Beiträge von daylight-1982

    Komt drauf an, wenn er Unterhalt zahlt, dann nicht. Wenn er aber keinen Unterhalt zahlt und du Unterhaltsvorschuss erhälst, dann hat er recht, weil er dadurch jeden Monat neue Schulden anhäuft und er darf ja in dieser Zeit wo die Insolvenz läuft keine neue Schulden machen. So hatte uns das damals der Anwalt erklärt von meinen ehemaligen Ex und gleichzeitig KV. Er hat noch 2 andere Kinder, und hatte das selbe Problem.

    An sweetmama2009: Kein Kontakt zum KV wegen Körperverletzung des Kindes und Diebstahl Geld des Kindes, sowie Drohung mit Entführung



    An Jens B 2001 : In dem Unterhaltstitel ist festgelegt, wieviel der Vater (oder die Mutter) monatlich an Unterhalt zu zahlen haben.
    http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltstitel.php



    Ist schon etwas Älter, habe ich aber noch gefunden, damit du es siehst:



    In Deutschland kann Vaterschaft mit Gefängnis bestraft werden, wenn ein finanziell zusammengebrochener Vater nicht haarklein beweisen kann, dass er unverschuldet (nach individueller Laune eines Richters) mittellos geworden ist. In AZ 3 St RR 103/98 des BayObLG vom 4.3.1999 wird ein Vater zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er einige Monate lang keine 17,86 DM/Monat bezahlt hat. Die staatliche Reaktion darauf kostet den Steuerzahler 95 EUR Haftkosten pro Tag, insgesamt sage und schreibe 17000 EUR. Wie ein Vater im Gefängnis Unterhalt bezahlen soll, bleibt ebenfalls das Geheimnis der "weisen" Juristinnen. www.trennungsfaq.de/unterhalt.html



    Bei mir wurde Unterhalt festgelegt mit dem Titel, er bekommt seit dem ich Unterhalt einklage zwar Hartz 4, aber das war dem Richter egal, es wurde davon ausgegangen was er verdienen könnte wenn er arbeiten würde, da wurde nach Ausbildung usw gefragt und danach hat er den KU errechnet. Er hatte extra mit Absicht seinen Job verloren.



    An Casha:



    KU bekommt man auch, wenn der KV nicht zahlt, also nicht nur bei zahlungsunfähigkeit.




    Allgemein muss jeder selber wissen wie er es angeht, ob mit Anwalt oder JA, es ist immer die Gesamtsituation zu betrachten.

    du hast vollkommen recht, uns können die Väter damit nicht weh tun, uns gehört der unterhalt ja auch nicht, sondern ist für die Kinder da. Aber viele verstehen das ja nicht, es gibt auch ausnahmen.

    Wenn es dir auch so ergeht wie mir, dann melde dich einfach mal, beiße nicht fg



    Na ja, was soll ich über mich erzählen? Bin alleinerziehnd, lach, das wißt ihr ja, ein Kind und 2 Hasen.



    Bin treudoof, ehrlich, kann gut zuhören, familienmensch



    Ich mag gerne Horrorfilme, Stephen King Bücher, Freizeitparks oder Tierparks, geh gerne schwimmen



    Wenn du mehr wissen willst, dann zöger nicht und meld dich einfach :tuedelue

    Mein Kleiner wurde 6 Wochen zu Früh auf die Welt geholt. Lag vorher schon 3 Wochen im Krankenhaus. Danach wurde festgestellt, das mit den Herztönen was nicht stimmt und musste sofort von dem Krankenhaus in Dorsten mit Krankenwagen und Blaulicht nach Bottrop verlegt werdn, wo ein Notkaiserschnitt gemacht wurde, da die Nabelschnur um den Bauch fest gewickelt war (in Dorsten gibt es keine Frühchen-Station). Nach dem Kaiserschnitt wollte mein kleiner nicht leben. Es hat 5 Minuten gedauert, bis sein Herz endlich schlug. Danach noch weitere § Wochen im Krankenhaus bleiben und endlich konnte ich mit ihm nach Hause gehen.

    soviel wie ich weiß, aber ob es auch gesetzlich ist, keine ahnung, sollte der unterhalt zwischen den 1 und 3 kalendertag überwiesen sein anfang des monats. meiner sagte auch er zahlt, nichts tat er. Seine Worte waren ich opfer jeden cent für ihn, damit es ihm gut geht, das ich nicht lache, selbst das JA sagte zu ihm immer ja ja, wir geben ihnen noch zeit, da kam nichts. aber kann sein das andere JA´s anders sind.

    also das JA bei uns macht überhaupt nichts, und warum soll ich mir vom JA 133 Euro überweisen lassen, wenn man aber mehr kriegen kann? und der Vater meines Kindes interessiert sich eh net für ihn. ist ja nicht sein erstes, hat noch 2 andere von 2 anderen Frauen, was ich erst nicht wußte, sondern beim gericht wegen unterhalt raus kam.

    Ich habe das über einen Anwalt gemacht, geht schneller und direkt mit titel...da wird eine feste summe festgesetzt, die er zahlen muss für das kind, ob er kann oder nicht...zahlt er nicht, kannst du zwangsvollstrecken oder ihn auch anzeigen gegen unterhaltsveruntreuung oder ähnlich, dann muss er immer die Hosen gegenüber den staat runterziehen....das JA braucht einfach zu lange, mit anwalt innerhalb von eineinhalb monaten durch :-) :-)