Beiträge von rainbowfish

    Es wäre schön, wenn du auch die Frage beantworten könntest, wie du dir das vorstellst, wenn dein Sohn volljährig wird. Das wird in maximal 12 Monaten der Fall sein. Und dann? Kannst du ihn dann auch nicht alleine lassen? Dann wird es immer noch so sein, dass mal was passieren kann. Ich bin Ü40 und hab auch schon öfter mal das Bügeleisen vergessen. Der Herd schaltet sich zum Glück von alleine aus ;-)


    Ich finde es schade und mehr als bedenklich, dass du es nicht schaffst deinen Sohn loszulassen. Bin mal gespannt wie du es verkrafteast, wenn er mal auszieht

    Wenn es nicht irgenwelche geistigen oder körperlichen Gründe gibt, die es unmöglich machen ,dass sich ein 17-jähriger alleine versorgen kann, dann sehe ich da eher schwarz, dass jemand anderer als du selsbt die Kosten dafür übernimmt.


    Was um Kuckuck machst du, wenn er 18 ist? Darf er dann für sich Verantwortung übernehmen? Was ist in deiner Erziehungsarbeit schiefgelaufen, dass einem fast Erwachsenen nicht zuzutrauen ist mehrere Wochen alleine zu bleiben, wenn ab und an mal jemand kurz nach dem Rechten sieht?


    Es ist doch völlig egal, ob du in den Urlaub fährst oder in eine Krnakenhaus zur Behandlung. Ein einziger Grund für eine Rundumverosrgung, außer das Kind wäre geistig behindert oder körperlich extrem eigneschränkt, ist, dass du die Befürchtung hast bei deinem Klinikaufnethalt zu versterben und möchtest, dass er in diesen Fall zu jeder Zeit aufgefangen werden kann.


    Warum kann denn der Vater den fast Erwachsenen in dieser Zeit nicht zu sich nehmen?

    Hi Meersalz,


    ganz ehrlich. Warum soll immer die Gesellschaft an allem Schuld sein.


    Der Gesetzgeber hat sich sicher etwas dabei gedacht, dass die Verantwortung, die Aufsichtspflicht und auch der zeitliche Rahmen der Betreuung mit zunemehndem Alter des Kindes geringer wird und mit der Volljährigkeit endet. In dieser Zeit müssen wir eben unsere Kinder Stück für Stück in diese Selbstverantwortung führen und uns Stück für Stück aus dieser Verantwortung herausziehen.


    Schade das du deinem Kind, das wohl innerhalb der nächsten 12 Moante volljährig wird, nicht zutrauen kannst, dass er ein paar Wochen alleine zurechtkommt und die Verantwortung für sich übernehmen kann. Wie soll das denn werden, wenn er 18 ist? Und wenn du es ihm tatsächlich nicht zutraust, ist es dann dein Gefühl oder entspricht es den Tatsachen? Wenn zweiteres muss ja einiges schiefgelaufen sein.


    Und ja, jeder fühlt sich immer irgendwie in seiner Rolle benachteiligt. Ich fühle mich auch ab und an ggü. der Ex meines Mannes benachteiligt. Sie kassiert Hartz IV und dadurch wird dem Kind seit 4 Jahren die Schülerhilfe 3 mal die Woche bezahlt. Ich kann mit das nicht leisten, obwohl ich arbeiten gehe, und finde es auch unfair, dass meine Kinder dadurch eben manchmal einen schulischen Nachteil haben. Aber was hilft es sich darüber aufzuregen. Meine Kinder lernen eben, dass man nicht immer die Hand aufhalten kann und für das was man will auch arbeiten muss. Ihre große Tochter macht nun mit 21 auch schon auf Hartz... und ja die kommt tatsächlich alleine nur schwer zurecht

    Das es so kommen könnte wurde dir hier schon in deinem alten Thread so schon gesagt.


    Aber bei einem kann ich dich beruhigen. Kinder im Grundschulalter müssen am Wochenende noch nicht lernen, üblicherweise werden auch keien Hausaufgaben übers Wochenende gegeben. Später kann euer Kind dann auch die Zugfahrten zum lernen nutzen. Aber das ist Zukunftsmusik.


