Beiträge von finchen78

    Ich sehe nicht, das der Vater dem Kind so massiv schadet, das es einer Bannmeile bedarf.


    Klar kann blue-leonie so eine Bannmeile für sich beantragen. Recht auf Umgang hat der Vater
    trotzdem noch.


    Klar...lasst die Kinder zitter, sich übergeben und sich verweigern....macht alles nichts....UET hat natürlich alle Rechte.


    Bei solchen Antworten frage ich mich ehrlich, ob man das dem eigenen´Kind antun würde oder solche klugen Reden nur für die anderen parat hat.

    Hallo


    würde die Therapeutin diesen Eindruck von deiner Kleinen auch vor Gericht bestätigen? Wenn ja...mit deiner Anwältin abklären wie weiter zu verfahren ist.


    Mail an's Jugendamt wie du mit dem Umgang unter diesen Umständen weiter verfahren sollst. Du kannst aufgrund körperlicher Begleiterscheinungen beim Kind den Umgang so nicht mehr stattfinden lassen.


    Das ist kein Spaß mehr und da muss man auch nichts schönreden....Kind raus aus so einer Situation bis sich der KV wieder im Griff hat.

    Und was nützt Dir das dann???? Dann kriegst Du die Kohle genauso wenig.


    Sorry...mit der Einstellung...davon hab ich ja auch nichts....also lass ich ihn/sie mit allem durchkommen....kann ich nichts anfangen.


    Vielleicht bewegt ihn das zum Umdenken oder auch nicht. Es nützt mir auch genausowenig ihn mit seiner "ich kann und will nicht zahlen Einstellung" davon kommen zu lassen. Darauf wird doch oft spekuliert.


    Man kann sein Leben leben wie man will und tun und lassen wie man will- man muss nur mit den Konsequenzen umgehen können.

    Und bis er sich angezogen hat, dass dauert eine Weile.


    naja es hat schon manchen die Aussicht auf Strafe in's Laufen gebracht.


    400 Euro Jobs findet man übrigens an jeder Ecke und davon kann er locker den Mindestunterhalt bestreiten. Es würde hier sogar schon reichen, wenn er an zwei Samstagen in einem Club/ Disko hinter der Bar arbeitet....die stellen immer ein...und damit hat locker das Geld rein. Mir ist es egal ob er einen Vollzeitjob sucht oder mit seinem Teilzeitjob zufrieden ist...solange er den Unterhalt bezahlt.


    Was aber nicht geht- sich auf dieser Teilzeit auszuruhen und sie als Ausrede zu nutzen.


    Es ist müßig darüber zu diskutieren Camper....ich warte jetzt ob Geld kommt (VKH hab ich auch für den Vergleich) und wenn nicht, dann eben Anzeige. Wenn das in letzter Konsequenz für ihn einen Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen bedeutet....dann ist das eben so.

    Es ist kein Betrug, wenn jemand nicht leistungsfähig ist und das auch belegen kann.


    dann hätte er eben keinen Vergleich schließen dürfen- er ist schließlich mündig und hat ein Gehirn zum denken und einen Rechtsbeistand an der Seite.


    Und ich bin es leid immer wieder über die Pflicht zum Mindesunterhalt diskutieren zu müssen- zumal er nicht mal Vollzeit arbeitet. Niemand hat gesagt, dass es einfach ist dieses Geld zu erwirtschaften- aber und jetzt zitier ich mal den Richter...


    Kinder können noch nicht für sich selber sorgen und stehen deswegen an oberster Rangstelle im Unterhaltsrecht....


    eigentlich müsste es für jedes Elternteil selbstverständlich sein, sich den A....sch aufzureißen um den Nachwuchs finanziell versorgen zu können. Da frag ich mich manchmal wie dass vor 200 Jahren war so ganz ohne Hartz IV usw.... da hat man dann die Kleinen verhungern lassen?


    550 Euro (abzgl. Mietanteil im Selbstbehalt) hab ich nicht jeden Monat für mich nachdem ich alle Rechnungen für Kind und mich bezahlt habe. Da fragt auch niemand und ich geh Vollzeit arbeiten.

    Vollzeitjob zu finden dürfte bei guter Gesundheit und etwas gutem Willen vielleicht noch zu finden sein.


    Diese Stelle hatte er und hat die Stundenzahl gesenkt trotzdessen unser Kind da war....das hat ihm der Richter vorgehalten


    und ein neuanfang mit einer neuen frau und ggf. weiterer kinderwunsch rückt in weite ferne - wie gesagt kinder muss man sich leisten können...


    den hat er doch schon gemacht....mit seiner Freundin gleich erstmal ein Kind in die Welt gesetzt und das lebt ja jetzt eben mit von Papas Geld. Sein anderes Kind (also unseres) hat aber die gleichen Rechte und seine beiden Kinder muss er versorgen.


    Die Schuldenuhr tickt eben nicht, weil das Jobcenter den Unterhalt zahlt, wenn er mit dem Vergleich zum Jobcenter geht und entweder einen Neuantrag macht, oder falls er dort schon gemeldet ist, eine Veränderungsmitteilung.


