Hi,
Der Umgang wurde am Montag Gerichtlich geregelt. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden und ich hoffe der KV auch. Wobei ich nun wirklich keinen weiteren Kontakt zudem KV wünsche ausser wenn er unser Kind abholt und bringt.
Es wurde geregelt das er:
-Das Kind Freitags 17 Uhr abgeholt wird und Sonntags 17 Uhr bringt. PÜNKTLICH!
-Keine weitere Person sich, während des Besuchs Wochende, bei Ihm aufhalten. Ausser Besuch nachtürlich. Hat KV selber Vorgeschlagen.
-In den Ferien max. eine Woche, soll aber bei Bedarf von uns abgesprochen werden. Und unter den Bedienungen der Besuchs Wochenenden sattfinden.
-Kleidung wird zurück gebracht.
Ich:
-Muss das Kind am Freitag fertig machen und bereit machen.
-Wechsel Klamotten mitgeben. Die er aber vollständig mit zurück geben muss.
Das Thema zu spät kommen sollte sich damit wohl nun erledigt haben. Die Verfahrensbeiständin hatte in einen vorab Gespräch mir und dem KV gesagt das sie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für sehr wichtig hält, vorallem für das Kind.
Die Zeit wurde auf eine Stunde am Sonntag verkürzt, wegen dem Baden, ankommen usw. So mit habe ich mehr Zeit das mit dem Kleinen zu machen.
Freitags hatte der KV ihn sonst schon früher gehabt. Warum er jetzt 17 Uhr sagt, weiß ich nicht. Aber wenn er es so beantragt, auch gut.
Das der KV selbst vorgeschlagen hat das während der Besuchswochenenden sich keine Personen bei Ihm aufhält, finde ich super. Vorallem weil es von Ihm selber kam.
Klamotten musste leider auch geregelt werden, da der KV grundsätzlich die neuen Klamotten die ich dem Kleinem gekauft habe bei sich behalten hat, trotz mehmaliger Aufforderung von mir, sie mir zurück zugeben. Die Klamotten haben leider auch einen für mich hohen Wert und gebrauchen kann man sie immer für spätere Kinder zum Beispiel.
Somit finde ich Wechselklamotten mitgeben und wieder zurück bringen eine sehr gute Idee.
Außerdem wurde er nun auf Unterhalt verklagt. Was mir von der Verfahrensbeiständin empfohlen wurde. Mit dem Kommentar das er arbeiten gehen soll.