Beiträge von Ninnifee1991

    Ich habe nichts anderes gemeint als du es schon sagtest, nur mit anderen Worten, Rohezal


    Und ich habe auch nicht gesagt das der Vater nun verzichten soll....ich habe sowohl für den Vater als auch für die Mutter Stellung genommen und mich jeweils in beide Eltern hinzuversetzen und zu schauen wie ich mich fühle.



    Dann mal anders: Wenn jetzt beide Parteien wollen das ihre Kinder jeweils bei sich leben, was nun?? Kinder fragen, wäre eine Möglichkeit. Oder wir teilen die Kinder, 1 1/2 Kinder bei der Mutter 1 1/2 Kinder bei dem Vater. Beide sind glücklich. Fertig!

    Besorg Dir bei der Polizeidienststele die Tagebuchnummer und/oder das Protokoll.


    Bei meinem Unfall damals habe ich gleich vor Ort einen Unfallbericht bekommen, mit der Info der Polizei: Ich solle darauf gut aufpassen, das gibt es nur einmal für alle beteiligten. Und man könne es bei der Polizei nicht noch mal holen.


    es gibt sogar Sonderrechte für Freiwillige feuerwehr mit privat Pkw § 35/ Abs. 1 StVO Sonderrechte mit dem privaten Pkw zu. :-)


    Bist Du Dir da sicher?? Mein Freund is bei der Freiwilligen und er hat keine Sonderrechte. Selbst wenn er einen Einsatz hätte. Es ist zwar schon mal vorgekommen das ihn die Polizei hinterher fuhr, aber als die sahen das er zur Fw fährt, sind sie wieder abgdreht. Sonderrechte hatten sie einzig allein dann bekommen, als bei uns die große Baustelle war und die nur einen Rettungsweg frei gelassen hatten, den dann die Leute von der Fw mit benutzen durften, aber auch nur die die in dem einem Stadtteil wohnten und auch nur mit nem gelben Schild im Auto, das von der Stadt unterschrieben war.



    Hier bei uns gehören die Fw Fahrzeuge und Krankenwagen der Stadt. Da muss man sich an die zuständigen der Stadt wenden. Die klären das mit den Unfällen.
    Bei einer Einsatz fahrt meines Freundes, hatte er sich das Auto zerschossen auf nasser Fahrbahn. Dadurch das es eine Fahrt zum Einsatz war, wurde der Schaden von der Stadt übernommen. Da gab es auch ein großes hin und her, da die Stadt alles genau Protokolliert haben wollte und haben auch nur das nötigste übernommen. (Das Auto war bei dem Unfall ein Totalschaden)


    Ich würde an deiner Stelle mich schlau machen und mir evtl jmd suchen, der sich damit auskennt und genaue Anweisungen gibt, was zu tun is.
    Zum Anwalt würde ich auch noch gehen.


    Zum Thema bloß keine Anzeige stellen und verklagen is erstens zur gelabber zweitens schlechte Presse.

    Das du darauf verzichten kannst aus zeitlichen gründen deine SCHWESTER zu sehen ist ja ok, kannst du dir auch vorstellen das bei euren Kindern zusagen ???


    Mit meiner Schwester, war schon das Kind gemeint.


    Dazu kommt, dass der KV dann auf Umgangstage die er jetzt hat ersatzlosverzichten soll ich glaube kaum das du ihm die kinder nachmittags bringst und am selben tag wieder holst


    Ne ich hätte wohl eher unwahrscheinlich Lust die Kidz Nachmittgs zum KV zubringen/abzuholen. Und als KV würde ich aber auch nicht auf diese Tage verzichten wollen. Hatte ich aber auch schon erwähnt.


    überleg dir einfach mal ob du das so einfach akzeptieren würdest wenn es anderesherum wäre


    Nö würde ich wahrscheinlich nicht, aber ich hätte als KV auch keine Chance das ganz zu verhindern, geschweige den das ABR zu bekommen. Also kann ich mir auch gleich den Gang zum Gericht sparen. Mit der KM würde mich so einigen das ich als KV keinerlei verluste dafür hab. Ob die KM das in Zukunft durch halten wird, muss sie sich genau überlegen und demnach Handeln.


