn du
    mit dem Anwalt oder Gericht drohst tue ich das Gegenteil ;-)


    Ehrlich
    gesagt, möchte ich nicht imemr alles (und dazu gehört auch unhöfliches
    Verhalten) auf Hormonschübe und Baustelle Gehirn von Pubis schieben.
    Ihren Freunden ggü treten sie in der Regal ja auch anders auf.


    Zitat

    Du schreibst, sie sollten den Unterschied zwischen Verlangen und Drohung lernen.
    Vielleicht
    lebt der Vater vor, wie eine Auskunft gegeben wird ohne zu Verlangen
    ("wenn du nett wärst") oder Vorwürfe ("wenn wir ein normales Verhältnis
    hätten") zu formulieren?


    Und wie soll die
    Formulierung aussehen (ich empfinde es nicht als Vorwurf, aber bin mir
    bewusst, dass die Botschaft ja beim Empfänger und nicht beim Sender
    entsteht).


    Gruß Tina

    @FrauRausssteiger:


    Du hast sicher recht, dass es zuviel ist und im Hormonhaushalt untergeht.


    Trotzdem könnte ich mit den Hinweis auf eine durchaus wohlwollende Behandlung des Themas bei vernünftiger Kommunikation nicht verkneifen ;-)


    Wir hatten das meiner Stieftochter durch (die allerdings schon ein paar Jahre älter war). Auf das Angebot 300 € KU zu bekommen + KG und den Rest eben bei Mama einzufordern oder jobben zu gehen, hatte sie auch patzig reagiert. Ich will ja nur was mit zusteht und das kann das das JA/Anwalt/Gericht regeln. GUt, inzwischen bekommt sie was ihr zusteht... 173€ im Monat ;-)


    Das meinte ich damit, dass Jugendliche in diesem Alter den Unterscheid zwischen einer Bitte, einem Verlangen und der Drohung mit RA und Gericht lernen sollten, sonst fallen sie später auch noch auf die Nase.


    Gruß Tina

    Hallo Engel,


    nein der Vater muss keinen Urlaub finanzieren. Weder zu 100 %,noch zu 50% oder sonstwas.


    Er zahlt Unterhalt und von diesem können auch die Kosten eines Urlaubs angespart werden oder eben nicht. Es gibt im Gesetz kein Recht auf Urlaubsreisen ;-)


    Wenn die Nachricht tatsächlich von einer 15-jährigen kommt, würe ich sinngemäß antworten: "Liebes Kind, deine Mutter nekommt von mir Unterhalt. Dieser ist für alle deine Belange, also auch für eine Urlaubsreise. Wenn es nicht reicht,dann kansnt du deine Urlaubkasse sicher auch durch einen kleiner Nebenjob aufbessern. Wenn wir ein normales Verhältnis hätten und du mich nett gebeten hättest, hätte ich mich sicher auch gerne beteiligt. Da ich abernur noch als Geldesel dienen soll, zahle ich auch nur noch das, was ich muss. Du kannst dir da natürlich gerne auch noch von einem Anwalt erklären lassen"