    @Camper
    ...wie oft soll ich es noch sagen...er war noch nie beim Jobcenter gemeldet und er wird auch zukünftig nicht dort aufschlagen. Dann wird ja auch die Bedarfsgemeinschaft mit der Next angeschaut und dann muss die Dame wohl auch mal ihren Popo hochkriegen und sich einen ordentlichen Job suchen.



    Im Endeffekt hat es ihm wohl das Genick gebrochen, dass er in drei wesentlichen Punkten gelogen hat und wir ihm diese nachweisen konnten. Damit hat er den Richter mehr als verärgert und die klare Ansage bekommen- kümmere dich um einen Job und zahl Unterhalt.

    so kurzes Up Date:


    heute war Unterhaltsverhandlung/ Anhörung.


    Richter hat KV klipp und klar gesagt, dass er sich um Vollzeitjob zu bemühen hat und ggf. um Nebenjob um den Mindestunterhalt zu erbringen. Fiktives Einkommen wurde angerechnet insbesondere auch wegen der aktuellen Konjunktur, wäre es lt. Richter definitiv möglich Arbeit zu finden.
    Vorgelegte Bewerbungen waren zu wenig und es geht nicht darum einen Job zu finden, den der KV gern macht sondern irgendeinen Job, der den Mindestunterhalt sichert.


    Vergleich haben wir trotzdem geschlossen: Drei Monate einen Betrag etwas über dem UVG und danach Mindestunterhalt nach Tabelle.


    Bin mal gespannt ob das Geld jetzt kommt. Finde das Ergebnis für mich in Ordnung.


    LG Finchen

    Warum tust du dir das mit den Kinderkrankheitstagen an. Du bist alleinerziehend und hast Anspruch auf die 20 Tage. Da Ex diese sowieso nicht wahrnimmt- nimm sie in Anspruch, wenn nötig und gut ist. Ich musste damals nirgendwo eine Zustimmung von ihm einholen.


    Unbezahlter Urlaub- mensch- nur, weil Ex nicht in die Gänge kommt aber gleichzeitig auf seinem sogenannten "Recht" besteht.


    Verbieg dich nicht so lange bis du auseinanderbrichst nur um es allen Recht zu machen. Das schaffst du nicht und am Ende dankt es dir niemand.

    worum gehts DIR eigentlich?
    DEIN JOB, DEIN GELD, DEINE FREUNDIN, DEIN WERDEGANG - immer wieder dieses "Ich-mir-mein-mich"-Gerede. Wenn DU egoistisch DEIN leben gestalten willst, auf kosten der beziehung zur achso-geliebten-tochter, dann hat das eben konsequenzen. aber mit denen musst DU dann aber auch umgehen können, heißt: wenn du mehr verdienst, musst du auch dafür mehr KU zahlen... oder hab ich was komplett überlesen oder falsch interpretiert?!


    ich empfehle mal die früheren Beiträge und anderen Threads zu lesen- dieser rote Faden zieht sich immer durch. Da wird an mancher Stelle auch das Verhalten der zugehörigen KM verständlicher.


    Endkonsequenz: nach Möglichkeit wenig zahlen und die Rechte einfordern wo es nur geht. Das geht für mich gar nicht.


    @TS
    lass dich nicht kirre machen. Nur noch das nötigste mitteilen und ansonsten wie schon gesagt wurde an die entsprechenden Institutionen verweisen.
    Soll er doch klagen....wer seiner Wohlverhaltenspflicht und Sorgepflicht so wenig nachkommt- wird seine "Ansprüche" bei Gericht nur sehr schwer durchsetzen können.


    Sollte er sich denn dann mal wieder nach seiner Ausbildung zwecks Umgang melden - würde ich vor stattfinden des Umgangs auf eine Regelung bestehen, die gemeinsam mit Jugendamt und Therapeutin des Kindes besprochen ist.


    Eure Tochter ist kein Spielzeug, dass man bei Bedarf mal weglegen kann und wenn man mal wieder Bock hat....dann nimmt man Kind mal wieder. Insbesondere unter der genannten Situation.


    Viel Glück und Kraft.


    LG Finchen

    Doch: Er dieses Jahr so wie er möchte, sie nächstes Jahr so wie sie möchte. Die Vor- und Nachteile sind so gleichmäßig verteilt und die Chance, dass er begreift was er damit beim anderen bewirkt sind recht hoch. Wird ihm nächstes Jahr nicht schmecken und verwandelt seinen "Sieg" in ein Mist, kann mich auch so treffen. Kann man übrigens auch als Dauerreglung machen.


    Und wie setzt sie das durch, wenn jetzt schon alles über den Anwalt geht? Wenn Papa nächstes Jahr keinen Bock auf die Regelung hat, dann nimmt er das Kind eben nicht. Mama steht da und muss sich dann auch arrangieren.


    Ich bezweifle auch aus eigener Erfahrung, dass die Einsicht bei solchen Menschen da ist egal wie man sich verhält. Kompromiss oder nicht- es wird sich an nichts gehalten.