    Zitat von »Ninnifee1991«
    In meinem Fall würde ich das aber nicht als Lösungsweg sehen, denn den Sieg würde ich dem KV nicht gönnen wollen, über mein Leben zu bestimmen.




    Also geht es um Dich und den SIEG (führt ihr Krieg?) und nicht um das Kind :rolleyes2:


    Ich weiß wie mein Ex ist, wenn ich zu Ihm ankomme und Ihm sage würde ich ziehen mit dem Kind 90km weit weg.....der würde alles dafür tun um mir das Leben zu erschweren. Egal ob es logisch wäre das er dann das ABR hat. Sich um Kinds auch kümmern zu könne. Deswegen sagte ich auch, das wäre auch ich.




    Rohezal wenn es einmal gerichtlich geklärt ist, so wie ich es vorher schon geschrieben hatte, würde ich mir es 3 mal und mehr mals, überlegen ob ich es riskiere das der Vater wieder zum Gericht geht und klagt, weil ich mich nicht an die Auflagen halte. Das wären dann wieder rum mehr Kosten die ich mir ersparen kann und da wäre die Fahrt zum KV günstiger.

    @3erpapa: Ehrlich gesagt haben ich keine Probleme damit zu meiner Schwester zu fahren, Sie abzuholen und wieder zu bringen. Zumal das ja eh nur alle 14 Tage wäre. Inherhalb der Woche hätte ich Zeitlich keine Zeit und würde dann von mir aus sagen, dass ich in der Woche verzichte. Ich bin Vormittags in der Schule und Abends bis in die Pupen arbeiten. Wenn ich meine Familie und meinen Freund nicht hätte, würde ich auch sagen, das die Kinder besser beim Papa aufgehoben sind oder ich schmeiße meinen Job Abends. Tagsüber gibt es ja Kitas.


    Der KV kann ja klagen und was is, wenn der Richter entscheidet, Kinder bleiben bei der Mutter sie muss aber dafür sorgen das die Kinder regelmäßig zu ihren Vater sollen?? Klar, kann es die erste Zeit gut gehen und das i-wann die Ausreden kommen, weil man einfach kein Bock mehr hat auf die fahrerei. Dann würde ich aber als KV wieder klagen gehen, ist ja Gerichtlich entscheiden.


    Es wird ja sicherlich seine Gründe haben, warum die Kidz nicht beim KV leben. Bei mir hat das JA entschieden, da der KV mit dem Kind überfordert wäre, da er selbst noch mehr oder weniger nen Kind is.


    Nen Richter würde sich aber auch die Lebenssituation von dem KV angucken, wäre er denn bereit seine Lebenssituation zu ändern, damit er für die Kidz da sein kann?? Bei KM würde sich nicht viel änder, ausser der neue Job und die neue Wohnumgebung.



    Andernfalls wäre es dann vll besser wenn der Lebensgefährte der KM zu Ihr zieht. In meinem Fall würde ich das aber nicht als Lösungsweg sehen, denn den Sieg würde ich dem KV nicht gönnen wollen, über mein Leben zu bestimmen. Und mein Leben gibt es nur mit Kind. Aber das bin ich. ;-)

    Dazu sag ich nur: Wenn man keine Ahnung hat...


    Meine Schwester wohnt ein bissle weiter weg ca 100km und man is mit der Autobahn gut 1 1/2 Stunden unterwegs. Vom Wetter jetzt mal ganz abgesehen.


    Wenn ich das ganze auf mich beziehe. Dann soll doch die KM wegziehen aber ich will dann die Kinder so sehen wie zuvor auch. Ich habe keinerlei Nachteile dadurch. Die KM ist ja nun bereit die Kinder 14tägig hinzubringen und abzuholen. Das ich die Kinder unter der Woche nicht mehr sehe, das würde ich dann auch beanstanden.


    Es sei den ich will der KM schaden, dann hätte ich auch allen Grund dazu, den Umzug gänzlich zu verhindern.



