Auch wenn die unregelmäßigen Kontakte nervig sind, so hat er dennoch ein Recht zu erfahren, wie es seinem/eurem Kind geht und Du hast eine Informationspflicht.
Diese Informationspflicht heißt aber nicht, dass ich ihm komplette Berichte zusammenstelle. Klar hat er ein Recht das zu erfahren und kann sich gern an die Ärzte wenden. Mit der SMS ist der Infopflicht genüge getan worden.
Nein, einen Urlaub verbieten kann er nicht. Verweigert er seine Mitarbeit, kannst Du eine Einstweilige Anordnung erwirken, die ihn dazu zwingt, die Unterschrift zu leisten.
bis so ein Verfahren durch ist, ist der Urlaub vorbei und wenn es schlecht läuft sagt der Richter, dass man doch auch schönen Urlaub in Deutschland machen kann
Naja was erwartest Du... es sind primär mal seine Eltern und stellen sich "schützend" vor ihren Sohn. Sowas passiert doch leider sehr oft Würde ich nicht weiter beachten! Immerhin melden sie sich zu diesen für das Kind wichtigen Terminen! Vielleicht wird es später auch mal entspannter!
Ich dachte immer primär geht es um das Wohl des Enkels?
Dagegen kannst Du nichts tun, außer Dich ärgern. Aber bringt Dich das weiter?
Doch kann sie....Beistandschaft einrichten. UVG läuft irgendwann aus
Das ist falsch! Der betreuende Elternteil ist gesetzlich verpflichtet, den anderen ET zu informieren. Eine SMS reicht dazu nicht aus! Generell ist es für den BET immer gut, wenn er regelmäßig Bericht erstattet, idealerweise schriftlich per Mail. So halte ich das hier auch. Meine Ex-Frau bekommt alle 2 Wochen eine ausführliche Mail von mir. Somit erfülle ich meine Pflichten und sie hat Einblick in den Alltag des Kindes. Ich finde das gut so.
nein...wenn du das per Mail machst und in Berichtsform ist das schön von dir....aber die SMS reicht aus....Pflicht erfüllt- weitere Info's kann er sich bei Interesse selber besorgen zumal es ihm ja nicht um das Wohl des Kindes geht- oder hab ich überlesen, dass er mal mit ihr spricht oder nachfragt?
Hierzu:
§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.
Ich lese hier nichts über die Form in der das zu erfolgen hat. Jedes Gericht würde dem Vater bei seinem sonstigen Desinteresse gehörig den Kopf waschen mit solchen Wünschen (Krankenhausberichte etc...
lg Myronn