Alles anzeigenWenn der bei dir eingezogene Freund auch in der Wohnung mit haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, wird vermutet, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht. (Zum Beispiel gemeinsam wirtschaften, kein Untermietermietvertrag besteht, er sich ums Kind mit kümmert etc. ). Damit besteht kein Anspruch mehr auf Steuerklasse 2 für dich.
Die etwaige Heirat schließt die Steuerklasse 2 dann auch aus, eröffnet aber die Möglichkeit von Steuerklasse 3 oder 4.
Ansonsten ist bei dir die Steuerklasse 1 fällig. Es sei denn, dein Freund wohnt nur vorübergehend bei dir. Da er aber "vor einigen Monaten" eingezogen ist, kannst du damit wohl leider nicht mehr argumentieren.
Das "Finanzamt" schenkt nix. Der AE-Status ist ganz schnell steuertechnisch weg - sobald da auch nur irgendeine zweite erwachsene Person vorhanden ist ...
Deine Sachbearbeiterin weiß das mit Sicherheit. Sie hätte es eigentlich sofort und umgehend eintragen sollen und müssen. Ist an der Stelle aber wohl sehr freundlich gewesen.
Ja oder unwissend
Nagut dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen