Beiträge von finchen78

    @chouchou


    sag mal stellst du dich mit Absicht so an???????????


    also: Definition für mißbrauchen gemäß Duden


    schwaches Verb - 1a. falsch, nicht seiner eigentlichen Bestimmung


    ergo...Kontenmißbrauch....das Konto nicht seiner eigentlichen Bestimmung nach zu nutzen....nämlich nur im Sinne des wirtschaftlich Berechtigten. (Kontoinhaber)
    Gehaltseingänge für einen Bevollmächtigten betreffen nunmal aber nicht die wirtschaftlichen Belange des Kontoinhabers.


    für den Kunden hat es keine strafrechtliche Relevanz, wenn er dies tut- die Bank aber kann belangt werden u.a. nach GWG, wenn sich aus Kenntnis und Duldung des o.g. Sachverhaltes Problematiken ergeben.
    Bei einer Kontopfändung ist die Bank immer Drittschuldner...das heißt sie zahlt, wenn sie schuldhaft im Rahmen der Pfändung falsch handelt.


    Die wenigsten Banken werden das riskieren wollen! Also werden entsprechende Überwachungssysteme eingesetzt. Die Mitarbeiter werden entsprechend geschult.



    Das es Mitarbeiter gibt, die es nach Absprache mit dem Kunden dulden und anders handhaben- die wird es immer geben. Das geht auch solange gut, bis etwas passiert. Das entspricht aber oft nicht der Lesart der Bank.


    EDIT meint: ich kann leider nicht den ganzen Tag vor dem Rechner sitzen, weil ich noch anderes erledigen muss- daher erst jetzt die Antwort.

    Hallo Maja,


    danke für die Erklärung in deinem Fall.


    Ihr habt eine Vollmacht und eine individuelle Absprache mit der Mitarbeiterin der Bank. Ihr habt quasi nicht einfach gemacht- und was v.a. wichtig ist- mittlerweile hat dein Freund ein eigenes Konto.
    Damit ist alles wieder sauber. :strahlen




    Ich hatte ja irgendwann mal geschrieben, der Kunde wird angemahnt den Umstand zu beheben. Bei euch ist das durch die Absprache und das neue Konto erfolgt.
    Wäre allerdings etwas schief gegangen- hätte das die Mitarbeiterin das auf ihre Kappe nehmen müssen.


    Alles Gute und hoffentlich eine akzeptable Lösung für eure Situation.


    LG Finchen

    Das ich die Verträge auch nicht kenne, hatte ich doch gerade geschrieben- du liest nur das was du lesen willst.......


    Zudem schrieb ich nirgends, dass die TS doof ist und nicht weiß was sie macht. Angemerkt habe ich lediglich, dass rechtlich geklärt auch bedeuten kann, dass die Verträge evtl. entsprechend geändert worden sind.


    Wenn ich mein Auto in Reparatur gebe, dann sage ich auch, dass ist geklärt- welche Arbeitsabläufe da genau dahinter stecken, weiß ich auch nicht - bin nämlich kein Automechaniker.


    Ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass du einfach nur auf's Streiten aus bist. Weder liest du die Posts richtig noch setzt du dich wirklich mal inhaltlich damit auseinander. Das macht für mich wenig Sinn.
    Vielleicht nimmst du dir einfach mal deinen eigenen Kontovertrag und die AGB deiner Bank zur Hand und liest die mal.

    Da wär ja nun mal interessant zu wissen, wie denn der Kontovertrag dazu aussieht.


    Vielleicht will die TS ja auch ausdrücken - sie war bei der Bank und hat es geklärt: vielleicht ist das Konto auf ein Gemeinschaftskonto umgeschrieben worden um es eben gemeinschaftlich zu nutzen.


    Du kennst die Vertragslage nicht und ich auch nicht. Manchmal kommen auch Kunden mit irgendwelchen handgeschriebenen Vollmachten zur Bank- dann werden die Regelungen in den Kontovertrag eingebettet sofern möglich und obwohl der Kunde vielleicht meint, dass er dies und jenes gemacht hat- ist der reale Sachverhalt dann ein wenig anders.

    ich weiß nicht worauf sich dein Statement bezog- ich kann dir leider nur vor den Kopf gucken :brille


    Für mich ist die allgemeine Aussage, dass das Überweisen von Gehalt auf ein fremdes Konto möglich ist z.B. wegen PI- so nicht korrekt. (aus Banksicht)


    Das haben paar andere und ich nun mehrfach versucht zu erklären. Auch schrieb ich, dass es immer individuelle (hierauf liegt die Betonung) Absprachen gibt- rechtlich sicher ist aber anders.


