Beiträge von Hierundjetzt

    Ich denke schon, dass es auf einen Titel hinauslaufen wird. Der Anwalt wird die KM entsprechend beraten.


    Wenn du dieses Jahr schon Auskunft gegeben hast, kann eigentlich erst in 2 Jahren erneute Auskunft verlangt werden. Wie ist denn diese "Auskunft" erfolgt? Gibt es die Aufforderung zur letzten Auskunft schriftlich?

    Summer


    Auskunft gibt der Papa jedes Jahr freiwillig anhand seiner Lohnzettel genuaso wie er eigenständig den Unterhalt anpasst sobald es erforderlich ist :-)



    Mischka und Summer


    :thanks: dann werd ich das mal so weitergeben damit dann agiert werden kann :-)

    Öhm wie kommst Du denn jetzt auf einen Titel? denkst Du schon einen Schritt weiter? In dem Schreiben geht es doch jetzt erstmal um die Nachzahlung die die KM unbedingt haben will...???



    Auskunft hat er ihr ja auch erteilt dieses Jahr anhand von Lohnzetteln und dem Krankengeldbescheid wie ist das dann heirmit?
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html


    Greift der dann noch? Hier ist ja gar kein höherer Unterhalt zu erwarten da er immer gleichbleibenden Lohn hat ...

    Summer


    der Versuch einer Einigung auf eine vertretbare Nachzahlung war da. Leider pochte die KM schon bei dem Versuch der ja schon einiges her ist auf die nachzahlung des kompletten Betrages :-(


    Heisst Einreichung der geforderten unterlagen wäre auf freiwilliger Basis gell?

    Hallihallo ,


    es gibt wieder einmal Neues und ich bzw Sister braucht Hilfe , weil nun wieder einige Fragen auflaufen. Nachdem nun erstmal Ruhe war , kam dann doch Post von einer Anwältin seitens der KM. Nun wird auf einmal der ihrer Meinung nach fehlende Unterhalt eingefordert bzw KV soll Papiere von November 2012 bis Oktober 2013 einreichen zwecks Berechnung. Meiner Meinung nach greift da für die Vergangenheit immernoch §1613 da sie diesen jetzt erst mit dem Anwaltsschreiben nachfordert.


    Ich hab das Schreiben mal zum besseren Verständnis geschwärzt und hochgeladen. Inwieweit muss KV auf das Anwaltsschreiben reagieren? Eine Kurz-Email mit Aufführung des oben genannten § wurde heute von Sister an Kanzlei der KM gemailt.


    Danke wie immer im Voraus :thanks: :thanks: :thanks:


    http://www.bilder-hochladen.net/files/koui-7-8f14-jpg.html



    http://www.bilder-hochladen.net/files/koui-8-c9f0-jpg.html

    BlicknachVorn


    Unterhalt und Sorgerecht sind zwei verschiedene par Schuhe. Auch mit ASR würdest Du genauso schlecht an Unterhalt rankommen. Und wenn ein Richter hört (falls er überhaupt bis dahin kommt) dad dies unter anderem ein grund ist wird der sich einen lachen und die Klage abweisen , eiskalt...

    Ich glaub ich hab gerade ein Brett vor dem Kopf. Heisst wenn jemand bis zu 6 Monaten Krankengeld bezieht fällt er vom Selbstbehalt her noch in Richtung Erwerbstätiger? Und wenn es länger als 6 Monate sind gilt der Selbstbehalt für Nicht-Erwerbstätige?


    :hilfe

    Das beißt sich dann aber hiermit oder?


    OLG Karlsruhe in FamRZ 2000, 1091




    Beim Bezug von Krankengeld, welches Lohnersatzfunktion hat, muss dem


    Unterhaltspflichtigen der notwendige Selbsthalt eines erwerbstätigen


    Unterhaltsschuldners nach der maßgebenden Düsseldorfer Tabelle


    verbleiben.

    SIE muss ja schriftlich auffordern das Unterhalt aussteht. (Und das auch nachweisen müssen???)


    Es zählt also nicht das er Ihr freiwillig vor einigen Monaten den Krankengeldbescheid gezeigt hat damit Sie sieht das er tatsächlich über so wenig Einkommen bzw Krankengeld verfügt?????

    So Ihr Lieben ,


    ich muss das Thema non doch noch einmal wieder aufwärmen.


    Stand der letzten Dinge war , das Schwager 1125 Euro Krankengeld hat und davon in der Zeit der Krankheit 125 Euro Unterhalt an die Mutter geleistet hat. Dieses war für Sie auch ok. Nach Krankheitsende nahm er wieder wie gewohnt die vollen Unterhaltszahlungen auf.


    Heute hatte ich nun Telegespräch mit Sister die mir berichtete das die Mutter den fehlenden Unterhalt aus den Krankheistmonaten möchte. Daher brauche ich bzw Sister und Schwager einen Rat. Ich bin der Meinung das Sie im Nachhinein den Unterhalt nicht mehr fordern kann ??? Und wenn dem so ist wo finde ich das verankert?


    Oder liege ich da jetzt völlig falsch ????


    :thanks: :thanks: :thanks: wie immer im Voraus :-)

    Nehmt ihr auch Kinderspielzeug geschenkt? Ich hab ein paar Sachen die sind vielleicht nicht mehr ganz so toll oder lassen sich nicht gut verkaufen aber zum wegwerfen viel zu schade (Puzzle, Malbücher (teilweise neu, teilweise ein paar Seiten nur angemalt), Kassetten, Cd's, etc).


    Klamotten hätte ich auch noch da für Jungs ab Gr. 50/56 bis 128 und auch Schuhe in verschiedenen Grössen.
    Wären aber teilweise eben auch Sachen zum "verheizen" aufm Spielplatz, Kindergarten, Hort.


    Diuche dafür Bücher zum selber lesen ab 2. Klasse oder Herbstklamotten/Winter ab Gr. 134.

    Ich bräuchte Jungssachen in 122 , kannst du mir sagen was du da alles da hättest?

    Hallo ,


    sicherlich musst Du dem JA mitteilen das du Unterhalt bekommen hast und in welcher Höhe. Die werden dann zwecks Rückforderung sicherlich zurück schreiben.
    Aber mach Dir da man nicht allzuviele Sorgen. Du selber konntest ja weder ahnen noch wissen das er so einen höheren Betrag überweist.

    ich weiss ja nun nicht wie lange dein ex bei dem letzten arbeitgeber war und was er da verdient hat , aber ggf kommt auch eine pfädung des arbeitslosengeldes in frage. besprich dich da mal mit der beistandschaft :-)


    wir hatten das hier auch. er wollte nicht bzw redete sich immer heraus mit finanziellen problemen. da ich wusste das er vorher gut verdienst hat , hab ich dann den pfüb beantragt und schwupps wurde beim arbeitsamt gepfändet...

    Huhu Ihr Lieben ,


    ich hoffe Ihr könnt mir auch diesmal weiterhelfen...



    Lüddi kommt im August in die Schule. Nun ist mir gestern abend im Bett siedendheiss eingefallen , wo Hausaufgaben machen ? Einen Schreibtisch hat er nicht. Wir haben einen Esstisch andem der Große Hausis macht. Den find ich für den Lüdden aber ungeeignet da er schon bei Essen nicht optimal sitzt (er ist recht klein und sitz immer knieend auf dem Ess-Tisch-Stuhl.


    Zumal ich beide auch net zeitgleich an den Tisch bekomm , der ist einfach zu klein. Gehört indem Fall ein Schreibtisch mit Stuhl zur Erstaustattung bei Hartz4?


    :thanks: im Voraus