würde dir auch zu einem fachanwalt für FamR raten.
Die kosten für scheidungen werden ganz häüfig über pkh abgerechnet (also vom staat getragen).
Wenn du ein geringes einkommen hast (und mit kindern haben das die meisten menschen) kannst du am besten mit den unterlagen über dein einkommen zum amtsgericht maschieren und dort einen berechtigungsschein verlangen.
Bekommst du diesen gehst du damit zum anwalt und der rechnet die außergerichtliche beratung von dir mit dem gericht ab. er kann von dir allerdings 10 euro eigenanteil verlangen.
geht die ganze angelegenheit vor gericht stellt dein anwalt einen pkh-antrag.
Solltest du vielverdiener sein, wird die angelegenheit (und das sollte bei jedem anwalt gleich sein) nach der gebührentabelle und somit nach dem streitwert abgerechnet. es wird im normalfall der mittelsatz zu grunde gelegt. aber über die kosten klärt dich der anwalt im ersten gespärch auf. noch bevor die kosten entstehen!