    Hab jetzt grad nochmal das Eingangspost gelesen.


    Der Vater wusste offiziell (über Anwalt), dass Mutter noch nicht planen kann- wegen Arbeit.
    Er bucht trotzdem ohne weitere Absprache.


    Machtspiel und nichts anderes!


    Egal was die Mutter jetzt macht...sie hat immer die goldene A.- Karte. Entweder verwehrt sie dem Kind den Urlaub- nicht schön! und hat zusätzlich ein Betreuungsproblem oder abern sie lässt es durchgehen und wird beim nächsten Mal genau vor demselben Problem stehen.


    Meines Erachtens gibt es hier keine saubere Lösung, die alle Seiten berücksichtigt.


    Den UET kann man leider nicht zwingen, die Betreuung zu übernehmen. Du musst jetzt wissen wie du zukünftig weiter verfahren willst. So wie es klingt, wird der Vater hier auch keine Zugeständnisse machen, selbst wenn du wegen dem Urlaub nachgibst.


    Einen richtigen Rat kann ich dir leider auch nicht geben.


    LG Finchen

    Mit einem Urteil in der Hand kann er auch zu seinem Jobcenter marschieren und sozusagen nun Papa Staat nach § 11b Abs. 7 SGB II zur Kasse bitten, da er dann ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ist. Und zwar für die komplette Summe, die er dem Kind/den Kindern schuldet.


    er ist nicht vollzeit berufstätig....ich meine man wird ihm dort erstmal nahelegen regulär Vollzeit arbeiten zu gehen. Dem steht nichts entgegen. (keine Krankheit etc....)


    Klar wird er keine Kosten übernehmen wollen. Aber mich interessieren seine Befindlichkeiten nicht mehr. Ich möchte den Unterhalt für unsere Tochter. Wie er das mit seinen selbst geschaffenen Lebensumständen hinbekommt- ist ganz allein sein Problem. Nach 2 1/2 Jahren vergeblichen Bemühungen ihm klar zu machen, dass er für sein Kind finanziell verantwortlich ist....hab ich keine Nerven und auch keine Lust auf dämliche Ausreden mehr....dann eben Klage.


    @all
    danke für die Antworten- werd dann wohl mal bei der Variante Urteil bleiben.

    Wenn man schon vorher überlegt, sich vergleichen zu wollen....
    warum zieht man dann überhaupt vor Gericht?
    das werde ich nie begreifen-


    Die Idee des Vergleiches kam nicht von mir sondern lt. Aussage des Anwaltes wird sie wohl von der Richterin kommen.


    Ich hätte lieber ein Urteil- sonst hätte ich nicht geklagt, da der Vater sich weigert Unterhalt zu bezahlen. Er meint er muss nicht zahlen weil er ja nur 18 Stunden arbeitet.


    @Volley
    danke für den Tipp die Kosten des Vergleiches dem Gegner auferlegen zu lassen...das werd ich auf jeden Fall dem Anwalt mitgeben.

    Guten Abend,


    demnächst steht bei uns die Unterhaltsverhandlung an. Jetz mir mein Anwalt gesagt, dass oft Vergleiche angeboten werden und hier hab ich schon oft gelesen, dass man sich nicht einfach drauf einlassen soll.
    Ich soll mir mal die geldliche Schmerzgrenze überlegen mit der ich leben könnte.


    Auf meine Frage wegen der Kosten, die ja bei einem Vergleich geteilt werden, meinte er dass ich ja VKH bekomme (darf die Kosten in monatlichen Raten zahlen) und es daher egal wäre.
    Zudem können in den Vergleich auch Zusatzbedingungen aufgenommen werden wie bspw. die Neuberechnung des Unterhaltes bei Erreichen der nächsten Altersstufe.


    Jetzt bin ich unsicher ob ich mich im Fall des Falles drauf einlassen soll.
    Ich glaube nämlich nicht, dass der KV selbigen auch zahlen würde- einfach weil er es nicht ernst nimmt.


    Kann mir jemand mal ein wenig auf die Sprünge helfen?


    Vielen Dank.


    LG Finchen

    Overtherainbow: Schon korrekt "Handeln, handeln, handeln" aber während den Umgängen sind mir die Hände gebunden... und ist es Sinn der Sache, das Kind jedes mal auffangen zu müssen? Wie lange soll das gehen?


    da wirst du wohl durch müssen bis sie 18 ist oder er sich endlich selbst in's aus schießt und ein Umgangsausschluss festgesetzt wird.
    Mach bei den Übergaben nichts mehr. Lächle ihn höflich an oder schau neutral. Guten Tag und guten Weg und das wars! Die Hand in deiner Tasche darf ruhig den Stinkefinger machen....das entspannt :)


    wünsch dir, dass es bald mit der Therapie klappt.


    Ihn wirst du nicht ändern....du kannst nur dich und deine Einstellung zur Situation ändern und Kind auffangen auch wenn es nervt.


    LG Finchen