    Ich weiß gar nicht, will den der KV überhaupt das die Kinder bei Ihm wohnen?? Oder nur das ABR haben wollen, um zu sagen: morgen will ich die Kinder haben, sieh zu ich habe das ABR.
    Heißt den ABR haben auch, das die Kinde dann auch bei den Elternteil leben, der es hat?? Für mich klingt es so, das ich durch das ABR bestimmen kann, wo das Kind sich gerade aufhält und wo es zu sein hat.

    Mal nen Beispiel: Wenn jetzt der KV weg zieht. Muss er dann zusehen wie er den Umgang regelt bzw. aufrecht erhält. Habe ich nichts mit zu tun, den er hat das so entschieden.
    Wenn jetzt ich jetzt mit den Kindern wegziehe, muss ich zusehen das der Umgang aufrecht erhalten wird. Hat der KV nichts mit zu tun, denn ich wollte es so.


    Das wäre Fair auf beiden Seite. Du willst was, dann musst Du auch was dafür tun. Zum wohl der Kinder. Ich will was, dann muss ich auch was dafür tun. Zum wohl der Kinder.


    Warum sollte ein Vater das ABR bekommen und dann noch nicht mal dafür sorgen das der Umgang stattfindet??
    Warum sollte eine Mutter das ABR bekommen und dann noch nicht mal dafür sorgen das der Umgang sattfindet??


    Wenn einer beim Gericht das ABR zugesprochen bekommt, dann sollte der andere nicht als verlierer raus gehen.

    es gibt genug fälle wo ELtern mit ihren KInder per gerichtsbescheid nicht ausreisen dürfen


    Sie will ja nicht ausreisen. Sondern 90km weiter weg. Das sind wieder zwei verschieden Sachen, nur mit gleichem Inhalt.



    Lebensmittelpunkt: Kinder leben defenetiv bei der Mutter. Warum sollten sie dann beim KV aufmal leben?? Neue Situation, gleicher Raum. Außerdem wollen sie mitziehen.

    nini, lies doch mal bitte diesen Thread nochmal: die Kinder sind NICHT nur alle 14 Tage am WE beim KV, das wird erst dann der Fall sein wenn sie umgezogen sind. Bisher sind sie zusätzlich jede Woche 2 Abende beim Vater, hin und wieder mit Übernachtung. Und das geht definitiv nicht mehr bei 90 km


    Sorry, meine Schuld! Dann liegt es aber auch an der KM, dieses dann auch in der Zukunft weiter zu gewährleisten. Und natürlich auch die Kosten dafür zu tragen.


    KM darf gerne umziehen. Wenn es ihr gefällt auch nach Timbuktu. Die Frage ist nur, ob KV es dulden muss, dass eine größere Entfernung zwischen ihn und die Kinder gebracht wird.


    Wenn man es von der Rechts Seite aus anguckt, dann schon. Da hat dann der KV, schlicht Pech gehabt. Und wie gesagt 90km sind nicht viel. Würde Sie wirklich noch weiter wegziehen, da sehe ich wieder schwarz für die KM. Und wenn er jetzt doch das ABR bekommt, dann hat man das gleiche in Grün, auf der anderen Seite. KM kann dann zwar wegziehen und ich denke nicht das der KV, dann sagt ich bringe die Kinder, jedes zweite WE. Denn das würde dann der Richter mit entscheiden, das der Vater dann die Kosten trägt. I-wo muss man dann auch wieder fair werden, und für beide Parteien eine akzeptable Entscheidung treffen.


    Will er aber in dem Fall dann wohl sonst würde er nicht vor Gericht gehen.


    Vll. will er auch einfach der KM nen Strich durch die Rechnung machen. Indem er Ihr Glück verhindert, mittels der Kinder.

    und das teilnehmen am täglichen Leben


    Tut das den der KV den auch wirklich?? Abgesehen von den 14tägigen besuchs Wochenenden.


