Hallo,
nachdem mein Mann seiner Exfrau nunmehr nach der Kur, nochmals einen Brief geschrieben hatte, bezüglich des Kuraufenthaltes, bzw. der Angaben des behandelnden Kinderarztes, hat er nun per Fax von ihr den vorläufigen Kurentlassungsbericht bezüglich des Kindes erhalten.
Hierin steht neben der Bewegungs- und Ernährungstherapie (lt.seiner Ex ist sie viel zu dick....) aber auch eine Empfehlung mal eine ambulante Jugendpsychologin aufzusuchen, da Tochter scheinbar immer noch unter der nunmehr vor 6 Jahren trennung leidet. "Trotz zwischenzetlicher Scheidung und ""Umzug"", befindet sich das Kind scheinbar im Loyalitätskonflikt !
Nun, unsere Meinung ist sowieso, dass die ganzen Probleme für die Maus erst mit dem Wegzug ihrer Mutter 500km weit weg vor gut 3 Jahren begonnen haben, weil die Maus Sehnsucht hat und uns durch die Schule nun nur noch in den Ferien sieht. Ihre Wunschvorstellung : O-Ton: "Anni, kann die Mama vielleicht auch bei dir arbeiten, dann wär ich nicht mehr so weit weg von euch"
Aber nun zu dem Problem:
- selbstverständlich ist mein Mann dafür, dass der Maus therapeutisch geholfen wird, wenn dies notwendig ist
- inwieweit ist der Therapeut/-in trotz der räumlichen Entfernung verpflichtet, ihn so eng wie möglich mit in (notfalls telefonische) Gespräche und Behandlungen einzubeziehen?
- unsere Angst ist nämlich (und das nicht unbegründet), das seine EX nur ihr Ammenmärchen, der armen Alleinerziehenden und des bösen Vaters aus der Tasche zieht.
- hab schon überlegt, wenn es zu einer Therapie kommt, vielleicht den geführten Umgangsverlauf (eine Art Tagebuch) der letzten 6 Jahre der Ärztin dann zur Verfügung zu stellen? ratsam?
Achso, es besteht GSR und Kind ist 7 Jahre.
Wir sind dankbar für einige Tips und Ratschläge!
LG Anni<IMG alt="" align="right" src="http://www.vatersein.de/modules/Forum/smf/Themes/mx-port/images/icons/modify_inline.gif" />