Hallo liebe Foris,
Im Unterhaltsrecht kenn ich mich nur sporadisch aus, deshalb diese Fragen:
eine junge Frau (20 J.), ich nenne sie mal Lea, zieht beim Vater einer ihrer Freundinnen ein, u.a. weil ihre Mutter sie immer wieder gelegentlich schlägt. Sie geht noch auf die Fachoberschule, um das Abi zu machen. Ihr älterer Bruder hat eine Lehrstelle mit ca. 480 € Lohn und wohnt bei der Mutter.
Die Mutter von Lea ist Grundschullehrerin mit ca. 2200 € Netto Gehalt.
Der Vater von Lea hat bei seinen Kindern noch ca. 13500 € Unterhaltsschulden und verdient etwa so viel wie die Mutter.
Die Mutter hat noch Altschulden aus einer hypothekenbelasteten, überschriebenen Immobilie ihres vor 4 Jahren verstorbenen 2. Ex, die sie mit 350 € monatl. abbezahlt. Zudem zahlt sie ca. 500 € monatl. Raten für eine gekaufte, selbst bewohnte Wohnung.
Da tun sich jetzt einige Fragen auf:
1. Ist der noch bei der Mutter wohnende Bruder von Lea noch unterhaltsberechtigt?
2. Ist der Unterhalt für Lea gegenüber den Schuldentilgungen der Mutter vorrangig?
3. Ist der Unterhalt für Lea gegenüber den Unterhaltsschulden-Abzahlungen des Vaters vorrangig?
4. Wieviel ~ Unterhalt steht Lea zu?
5. Sind Mutter und Vater gegenüber Lea gleichermaßen unterhaltspflichtig?
Vielen Dank für Antworten!
MfG krypa