    Du kannst immer überweisen wohin du willst (den Arbeitgeber interessiert das nicht- wozu auch)- du musst nur u.U, damit rechnen dass die Bank ihre Konsequenzen daraus zieht. Auffallen wird sowas am ehesten, wenn in der Gehaltsüberweisung ein anderer Name als der des Kontoinhabers steht.


    Spätestens dann, wenn solch ein Dritter mal nachfragen zu dem Konto hat, dass er da so fröhlich mitbenutzt oder er abheben oder was klären will- wird er die Erfahrung machen, dass er außen vor ist, weil Bankgeheimnis.


    Eine Vollmacht deckt auch nicht alles ab. (sofern diese Überhaupt vorhanden ist) Wesentliche Änderungen darf trotzdem immer nur der Kontoinhaber vornehmen. Bei einer Gehaltsüberweisung geht es explizit um die Frage des wirtschaftlich Berechtigten. Das hat wenig mit einer Vollmacht zu tun.


    Ob man die Kontokündigung seitens der Bank als Strafe sieht- nunja. Wenn man sich nicht an die Vereinbarungen hält, dann muss man mit sowas rechnen.

    Zitat von Chouchou


    Man kann sehr wohl Lohn etc auf ein KOnto überweisen lassen , daß nicht den eigenen Namen hat... Kenn auch Menschen die das machen weil sie lange kein eigenes Konto bekamen weg Privatinsolvenz.




    Sorry- aber das ist Kontenmißbrauch.

    Kann man auch nachlesen in § 154 AO

    P-Konto ist der gangbare Weg



    Nur für dich Chouchou hab ich nochmal im anderen Thread nachgelesen: Oben siehst du mein erstes Posting dazu- und das bezieht sich klar auf eine Aussage von DIR und nicht von der TS.
    Vielleicht liest du einfach mal richtig bevor du hier nach allen Seiten austeilst.
    Und ich erwähnte bereits vorhin, dass ich den Fall der TS nicht kenne und was dort vereinbart wurde.

    Wo habe ich geschrieben, dass es strafbar ist? :nanana


    Ich habe gesagt, dass es Kontenmißbrauch ist. Nicht, dass demjenigen eine Strafe entsteht. Lies bitte richtig.


    Eine Strafe entsteht u.U. der kontoführenden Bank, wenn sie die Sorgfaltspflichten verletzt. Das will keine Bank und wird alles tun, um sowas zu vermeiden. Im schlimmsten Fall eben Kontokündigung.



    Edit: was vergessen

    Zitat von 3erpapa


    Richtig. Also kann - wenn alle Beteiligten das wollen - eine ganze 5-köpfige Familie ihre Löhne/Gehälter auf ein Konto überweisen lassen. Es gibt kein Verbot dazu.
    Genau damit ging das Thema aber irgendwann mal los, weil irgendwer behauptet hat man dürfe das nicht.



    Eine Bank wird dies niemals aktiv wollen- in Ausnahmefällen dulden.


    Celcites Beitrag dazu ist absolut treffend.

    @3erpapa


    §3 Abs. 1-4


    Kontoinhaber muss nicht immer gleich wirtschaftlich Berechtigter sein. Aber es muss dokumentiert sein. Typisches Beispiel wo dieser Fakt auseinanderfällt- Konten, die von einer Wohnungsverwaltung für die jeweiligen Eigentümergemeinschaften geführt werden.


    Auch hier wird im gesamten Gesetz auf die Sorgfalts- und Identifikationspflichten der Banken verwiesen.


    Auch auf das Verbot eine Geschäftsbeziehung zu begründen oder eine Transaktion nicht durchzuführen.


    LG
    finchen


    PS: dir ist es nicht verboten...nur die Bank muss die Geldwäscheregelungen dazu beachten.

    Die personen die ich kenn konnten genau das eben nicht. Das wurde von allen Banken - auch den Sparkassen - abgelehnt. Dieser personen hatten dann keinerlei Möglichkeiten ihr Gehalt zu bekommen ohne Konto - daher wurde ihnen ( auch dort bestand gehaltspfändung ) eben geraten es so zu machen - und das war nebenbei auch mit den Banken so geklärt.. Die personen haben eine Verfügungsvollmacht auch über den Tod hinaus für dies Konto bekommen - (Vertrag zu Gunsten Dritter ) - alles ok...

    Da würde mich mal die Begründung der Sparkassen interessieren- die unterliegen nämlich dem Kontrahierungszwang.


    Eine Verfügungsvollmacht über den Tod hinaus ist kein Vertrag zugunsten Dritter. Das sind zwei völlig verschieden paar Schuhe.
    Diese Vollmacht gilt unbegrenzt solange bis sie ein ausgewiesener Erbe widerruft oder ihr widerspricht. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter geht das Konto in das Eigentum des Begünstigten über. Macht man bei Girokonten nicht- i.d.R. nur bei Anlagekonten.


    Chouchou, ich glaube wir sind uns einig, dass es immer Ausnahmefälle gibt- abhängig vom Gutdünken der Bankmitarbeiter. Solche individuellen Regelungen entsprechen jedoch oft nicht den Gepflogenheiten der Bank oder gesetzlichen Regelungen. Ob das u.U. Konsequenzen für den Mitarbeiter hätte- entscheidet immer die Bank.


    Auch ein Treuhänder oder Insolvenzverwalter kann einer Bank nicht aufdiktieren, wie sie die Konten zu eröffnen oder zu führen hat. Meine Erfahrung zeigt, dass es häufiger vorkommt, dass Vorstellungen dieser Amtspersonen nicht umsetzbar sind, weil sie konträr zu bestimmten Sorgfaltspflichten der Bank laufen.
    Ist aber auch verständlich, da Treuhänder usw. selten aus dem Bankbereich kommen und sich nicht explizit auskennen (können).


    LG
    Finchen

    Zitat von Zann


    Allerdings lese ich sehr häufig das es eben von den Banken nicht erwünscht ist, da im Betrugsfall - z.B Lohnbezug und Sozialleistungen, die Bank mit drinsteckt. Wenn dies offensichtlich war.

    Ich habe meine Bank angeschrieben und hoffe, das sie mir dazu ausführlich was sagen können.




    ....danke... du hast genau verstanden, was ich meine.

    Hallo 3erPapa,


    der Paragraph (danke für's reinstellen) bezieht sich auf die Pflichten der Bank (abs. 2) und nicht des Kontoinhabers! Vielleicht ist es deshalb missverständlich.


    Wer ein Konto führt (also die Bank) ....usw. muss sicherstellen, dass diese Info's vorliegen- kann sie aber nicht wenn es oft noch nicht mal eine Vollmacht gibt für die Person , die mit dem Konto arbeitet. Er hat sicherzustellen (also die Bank muss das tun) jederzeit Auskunft geben zu können.


    Ich spinn die Überlegung mal weiter...jemand lässt für einen Dritten Geld auf sein Konto eingehen. Der Bank ist das bekannt und irgendwann kommt heraus, dass dieser Dritte sich durch das Nutzen des fremden Kontos versucht hat Zwangsmaßnahmen zu entziehen. Dann steckt die Bank mit drin, wenn sie nichts unternommen hat.


    Die andere Seite ist nämlich- ich kann nur den Kontoinhaber pfänden- keine Bevollmächtigten oder Dritte. So kommt man u.U. nur schwer an die Schuldner ran.


    Übrigens hat eben leider nicht jede Gehaltsüberweisung im Verwendungszweck den Namen des Angestellten stehen. Wenn das dann mal so ist- dann wird die Bank aufmerksam, wenn Kontoinhaber und Zahlungsempfänger nicht identisch sind.

    warum denn immer gleich so aggressiv?????


    Wenn du ein Konto für dein Kind eröffnest- dann tust du dies als gesetzlicher Vertreter im Rahmen der Vermögenssorge- das beinhaltet, dass du und KV auch bis zum 18. Geburtstag vom Kind verfügen könnt. Wenn Gelder für's Kind eingehen- dann ist das doch völlig i.o.
    Kontenmißbrauch wäre es, wenn du eigene Gelder eingehen lässt auf das Minderjährigen Konto und eigenen Zahlungsverkehr darüber abwickeln würdest.


    Auch Treuhänder und Amtsgerichte wissen nicht immer alles! Insbesondere nicht im Bankenrecht. Vor P-Konto Zeiten gab es oft genug falsche Beschlüsse für gepfändete Konten- sodass die Schuldner mehrfache Wege zum Gericht unternehmen mussten um die Formulierung zu ändern und letztendlich an Geld zu kommen.


    Du kannst natürlich Geld auf das Konto deines Mannes überweisen- wenn du allerdings keine Vollmacht besitzt- kommst du allein nicht wieder an das Geld ran, noch bekommst du Info's etc....
    Wenn dann gepfändet wird- Pech! Die Verantwortung fürs Konto liegt beim Kontoinhaber und nicht bei jemandem der dorthin was überweist.


    Der benannte Paragraph heißt auch umgangssprachlich- Kontenwahrheit und Klarheit. Darauf bezieht sich meine Aussage. Zusätzlich lohnt sich immer ein Blick in die AGB - auch da wirst du immer Regelungen finden, bezüglich der Nutzung von Konten und Karten.