    Ich denke insgeheim hast du darauf gehofft durch den eigenmächtigen Umzug auf Dauer den Umgang eures Kindes mit dem Vater zu erschweren oder unmöglich zu machen. Nur hat wohl in deine mFall mal ein Richter die Weitsicht gehabt, dass ein Kind beide Elterneil auch über eine größere Entfernung braucht und dir wohl auch nahegelegt die Kosten und auch den zeitlichen Aufwand, für die von dir geschaffene Entfernung, zumindest teilwese zu übernehmen.


    Tina

    Ja, das kann es.


    Wahrscheinlich stehen hitner diesen beiden Änderungen Bestimmungen des Brandschutzes.


    Kinderwägen u.a. dürfen z.B. die Fluchtwege nicht verstellen oder verschmälern. Im Ernstfall kann man durch Rauchentwiclung dann diese Hindernisse nicht mehr sehen.


    Bei den Gasgrills ist es ähnlich wie bei Benzin u.a. brennbaren Flüssigkeiten. Die dürfen aufgrund der Brandgefahr nicht im Keller oder in der Wohnung gelagert werden. Die Gasflasche kann bei einem Feuer schlicht und einfach explodieren. Wenn du dann davon betroffen bist, würdest du so ein Verbor nicht mehr als Quatsch abtun


    Tina

    2. Bei diesen Fragen bin ich dann zur Adaption gekommen. Da mein Partner Zuschüsse bekommen würde, wenn es sein Kind wäre. Somit hätte ich und auch der KV ein Problem weniger. Er ist nicht mehr Unterhaltspflichtig und wir müssen nicht auf die "fiese" Zukunft schauen. Allerdings will ich bei der Geschichte keinesfalls dem Kind dem Vater vorenthalten.


    Hm, du und der KV hätten ein Problem weniger. Dein LG aber eines mehr, wenn ihr euch mal trennt. Eine Adoption ist ja nicht mehr rückgängig zu machen. Für eien Adoption sollten im übrigen finanzielle Gründe keine Rolle spielen, sondern ein enge Kind-Stiefelternteil-Beziehung und der Nachweis, dass die Adoption für das Kind gut ist


    Angenommen der KV würde dem Zustimmen. Muss ich dann verheiratet sein damit mein Partner die Vaterschaft oder wie man das indem Fall nennen darf, anerkennen darf? Oder ist das einfacher? Wie leite ich diese Schritte dann ein, wo gehe ich damit hin?


    JA, du musst verheiratet sein. Der annehmende Ehemann muss nachweisen ,dass eine enge Beziehung zum anzunehmenden Kind besteht und auch eine längerfristige. Bedeutet, dass das Familiengericht einer Adoption üblicherweise erst nach einigen Jahren zustimmt. Der Prozeß ist dauert auch ei nwenig. Es wird der elibliche Vater befragt, das JA muss Stellung nehmen, sind auf der Seite des Annehmenden noch Kinder da, werden auch diese bzw. deren Mütter dazu befragt u.s.w.


    3. Ich hatte erst letzens dieses Thema mit jemanden. Ich verstehe nicht warum mein Partner indem Fall die Schuld des KV auf sich nehmen muss nur weil KV nicht zahlen kann. Klar ist wenn er mich liebt und mich mit Kind akzeptiert das er dies auf sich nehmen würde. Was ja eigentlich nicht selbstverständlich ist, oder denke ich da falsch?
    Natürlich will ich von meinem jetzigen Lebensstandard nicht noch weiter zurück treten, all das wegen einer Person. Ich habe darauf doch Jahrelang hingearbeitet.


    Hm, verstehe ich nicht. Bei einer von dir ins Augegefassten Adoption wäre aber genau das auch der Fall. Ja, ohen diese ist es sicher unfair. Aber der Gesetzgeber hat es irgendwann mal so beschlossen, um die Sozialkassen zu entlasten. Erstmal müssen beide Elternteile den Utnerhalt für das Kind sicherstellen, können beide das nicht, wird eben über das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft auch ein LG zur Kasse gebeten.


    Tina

    Hi,


    wie lange arbeitet denn der KV unter der Woche?


    Lässt sich da nicht ne Stunde oder ne halbe Stunde 2-3 mal die Woche finden, wo er sie sehen kann?

    Nein, alles was sich in deinem alltäglichen Ablauf stattfindet musst du ihm nicht mitteilen.