    Bei mir ist das so, das der Vater, außgenommen das WE, gar nicht am täglichen Leben des Kindes, besser gesagt unseres gemeinsames Kindes, teilnimmt. Obwohl er keinen Job hat und aller Zeit der Welt hat. Hält er es wohl nicht für wichtig, an wichtigen Tagen/Ereignisse/Feste teilzunehmen. Und ich erzähle Ihm immer, unaufgefordert, was ansteht im Leben unseres Kindes.



    Hab mich mal schlau gemacht, kein Richter der Welt kann den Umzug der KM verhinden, denn das wäre ein Eingriff in das Persönlichkeits Recht. Das gleiche gilt auch für den KV.


    Kinder müsste eigentlich mitziehen, denn den Lebensmittelpunkt haben sie bei der KM. Und da es ja anscheind im Sommer sein wird der Umzug, sehe ich da auch keine Probleme wegen Schule ect.pp. Kinder finden schnell neue Freunde. Und wenn die Kinder dann noch während dem Umgang bei KV sind, reißt dort ja auch nicht die Freundschaft ganz ab.

    Wäre es nicht einfacher sich Rat zu holen bei einem Anwalt?? Oder bei einer Familie die so etwas schon durch gemacht haben?? Wenn der KV das ABR haben will, müsste die KM so oder so zu einem Anwalt.


    Meines Wissens nach: Dürfte dem Umzug nichts im Wege stehen. Da kann KV noch so oft Klagen. Es sei den es geht ins Ausland.


    Und wenn Ihr mich fragt, 90km sind nicht die Welt und machbar. Da finde ich da sollte sich der KV nicht so anstellen und sich vll mal an die eigene Nase fassen. Warum sollte KV das Glück haben und machen was er will und KM darf in die Röhre schauen, nur wegen den gemeinsamen Kindern?!?

    Ich habe mal ne kurze Frage.


    Wo bleibt den das eigene Menschenrecht bzw allgemein Recht, wenn ich wegen sowas den KV fragen muss??


    Wenn ich jetzt keine Kinder habe, darf ich tun und machen was ich will. Nun bin ich aber einen alleinerziehende Mutter und muss fragen ob ich das machen darf worauf ich Lust zu hab.


    Falls es vors Gericht gehen sollte, würde das Verfahren zu Gunsten der alleinerziehende ausfallen, da allgemein bessere Leben.


    Wenn man das wieder alles umdreht und probiert......tja dann erstehen Zusagen und Absagen.


    Also da stellen sich mir so einige Fragen auf. Wenn nicht für und wenn nicht gegen?? Wo ist dann das eigene Recht und die eigene Entscheidungsfreiheit?? Sicherlich gab es ja ein Grund warum man sich vom KV/KM trennt. Ich will aber auch nicht das KV mich kontolliert und die über Hand hat über mein Leben, meine Entscheidungen!


    Kann einer das aufklären??

    Huhu,
    ich habe nun nicht alles gelesen und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!


    Ich bin der Meinung Kindeswohl ganz klar an erster Stelle, aber ist das Wohl der KM nicht auch wichtig?? Anders herum hat der KV keinerlei verluste durch den Umzug ausser, das seine Kidz weiter weg wohnen. Der Umgang bleibt nach wie vor bestehen und das hinbringen und abholen wird wohl auch die KM übernehmen, sofern ich es richtig verstanden habe.


    Ich weiß nicht mehr woher ich das her hab, aber hier ein Beispiel: Man kann der KM den Umzug nicht verwehren. Sie muss legentlich die anfallende Kosten übernehmen und den Umgang zu gewähren. Da is ja die KM auch bereit zu. Sehen wir es wieder aus anderer Sicht: der KV müsste auch nicht nach Einverständnis der KM fragen um Umzuziehen, wenn er es doch tut muss er die Kosten aufbringen die Entstehen für den Umgang. (Als Info: Kosten für Umgang, meine ich mit Taxi-, Bus-, Zug-, Spritkosten)


    Anders wäre es, wenn KM mit Kidz ins Ausland ziehen würde. Da hätte der KV allen Grund zu meckern, würde ich auch. Aber ich denke das wäre hier nicht der Fall. Wenn aber der KV ins Ausland will, muss er niemanden fragen.


