Beiträge von rainbowfish

    Hm. Meines Wissens kommt zuerst der laufende Unterhalt.


    (Ob die Unterhaltsvorschusskasse überhaupt im Boot ist, wage ich zu bezweifeln. Der Vater war ja nicht leistungsfähig. Er ist nur nicht gegen den Titel vorgegangen. Wäre er das, hätte er sicherlich eine Abänderung durchgesetzt.)

    Doch sie ist im Boot, wenn sie geleistet hat und der KV nicht gegen den Titel vorgegangen ist bzw. ihm explizit und schriftlich seine Leistungsunfähigkeit mitgeteilt wurde. Leider macht das das JA nur sehr, sehr ungern von sich aus, sondern teilt dem KV meist auf Anfrage nur mit ,dass man den Betrag stundet (was eben nicht gleichbedeutend mit "sie müssen nicht zahlen ,weil sie ja gar nicht soviel verdienen)

    Wenn ein Titel besteht, dann leitet die Vorschußkasse (analog zu JC) die Ansprüche in Höhe der von der Kasse geleisteten Ansprüche auf sich über.
    Bedeutet. Lautet der Titel auf einen Betrag < oder = dem Unterhaltsvorschuß darf nur die Kasse die Schulden fordern.
    Ist der Betrag im Titel > dem Unterhaltsvorschuß darf die Kasse in Höhe des Vorschußes fordern, das Kind (bzw. KM) die Differenz zwischen Vorschuß und Titel.


    Laufender Unterhalt geht vor. Die Schulden wären dann zwischen den beiden Unterhaltsschuldnern aufzuteilen (falls nicht dergesamte Betrag geleistet werden kann).


    Dabei wird quasi gleichzeitig dann Vorschuß 02/13 und Differenz 02/13 eingefordert und nicht vorrangig die Schulden beim Staat.


    Gruß Tina

    Hi,


    der aktuelle KU geht vor. Dieser ist zuerst zu zahlen.


    Danach kommen die Unterhaltsschulden. Sollte der Titel einen höheren Betrag als den BEtrag des Unterhaltsvorschußes ausweisen, dann steht der Betrag, den die Kasse geleistet hat dieser zu (den Unterhalt hat das Kind jaschon bekommen) der darüber hinaus titulierte BEtrag ann dann vom Kind eingefordert werden und muss auch irgendwann beglichen werden

    Hi Bap,


    sofern sie für die beiden bei ihr lebenden Kinder KU in voller Höhe bezieht dürfte es schwierig sein, diesen anteilig noch von der Verteilmasse abzuziehen.


    Wobei ich (ausder Erfahrung meines Mannes heraus) auch erstmal nichts zahlen würde und erstmal Tochter in die Bringschuld bringen würde.


    LG Tina

    Naja,


    dann sag ich dir mal grundsätzliches zur Berechnung des KU, sofern ein Anspruch besteht.


    Es wird das das Nettojahreseinkommen genommen (also auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuerrükzahlungen). Davon werden dann 5 % berufsbedingte Aufwenden abgezogen (je nach OLG auch bei Nachweis mehr), bis zu 4 % private Altersvorsorge (aber nur in tatsächlich nachgewiesener Höhe), arbeitsbedingte Fahrtkosten bis zu einer bestimmten Höhe.


    Dir muss ein SB von 1200 € beiben (sofern das Kind nicht priveligiert ist). Darin enthalten sind allerdings dann auch Miete, Lebenskosten u.s.w. ob und in wieweit Kredite zusätzlich anerkannt werden und den SB erhöhen ist Ermessenssache.


    WEnn, wie bei euch, beide Elternteile Barunterhaltpflichtig sind, werden beide ber. Nettoeinkommen zusammengezählt und die Stufe der DDT ermittelt. Vom diesem Bedarf des Kindes wäre das KG abzuziehen und bei Ausbildung das Einkommen es Kinder (um 90 € bereinigt). Der Restbedarf würde dsann auf die Eltern gemäß ihrem Einkommen verteilt (gequotelt). Das heißt ist das Verhältnis der Einkommen 1/3 zu 2/3 wird der Restbedarf auch so aufgeteilt.


    Wie gesagt, das gilt nur, wenn das Kind derzeit eine Ausbildung macht. Tut sie das nicht hat sie auch keinen Anspruch und kann ihren Bedarf duch putzen oder Frittenbraten finanzieren


    Tina

    Wenn sie nichts tut hat sie auch keinen Anspruch.


    Übrigens u.U. auch nicht auf KG. Wenn du nach wie vor Bezugsberechtigte bist würde ich das schnell der Familienkasse melden, da du sonst evtl. noch zurückzahlen musst.


    Solange du keinen KU zahlst kann sie das KG per Abzweigungsantrag auf sich überleiten lassen oder der KV beantragt es. Dabei wirdaber eben geprüft, ob es einen Anspruch gibt.


