Beiträge von Chanelle

    jenpa ,verdrehe hier bitte nicht die Aussagen.
    Natürlich ist der Beschluss nach dem vorlegen des Gutachtens erlassen worden.
    Leider denken so wie Du ,auch viele Gerichte.
    Es muss erst was passieren.
    Aber eine Frage an Jenpa?
    Wie soll sich ein Mensch ändern,der ein multiple Persönlichkeitstörung mit Störung der Impulskontrolle ohne Therapie ändern????????


    Was das Gerichtsurteil angeht,da gebe ich Dir leider recht.Es ist so wie Du schreibst.Er soll laut Beschluss nur Gespräche führen.
    Meine Anwältin hätte damals gegen den Beschluss angehen sollen.
    Nun ist es wahrscheinlich zu spät.
    Das ist nicht nur meine Meinung,sondern die hochqualifizierter Fachleute.


    Ich hätte meinen Kindern auch einen Vater gewünscht,der für sie da sein kann.
    Es ist für Kinder nicht schön,ausser der Mutter keine Bezugspersonen zu haben,vor allen Dingen männliche.
    Mir ist schon klar,das den Kindern der Vater fehlt.

    Bitte versteht mich nicht falsch.Ich bin auch der Meinung,das jeder Chancen verdient hat.
    Der Vater hat viele Chancen gehabt.
    Ihm wurden viele Möglichkeiten gegeben,sich behandeln zu lassen.
    Leider hat er keine Krankheitseinsicht.


    Der Psychologe der Kinder hatte vor Erstellung des Gutachtens,ein Schreiben aufgesetzt.Meine Anwaltin hat beantragt ihn als Zeugen zu laden.Dies wurde vom Richter ignoriert.
    Dann wurde das Gutachten erstellt.

    Ich war heute beim zuständigen Psychologen.Er kennt den Vater persönlich und ist ,wie auch die anderen Ärzte aus der Klinik entsetzt darüber,wie hier mit den Kindern umgegangen wird.Weiss aber auch,das man vor Gericht kaum eine Chance hat.
    Mein Sohn möchte nicht in Therapie gehen und zeigt auch keine so starken Auffälligkeiten,wie meine Tochter.
    Aber eigentlich gehört er auch in Therapie.

    Meine Tochter ist in Therapie.Ich war es auch.


    Der Gutachter hat es festgestellt,das der Umgang begleitet sein soll.Er hat auch festgestellt,das ohne Begleitung und ohne Therapie des Vaters eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
    Im Beschluss stand es eben nicht so genau, sonder anstatt Therapie nur Beratung.


    Ich denke meine Anwältin hätte damals gegen den Beschluss Beschwerde einreichen müssen,aber nun ist es zu spät.
    Die Helfer berufen sich nun auf den Beschluss und sagen,das Gutachten wäre ja schon fast 2 Jahre alt.
    Ich versteh die Welt nicht mehr.Es hat sich seitdem ja nichts geändert.

    Das hat der Umgangspfleger mit Zustimmung des Trägersder den Umgang betrifft und das Jugendamt bestimmt.Sie sind der Meinung man sollte dem Vater eine Chance geben.
    Der große will sich mit seinem Vater treffen.
    Meine Tochter will sich auch mit ihm treffen,besteht aber auf eine Begleitung,weil sie sonst Angst hat.Sie sagt selbst,das sie ihren Vater lieb hat,aber auch Angst vor ihm hat.
    Ich habe jahrelang gekämpft,aber nun hat der Umgangspfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Umgangs.

    Nachdem der Vater 1 1/2 Jahre begleiteten Umgang mit unseren zwei Kindern hatte,findet nun für den großen(12j.) der erste unbegleitete Umgang stett.
    Wir haben einen Umgangspfleger,der noch nicht einmal die Übergabe begleitet.


    Der Vater hat nach erstellen eines Gutachtens,wo eine Persönlichkeitsstörung u.a.,die sehr schwer therapierbar ist festgestellt worden ist.
    Unbegleiteter Umgang sollte erst nach erfolgreicher Therapie und nach ca. 3-4 Jahren beginnen.
    Er hat keine Therapie gemacht,lediglich bei dem Träger der den Umgang begleitet,hat Beratungsgespräche gehabt.


    Ich muss dazu schreiben,das mein Ex den Kinder und mir gegenüber gewalttätig war und ein der Kinder traumatisiert ist und sogar in der Psychiatrie war,daher hat sie noch einige Wochen Begleitung beim Umgang.
    Rechtlich kann ich wohl wenig tun,aber vielleicht hat hier jemand einen Rat,wie ich die Kinder noch stärken oder schützen kann.