    Ich merk schon der der das Glück hat die Kinder zu haben, hat i-wo schon sehr viel Glück. Allerdings läuft da so einiges schief. Den ich möchte nicht immer meinen Ex fragen müssen ob ich in die nächste Stadt ziehen darf. Vll habe ich das Glück dort einen Job zu bekommen und dann kann ich nicht umziehen. Beruht sich auf den Fall ob das stimmt. Hmm....



    Edit: meine Frage, kann der neue Freund, denn nicht zur KM/bzw. zu Dir ziehen?? Falls es mit Arbeit usw. zu tun hat. Vll kann dein Freund für die erste Zeit die 90km zur Arbeitsstätte fahren? Bis das mit KV geklärt ist. Steht den ein Jobwechsel evtl. in Frage?? Vll. ein komplet neu Anfang in der gleichen Gegende, wo Du jetzt wohnst, nur größere Wohnung, neuer Job usw. steht das vll auch in Frage??

    Die Reglung wurde vom Verfahrensbeistand (die im Sinne des Kindes handelt, spricht) für Sinnvoll gehalten. Vorm Gericht wurde von den Kinds Eltern nicht viel gesagt worden. Nur nach Zustimmigkeit abgefragt ob beide Parteien damit einverstanden seien. Bla Bla usw.


    Die Pünktlichkeit und die Kleidung lagen mir sehr nahe. Da ich in einen halben Jahr 150€ nur für das Kind an Kleidung gekauft habe. Wenn ich das auf ein ganzes Jahr zusammen rechne kommt da ne gute Summe zusammen. Geschweige den auf die Dauer in der das Kind noch wächst. Für die ich arbeiten gehe und mein erarbeitest Geld ausgebe! Und das will ich ihm nicht so einfach schenken, vorallem wenn ich es später mal selber gut gebrauchen kann.
    Außerdem seit dem wir getrennt sind (schon 3 Jahre), habe ich ihn immer und immer wieder darauf aufmerksam gemacht, das mir noch einige Kleidungsstücke fehlen. Und es kam nie was zurück.


    Soll ich den nun kaufen und kaufen und er behälts?? Wenn er Klamotten braucht soll er selber welche Kaufen.




    Pünktlickeit hatte ich vorher schon erwähnt, es ist einfach nur stressig sowohl für mich als auch für das Kind.



    Und ich denke mal wenn es schon vor Gericht geht, wegen einer Umgangsreglung sollten feste Zeiten und allem was dazun gehört auch gereglt werden, weil sonst wäre es meiner Meinung nach nicht Sinnvoll gewesen vors Gericht zugehen.

    Hi,


    Der Umgang wurde am Montag Gerichtlich geregelt. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden und ich hoffe der KV auch. Wobei ich nun wirklich keinen weiteren Kontakt zudem KV wünsche ausser wenn er unser Kind abholt und bringt.



    Es wurde geregelt das er:


    -Das Kind Freitags 17 Uhr abgeholt wird und Sonntags 17 Uhr bringt. PÜNKTLICH!
    -Keine weitere Person sich, während des Besuchs Wochende, bei Ihm aufhalten. Ausser Besuch nachtürlich. Hat KV selber Vorgeschlagen.
    -In den Ferien max. eine Woche, soll aber bei Bedarf von uns abgesprochen werden. Und unter den Bedienungen der Besuchs Wochenenden sattfinden.
    -Kleidung wird zurück gebracht.


    Ich:
    -Muss das Kind am Freitag fertig machen und bereit machen.
    -Wechsel Klamotten mitgeben. Die er aber vollständig mit zurück geben muss.




    Das Thema zu spät kommen sollte sich damit wohl nun erledigt haben. Die Verfahrensbeiständin hatte in einen vorab Gespräch mir und dem KV gesagt das sie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für sehr wichtig hält, vorallem für das Kind.