    Die Berechnung scheint aber grundsätzlich nicht zu stimmen. Vor allem nicht, wenn sie bisher eine Lehre gemeacht hat, da das Einkommen darauf teilweise vom Bedarf abgezogen wird. Bei deinem Zahlbetrag (wenn alles andere korrekt berechnet und mit einbezogen wäre) müsstest du ein ber. Einkommen haben, das dir dieser Betrag nicht wirklich weh tun würde.


    Vielleicht magst du ja mal das Einkommen von dir und dem KV in etwas nennen, dann kann man hier mal kurz pimaldaumen rechnen ;-)


    Tina

    Naja, Beagle werden u.a. genommen, weil sie gut in Meuten zu halten sind (und für jede Versuchsgruppe wird eine Vergleichsgruppe, welche Wurfgeschwister enthält gehalten), sie ein sehr gutes Sozialwesen haben und auch extrem belastbar und gutmüting sind.


    Wir hatten einen Exlabori als Pflegi, der nach 9jahren aus dem Labor kam. Man konnte sich ihn nicht von hinten in den Nacken fassen und Decken waren ein Graus (mit beidem hatte er wohl schlechte Erfahrungen) und trotzdem hat er auch in dieses Situationen nicht geschnappt.

    Hi,


    Zitat

    macht sich selber für das mangelnde Interesse des KV verantwortlich (meine Erfahrung). Das darf so nicht sein.

    Das kann man aber als BET durchaus relativieren und mit dem Kind immer "bearbeiten". Meine hatten auch die Frage "was ist an mir/uns falsch, dass der Vater uns nichtsehen will". In vielen Gesprächen haben sie aber gelernt, dass nicht sie das Problem sind, sonder ihr Vater ein Problem hat bzw. es seine Verantwortung ist.


    Gruß Tina

    Rose,


    in diesem Fall ist das wohl so. Aber eben nicht in jedem Fall. Ich habe auch nicht behauptet dass ich in jedem Fall pro Tierversuch bin, ich bin aber eben auch nicht grundsätzlich gegen solkche Versuche, wenn es keien Alternativen gibt.


    Grundsätzlich bin ich gegen Tierversuche in der Kosmetikindustrie und ich halte auch nichts davon, dass Tierfutter an entsprechenden Tieren getestet wird (und auch dafür gibt es Labore)

    Ich habe hier einen Beagle der aus einem Versuchslabor kommt ;-)


    Leider gibt es bei einigen Dingen einfach noch keine Alternative für Tierversuche. Allerdings wird heutzutage mit den Tieren wesentlich besser umgegangen als früher.


    Die Challenge selber finde ich inzwischen etwas grotesk. Sicher gibt es auch andere/bessere Möglichkeiten Spenden zu sammeln

    Morgen,


    man findet für alles Lösungen. Dazu muss man nicht unebdingt den Nachnamen des Kindes ändern. Mein Mann hatte bereits Kinder, ich ebenso. Also habe ich bei der Heirat einen Doppelnamen angenommen. Also den Familiennamen mit meinen Kindern behalten und seinen angehängt. Als Familiennamen haben wir seinen bestimmt (kommt nur bei gemeinsamen Kindern zu tragen, war also bei uns ausgeschlossen). So haben wir als Paar eine Verbindung und die Kinder haben ihre Verbindung über den Namen nachwie vor mit dem entsprechenden Eltenteil. Am Namensschuld hängen halt 2 Namen, auch kein Problem und in der heutigen Zeit fast normal.


    LG Tina

    Ja musst du. Der Arzt stellt dann eine besondere Bescheinigung aus, dass das Kind krank ist und ein Elterteil das Kind betreuen muss. Dabei wird das Kind krank geschrieben und die Lonfortzahlung wird über die KK gewährleistet


    Als AE stehen dir 20 Tage im Jahr zu.

    Urteile sind mir da nicht bekannt. Weder in der einen noch in der anderen Richtung. Mag sein, dass Gericht versucht sind BU alserweiterten KU zu sehen. Korrekt ist es deshalb noch lange nicht. BU bekommt der Elternteil, der durch die BEtreuung eines Kindes gehindert ist für den eigenen Unterhalt selbst zu sorgen. Wenn der andere Elternteil aber nicht genug verdient, kann er eben auch nicht gezwungen werden mehr zu erwirtschaften.


    Grundsätzlich dürfte sich die Beschränkung auf minderjährige und priveligierte Kinder aus § 1603 BGB ergeben.

    Hi,


    das JC wird nichts tun. Aber auch ein Gerichtsverfahren würde an der Situation nichts ändern.


    Wenn es um den BU für die KM geht (also nicht um den KU), dann besteht keine gest. Erwerbsobliegenheit. Der KV kann nicht gezwungen werden soviel Geld zu verdienen ,dass er Unterhalt für die Mutter des Kindes verdient.


