Nun habe ich eine Situation, die ich nicht deuten kann:
Bei unserer Trennung haben wir uns durch RA wegen Unterhaltszahlungen beraten lassen und uns
außergerichtlich einigen können.
Sie hatte zwischendurch ein Einkommen durch eine Krankheitsvertretung. Da diese nun zuende ist,
hat sie sich arbeitslos gemeldet. Da sie für Arbeitslosengeld nicht lange genug beschäftigt war,
bekommt sie nun Leistugen nach SGB 2, was auch immer das ist.
Die JobAgentur hat mir nun einen Fragebogen zur Leistungsfähigkeit geschickt.
Ist nun unsere Vereinbarung über die Unterhaltszahlungen gültig, oder kann die JobAgentur
seriös einen anderen Anspruch errechnen ?
Gibt es hier schon Erfahrungen mit solchen Situationen?