    Solltest du länger in den Urlaub fahren und dadurch sein Umgang behindert sein, musst du ih mdas schon mitteilen. Aber du muss ihm nicht sagebn wohin du fährst.


    U-Untersuchungstermine soltest du ihm schon mitteilen und ihm evtl. anbieten, dass er mitkommt. Kannst ihm danach ja auch kurz schreiben, ob euer Kind sich altergerecht entwickelt.


    Tina

    Hm, der Junge ist 16. Also in 2 jahren volljährig. Die Zeit wo er auch einfach vom Alter her in den "Gaststatus übergehen wird" ist auch so absehbar. Irgendwann in den nächsten 2-4 jahren wird er ausziehen.


    Von daher ist es vom Gefühl her sicher erstmal schlimm, aber eigentlich doch nur eine etwas frühere natürliche "Trennung".


    Wenn du möchtest ,dann richte ihm ein Zimmer ein, wenn du doch lieber einen eigenen Rückzugsraum hättest, dann muss er sich auch damit abfinden, dass er vielleicht nur die Couch im Wohnzimmer zum übernachten hat.


    Er ist sicher alt genug , dass du das in einer ruhigen Minuten mit ihm besprechen kannst. Z.B. ihm auch anbieten, dass er dein Zimmer bekommt, wenn er doch noch zu euch nachziehen will.



    LG Tina

    Das klingt danach, dass bei ihr Psychosen durch einschneidende Erlebnisse ausgelöst wird, Geburten der Kinder, Umzug aus dem betreuten wohnen in eine eigene Wohnung.


    Aber eigentlich egal. Das sollte nicht zu deinem Problem werden.


    Schau, dass euer Sohn bald zu dir und seiner Schwester kann und dann kannst du zusammen mit dem JA den Umgang mit der Mutter planen


    LG Tina

    Wenn du Aufnahme ohne dein Wissen aufgenommen wurde, dann ist sie verboten. natürlich kan ner sie wem auch imerm vorspielen. Wenn du darauf angesprochen wirst, würde ich nur entgegnen, dass du diesen Aufnahmen nicht zugestimmt hast.


    Hast du ihm mit Unfällen, Tod etc. gedroht oder wovor könntest du in diesem Fall Angst haben.

    Geht nicht. Er arbeitet nachts. Steht um 3.15 auf, seine Freundin um 5.
    Er wohnt in einem Nachbarort, etwa 5km entfernt......wenn ich mich da wirklich durchsetze und sie
    bei ihm lasse, wird er sich krankmelden und mit ihr gemeinsam verpennen :crazy


    Ich hab da echt keine Lösung für. Bin schon am überlegen, ob ich sie Samstags zurück "verlange".


    Irgendwas muss passieren.......aber mein Kopf ist leer :-(


    Das ist mehr als blöd. Dann würde ich wohl auch auf Samstag abend bestehen und dafür ein paar Tage mehr in den Ferien

    Nordlicht, dann warte mal bis sie älter werden ;-)


    Meine mittlere hab ic vor ein paar Wochen Dienstags um 22.30 zum Bus nach Schweden gebracht und 10 Tage später um 1.30 nachts wieder in Empfang genommen. Gut, die Kinder waren am nächsten Tag noch von der Schule befreit. Die wartenden Eltern sahen alle irgendwie müde aus

    Schwierig.


    Aber ich würde es ihm erst hinterher erzählen. Außer es würde die Gefahr bestehen, dass der Vater in den nächsten Tagen verstirbt.


    Ich denke man kann ihm dann nach der Klassenfahrt gut erklären, warum du es ihm erst dann gesagt hast. Es gibt auch dir die nötige Zeit sich zu fangen und ihm dann zur Seite stehen zu können.


    Allerdings sollte dabei sichergestellt sein ,dass er es nicht von anderer Seite erfährt. Und ich würde den Klassenlehrer(in) informieren.


    LG Tina

    Ähm, mir erschließt sich jetzt gerade nicht warum euer Sohn bei einer Freundin der KM unterkommen soll und nicht von der Pflegefamilie direkt zu dir kommen kann.


    Aus meiner Sicht verbaut das die Chance, dass er überhaupt mal fest zu dir kommt. Es wäre nicht gut ihn ständig rumzureichen.