    Grinsekatze,das verstehe ich.Aber ich meinte natürlich ,das es solange wie geprüft wird,es begleiteten Umgang geben sollte.
    Leider verschleppen die Jugendämter gerne die Anträge solange ,bis das Gericht entschieden hat.
    Es sollte in solchen Fällen,einfach schneller eine BU Hilfe bewilligt werden,damit es keinen Kontaktabbruch gibt.
    Da Du ja vom Fach bist,kennst Du wahrscheinlich die traurige Realität.

    Nachdem die Vaterschaft anerkannt wurde,muss er den Umgang bei einer Verweigerung von Deiner Seite einklagen.
    Du bist nicht verpflichtet,beim Jugendamt oder woanders Gespräche zwecks Vermittlung zu führen !


    Lass es notfalls auf einen Beschluss ankommen.Sollte er wirklich eine Borderline Störung haben,dann wird evtl. ein Gutachten erstellt.
    Natürlich sollte man ihm auch die Chance geben,sich therapieren zu lassen


    Bei einer nachgewiesenen Borderline Störung sollte der Umgang nur begleitet stattfinden.Diese Auskunft habe ich grade erst von Fachleuten bestätigt bekommen,leider zu spät.
    Leider ist es oft schwierig,seine Kinder zu schützen.
    Es muss erst was passieren.
    Meine Kinder sind schwer psychisch geschädigt und traumatisiert.Mein Ex- hat auch u.a. eine Borderline Störung und hat die Kinder leider unbeaufsichtigt sehen dürfen.
    Wenn Du Dein Kind glücklich aufwachsen sehen willst,dann kämpfe.

    Ich würde die Drohnung erstmal ernst nehmen.
    Er ist ein erwachsener Mensch und muss damit rechnen,das solche Drohungen kein Spaß sind.


    Solange das Kind nicht drunter leidet,würde ich dem Vater das Kind nicht mehr unbeaufsichtigt mitgeben.
    In solchen Sachen ist es besser,das Gericht entscheidet.
    Die Jugendämter sind meist(nicht alle) nicht kompetent genug.

    Gestern bekam ich vom Gericht ein Schreiben zur Kenntnisnahme,das das Familiengericht beabsichtigt einen Festsetzungsbeschluss zu erstellen.
    Mein Ex Mann hat noch nie Unterhalt gezahlt,daher habe ich mich ans Gericht gewandt.


    Ist das das gleiche wie ein Unterhaltstitel?


    Leider ist mein Ex Mann vor zwei Wochen umgezogen und wird den Brief der wohl per Einschreiben an ihn gegangen ist nicht erhalten.
    In dem Brief stand ,das der Beschluss nach 4 Wochen rechtsgültig ist.
    Wird das Gericht ihn dann erneut anschreiben?
    Dem Gericht wird er ja die Anschrift mitteilen müssen.Mir verweigert er seine Anschrift zu nennen.

    Es heißt seit einiger Zeit Verfahrensbeistand und ist das gleiche,wie füher der Verfahrenspfleger,auch Rechtsbeistand oder Anwalt des Kindes genannt.
    Zwingende Vorrausetzung für einen Bericht vom Verfahrensbeistand ist,das er Kontakt mit dem Kind aufgenommen hat.Sollte der Verfahrensbeistand einen Bericht abgeben ohne das Kind gesprochen zu haben,so kannst Du das ganze Urteil anfechten.
    Es ist zwingend erfoderlich das ein persönliches Gespräch mit dem Kind stattgefunden hat.
    Warum weiß Dein Anwalt das nicht??????


    Ich weiss es sicher,da ich als Verfahrenbeistand tätig bin und daher die Bestimmungen kenne.

    Du kannst jederzeit verlangen,eine andere Familienhelferin zu bekommen.
    Das Jugendamt hat einen Hilfeplan und ein Arbeitskonzept gemacht ,indem die genauen Ziele stehen,die Du mit der Helferin erreichen willst.Auch welche dinge erledigt und geklärt werden sollen,stehen dort drin.
    Die Familiehelferin untersteht der Schweigepflicht und darf keinerlei Informationen an dritte weitergeben.
    Ausnahmen sind das Jugendamt,wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.


    Ich würde ein ernstes Gespräch mit der Familienhelferin, im Jugendamt vereinbaren.Am besten nimmst Du dir einen Beistand mit.Die Familienhelferin ,ist wie der Name schon sagt,für Eure Unterstützung da.


    Wie lautet der genaue Auftrag?
    i

    ich habe deine Geschichte von anfang an mit gelesen.
    Irgendwie habe ich den Eindruck,das Dein Anwalt nichts taugt.
    So viel Unrecht auf einmal gibt es doch gar nicht.
    In was für einen Rechtsstaat leben wir denn bloß?


    Ich wünsche Euch viel,viel Glück