    Solange er mit einem 20-Stundenvertrag genug Geld verdient um den Mindestunerhalt für das KInd zu zahlen kräht kein Hahn nach mehr


    TIna

    die 15 jährige wird nicht bei ihm bleiben dürfen.... eine Nachbarin hatte den Fall, ihr Sohn müsste bei ihr bleiben.

    Warum wollt sie das nicht? Wenn die KM dem zustimmt und sich mitdem Ziehpapa einigt, wer soll es den beiden (dreien)verbieten? Sie hat das ASR und damit auch das ABR. Sie kann damit auch bestimmen ,dass das Kind bei ihrem Expartner lebt, auch wenn dieser nicht der rechtliche Vater ist. Da wird sich niemand (vonAmtswegen) einmischen


    Tina

    Zumal sich das, wenn ichs richtig verstanden habe, im Haushalt der KM und nicht des KV ereignet hat.


    Sorry, aber ein Kind das grade aus dem Urlaub kommt muss mit nicht unbedingt als erstes den Koffer auspacken. Unddas hat für mich auch nichts mit untergraben der Autorität des Vaters zu tun. Dieser würde sich wahrscheinlich sehr energisch verbitten, wenn die KM umgekehrt in seinem Haushalt angeben möchte, was Junior nun zu tun hat ;-)

    Hi Dada,


    es mag in manchen Fällen sicher angeraten sein, die Schwiemu über sich ergehen zu lassen, um des lieben Friedens willen (wobei ich von meinem Mann erwarten würde, dass er hinter mir steht und Klartext redet)


    Aber an dem Punkt ,wo, wie hier, der Ehemann die Partnerin demütigt und gemeinsam mit der Mutter über sie lästerst und sie niedermacht ist eine Grenze überschritten, die ich auch nicht mehr akzeptieren würde.


    Von daher, eine Auszeit ist sinnvoll. Wenn der Mann mal ein bisschen zur Einsicht kommt, eine Paartherapie oder moderierte Gespräch anbieten, Ergebsnisoffen, und dann weitersehen.

    So, nun sind wir ein wenig schlauer.


    Vorneweg. Dank einer lieben Sekretärin an der Schule konnte mein Mann gestern eine Schulbescheinigung und sogar das Zeugnis holen. Bei volljährigen bis 21 haben die Eltern durchaus noch ein Auskunftstrecht und dürfen sich Infos auch gegen den Willen des Kindes geben lassen


    Er hatte dann gestern noch kurz Kontakt über FB :rolleyes: mit seiner Tochter. Ja, sie weiss schon, dass er die Sachen braucht, will sich aber Zeit lassen. Zeugnis bekäme er sowieso nicht, ginge ihn nichts an (ok, bei 3 negativen Bewertungen und 136 Fehlstunden würde ich das Zeugnis wohl auch nicht vorzeiten wollen) Er hat ihr nicht verraten, dass er die Sachen schon hat. Er müsse schließlich weiterhin KU und KG zahlen, wäre auch sein Problem, wenn die Familienkasse nicht nur ihr KG, sondern auch das aller anderen eignestellt hat.


    Heute morgen bekam er einen Anruf von der Schule. Es täte ihnen leid, sie haben erst heute gemerkt, dass in der schulbescheinigung noch die alte Adresse steht (nämlich usnere). Aufgefallen wäre es heute, als Tochter eine Schulbescheinigung und das Zeugnis geholt hätte (aha, Zeugnisausgabe war vorfast 3 Wochen!). Sie war also ein geschlagenes Jahr nicht dazu in der Lage ihre richtige Adresse ggü. der Schule anzugeben :frag Mal sehe nwie sie ihr Leben auf die Reihe kriegen soll ,wenn es schon an einem einfachen Gang in einen Raum hapert, der in einem Gebäude leigt, dass sie ja doch öfter mal betritt.


    Die Familienkasse hat es auch geschafft, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Der Abzweigungantrag war bis zum 31.7.2014 befristet. Sie hätte (udn das stand wohl damals im Bescheid) rechtzeitig einen weiteren Antrag stellen müssen und eben Belege senden. Hat sie nicht. Dadurch wurde das KG für sie eingestellt (eigentlich nur ihr Anteil, der dann wieder auf unserem Konto hätte landen sollen). Durch einen Softwarefehler wurde aber nicht ihr Anteil, sondern alles eingestellt (also ihr komplettes KG und auch das der 3 anderen midnerjährigen Kinder). Sie prüfen nun, wie sie das schadfrei rückgängig machen können. Wenn alles klappt brauchen sie dafür 10-14 Tage und zahlen dann Ende des Monats nach. Sollte es aber nicht so einfach möglich sein, werden wir neu beantragen müssen (derzeitige Bearbeitungszeit 8-14 Wochen). Mal sehen was sie sich einfallen lassen, denn unser Fehler ist der falsche Klick in der Software ja sicher nicht ;-)


    Gruß Tina