Beiträge von Chanelle

    Du fragst doch hier nicht im Ernst ,ob der begleitete Umgang traumatisch sein kann,der Umgang mit dem Vater ,so wie Du ihn schilderst nimmst Du hin.


    Der Vater darf ,um das Kindeswohl nicht zu gefährden,solange nur begleiteten Umgang haben,bis er nachweislich therapiert ist,bzw.längere Zeit trocken.


    Du solltest dem Jugendamt auch alles so schildern,wie Du es hier geschrieben hast.Dann hoffe ich wird das Amt entsprechend reagieren.


    Hoffentlich wird es Dir nicht zum Nachteil ausgelegt,das erst der Vater sich an das Jugendamt wendet.Vielleicht merkt er ja selber,das ersein Kind gefährdet.
    Du wirst Dir dann gute Gründe enfallen lassen müssen,warum Du nicht schon früher reagiert hast.

    Ich empfehle Dir,die Ostseelkinik Kühlungsborn.
    Es ist eine psychosomatische Reha und auch eine die auch Mutter-Kind Kuren anbietet.
    Die Kinder haben hier auch als Begleitkinder (auch ältere Kinder) viel Angebote.So das Du dich auch mit den Kindern erholen kannst.

    Lass Dich nicht verunsichern.
    Natürlich kannst Du auch über den Rententräger mit Deinen Kinder zur Reha fahren.Es heisst zwar nicht Mutter-Kind Kur ,ist aber das gleiche,nur mit intensiveren Behandlungen.Die Kinder können auch mitfahren.Auch wenn sie älter als 12 sind.Zur Behandlung sowieso,als Begleitkinder auch.Du benötigst dann nur ein Schreiben des Kinderarztes,das Dein Kind nicht fremdbetreut werden kann und mit der Mutter fahren soll.


    Ich war im Mai in Kühlungsborn.Dort gibt es einen Mutter-Kind Bereich und ein Erwachsenen Haus.Es waren auch ältere Kinder bis 14 Jahre da.
    Ich kann die Ostseeklinik Kühlungsborn nur empfehlen.

    Ich rate Dir ,den Umgang sofort einzustellen.Wende Dich an eine Beratungstelle für Opfer körperlicher und psychischer Gewalt.Natürlich ausserdem an einen Anwalt.
    Die Jugendämter gehen meist den einfachsten und kostengünstigsten Weg.
    Wenn Du der Meinung bist vom Jugendamt nicht ernst genommen zu werden,musst Du natürlich auch nicht auf deren Ratschläge hören.


    Aber wichtig ist,suche die unabhängige fachliche Hilfe.


    Ich glaub du verwechselst da irgendwas. Wer ist denn krank - die Mutter oder die Tochter? Merkst du was?Du kannst Dir Deinen blöden Bemerkungen sparen! Lass deine Anmerkungen einfach und schreibe sachlich wenn Du schon Deine frauenfeindlichen Beiträge hier veröffentlichst!
    Für die Tochter ist der KV der Sorge verpflichtet, aber nicht für die Mutter. Das Thema hat sich mit der Scheidung erledigt. Und nach dem Lesen eines anderen Threads der TS in dem sie schreibt



    könnte ich mir gut vorstellen, dass der KV sich jetzt denkt "Du wolltest dein Leben alleine bzw. ohne mich leben, also sieh jetzt zu wie du klar kommst."
    Ich weiß ja nicht was evtl. so alles vorgefallen ist oder wie es sonst so zwischen den beiden Ex-Partnern läuft. Ich weiß aber, dass meine Ex sich nicht bei mir zu melden braucht wenn SIE Hilfe braucht. Dafür hat sie jetzt einen anderen. Wenn EINES MEINER KINDER meine Hilfe braucht bin ich jederzeit da. Das ist ein riesengroßer Unterschied.

    Nachdem Du die Frage hier eingestellt hast,würde mich dringend interessieren,ob Du die Kinder noch einmal dort hinlässt.
    Es beunruhigt mich regelrecht,das Du,obwohl der Vater die Schläge bestätigt hat,auch bagatellisierst und sogar Deiner großen Tochter in den Rücken fällst.
    Bitte nehme Deine Kinder ernst.
    Momentan tuen mir Deine Kinder aufrichtig leid,denn sie werden von niemanden richtig ernst genommen :(

    Hast Du denn schon einen richterlichen Beschluss,das die Umgangspflegschaft aufgehoben ist.Es wundert mich,das gleich nach Beenden des BU s die Umgangspflegschaft aufgehoben wurde.Das wird doch meistens erst beschlossen,wenn alles gut läuft.Das ist hier wohl nicht der Fall.


    Leider stehen in unserem Land die Rechte der Väter vor dem Wohl der Kinder.
    Es ist einfach so,obwohl es so schön im Gesetz steht.

    Ist denn der Umgang erneut gerichtlich festgesetzt?
    Ich würde weiter auf begleiten Umgang und erstellen eines Gutachten bestehen.
    Die Schädigungen die bei Deinem Sohn hervorgerufen werden durch sein Verhalten,kann man ganz schwer wieder gut machen.
    Ich habe auch gekämpft und sogar Teile des Sorgerechts an einen Umgangspfleger abgeben müssen.Die Umgangspflegschaft müsste ja in Deinem Fall aufgehoben sein.Ansonsten muss die Umgangspflegerin auch weiter Gespräche mit denm Vater führen.
    Meine Kinder konnte ich aber wenigstens einige Zeit vor weiteren Traumatisierungen schützen.In meinem Fall wurde 1/12 Jahre der Umgang begleitet, nun aber aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt.


    Sicher wirst Du als Querulantin hingestellt.Daher versuche immer kooperativ mit dem Jugendamt zu sein,aber bestehe auf den Schutz des Kindes.


    Dein einziger Weg sollte nur das Gericht sein.

    Ich habe hier manchmal,das Gefühl,dass einige Väter alles gutheissen,aus Solidarität.
    Es ist immer wieder erschreckend,wie manche Väter ihre Umgangsrechte wahrnehmen wollen, ohne auf die Kinder Rücksicht zu nehmen.
    Haupsache ,es wird den Herren so einfach wie möglich gemacht.