    Die Zeit wurde auf eine Stunde am Sonntag verkürzt, wegen dem Baden, ankommen usw. So mit habe ich mehr Zeit das mit dem Kleinen zu machen.
    Freitags hatte der KV ihn sonst schon früher gehabt. Warum er jetzt 17 Uhr sagt, weiß ich nicht. Aber wenn er es so beantragt, auch gut.



    Das der KV selbst vorgeschlagen hat das während der Besuchswochenenden sich keine Personen bei Ihm aufhält, finde ich super. Vorallem weil es von Ihm selber kam.



    Klamotten musste leider auch geregelt werden, da der KV grundsätzlich die neuen Klamotten die ich dem Kleinem gekauft habe bei sich behalten hat, trotz mehmaliger Aufforderung von mir, sie mir zurück zugeben. Die Klamotten haben leider auch einen für mich hohen Wert und gebrauchen kann man sie immer für spätere Kinder zum Beispiel.
    Somit finde ich Wechselklamotten mitgeben und wieder zurück bringen eine sehr gute Idee.







    Außerdem wurde er nun auf Unterhalt verklagt. Was mir von der Verfahrensbeiständin empfohlen wurde. Mit dem Kommentar das er arbeiten gehen soll.

    Ne nur das der Kleine einen Verfahrensbeistand bekommen hat (minderjährig), besagte Anwältin, und das sie Gespräche führen soll, mit den schon Besagten Personen.



    Sonst nur das sie (Verfahrensbeistand)Zitat: "am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken." Zitat ende Verstehe ich auch nicht von daher.....

    Ich denke nicht das Sie sich ebenso ein Bild von Ihm machen wird (Häuslich) auch nicht nachdem ich es gemacht habe. Ich denke auch nicht, das Sie Gespräche mit Bezugspersonen geführt hat oder wird Väterlicher Seits. Ich denke auch nicht, das er mit Ihr persönlich gesprochen hat, da Sie unsere Namen falsch geschrieben hat, sowohl Vor- als auch Nachnamen. Wenn doch ist es schon ziemlich peinlich das er nicht mehr weiß, wie der Name seines Kindes geschrieben wird.


    Das sie sich ein Bild machen will (Häuslich), kommt von Ihr. Steht nicht im Beschluss mit drin.



    Ich werde mit Ihr einen Termin abmachen meine Situation schildern aber nicht bei mir zu Haus. (Freund will das übrigens auch nicht. Auch steht er alleine im Mietvertrag, weiß nicht ob das was zu sagen hat)
    Habe auch nun genug Frage im Kopf die sie mir beantworten soll.

    Hallo,


    für den Schein zum Amtsgericht (ist hier so) beantragen, dauerte ca. 4 Wochen bis ich den in der Hand hatte. Allerdings können die auch schneller mit besonderen Gründen.
    Schein bekommst Du, wenn Du bestimmt finanzielle Dinges (Wort entfallen) erfüllst. z.B.: ALG II Empfänger oder Einkommen an minimun oder so ähnlich. Je nach dem entweder bekommst den oder nicht.


    Beratungs Gespräch beim Anwalt hatte mir persönlich nichts gekostet. Habe mich Beraten lassen und durfte gehen (netter Anwalt :)) bei meinem Freund lief es so ähnlich: Beratung Kostenlos für den Brief 40€ glaub ich oder sogar 80€, kann ja mal nach Fragen.

    Nun gut ich denke mal meine Argumente sind lang und inhaltlich gut genug um Ihr zu beweisen das nicht bei mir der Fehler des Umganges liegt sondern ich nur meiner Pflicht nach gekommen bin. Es gibt ja noch ein paar wesentliche Dinge mehr ausser die ich hier schon aufgeführt habe.



    Aber warum muss sich die Tante ein Bild machen meiner Häuslichen Situation??? Da hat der Kerl bestimmt wieder die Tatsachen verdreht, so wie ich es schon von Ihm kenne.
    Wenn er zur Anwältin gesagt hätte: Sie verweigert mir den Umgang wegen so und so. Da hätte sie mich doch nur zu einem Gespräch aufgefordert und nicht gleich alle Personen und meiner Wohnung.


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