    Nicht umsonst leisten sich die Banken heutzutage eine eigene Rechtsabteilung um prüfen zu lassen, ob die Vorstellungen von Treuhändern usw. durchsetzbar sind.


    Übrigens konnte sich vor P-Konto Zeiten jeder ein Guthabenskonto bei einer Sparkasse eröffnen lassen- sodass der Weg über Gelder auf fremdes Konto schon immer nicht die Lösung war.

    So...hab den Beratungstermin gestern telefonisch hinter mich gebracht bei der Krankenkasse, da ich ja vom Doc die Anweisung hab, möglichst nichts heben, nicht unnötig herumlaufen v.a. keine weiten Strecken, kein Auto fahren usw.


    Die Dame von der Hotline war erst etwas pikiert, warum ich den Termin nicht persönlich warnehmen kann- aber nach Erklärung hat sie mich dann mit der Sachbearbeiterin verbunden.


    Die wollten nur kurz wissen, ob es ein Arbeitsunfall war, was ich gelernt hab und wo ich arbeite sowie ob in meinem erlernten Beruf.


    Zudem ob es schon eine Aussage des Arztes gibt wie lang sich das ganze hinziehen wird.


    Als ich ihr dann erklärt hab, dass ich mit dem Doc schon wegen Wiedereingliederung ab Januar rumgestritten hab und er das strikt ablehnt- sie also gemerkt hat, dass ich arbeiten will- war's dann i.O.


    Halte mich also ganz brav an die ärztlichen Anordnungen, dann geht's mit der Heilung schneller.


    Fazit: war also einfacher als gedacht. Ich bekomm jetzt die Krankengeldunterlagen zugesendet. Wegen einem eventuellen Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld- das läuft bei uns in der Firma automatisch- muss mich um nichts kümmern.



    LG
    Finchen

    @Nemesis


    sorry, da muss ich dir leider widersprechen.


    Sehe ich nicht so. Die Schuld liegt niemals nur bei dem Betrügenden....es braucht ja immer noch einen zweiten, dem egal ist, dass auf der anderen Seite auch noch ein Mensch steht, der in der Mehrzahl der Fälle absolut ahnungslos ist.


    Ich habe nach der Trennung zweimal das Pech gehabt, an verheiratete angeblich aber getrennt lebende Männer zu geraten- ich hab es beide Male konsequent abgebrochen. Wenn der Mann gerade mal so ausgezogen ist (so war es auch bei uns), dann muss ich als Next schon sehr dumm sein, wenn ich dann die kompletten Stories unbesehen glaube- und genau das meine ich damit: es gibt Menschen, denen ist sowas einfach egal- die sehen nur das eigene Vergnügen.


    Das ist dann eben so aber für mich gilt: Du kannst jeden Menschen behandeln wie auch immer du willst- du musst nur mit dem Echo leben können.


    LG Finchen

    Das war bei mir auch so:)


    Kind war zwar schon da aber gerade mal 5 Monate als er weg is....


    Wie lange er mit dieser Person schon zugange war, weiß ich nicht...spielt auch keine Rolle mehr. Aber er hat es auch nie zugegeben- ist ein halbes Jahr quasi noch zweigleisig gefahren- hat mir immer wieder Versprechungen gemacht etc.



    Warum sollte er es auch zugeben- das hieße ja er müsste sich eingestehen, dass er sich wie ein Riesena...loch aufführt- macht doch kaum einer freiwillig.



    Das zu akzeptieren und auch die Tatsache, dass du quasi machtlos bist- das ist so verdammt schwer- eine Antwort auf das warum wirst du wahrscheinlich auch nicht bekommen. Eher noch mehr Lügen. Er wär dir vieles schuldig...aber in den wenigsten Fällen wird solch eine Erwartungshaltung erfüllt.


    Das du "hinterherschnüffelst" versteh ich vollkommen- war bei mir damals auch nicht anders. Aber es ist dennoch nicht gesund. Besser wäre es sich komplett davon abzuschotten- aber das ist vielleicht jetzt noch nicht möglich.


    Zu solchen Frauen habe ich eine sehr eindeutige Meinung: sind für mich Menschen ohne jegliche Werte und mit den Moralvorstellungen einer Bordsteinschwalbe (würde man bei uns sagen)


    Du lebst weiter, es wird wehtun- lange noch weil es einfach ungerecht ist...aber es wird leichter werden sich damit zu arrangieren. Du wirst härter werden v.a. ihm gegenüber und irgendwann merkst du, dass du dir mit ihm nichts mehr vorstellen kannst.


    Wünsch dir viel Kraft. :troest