Beiträge von isi123

    Hallo,
    ich hoffe hier jemanden zu finden, der sich mit dem anteiligen Elterngeld bei einer Teilzeitbeschäftigung auskennt. :bet :hilfe


    Ich habe folgendes Problem: Meine Tochter wurde im September 2010 geboren, Elterngeld steht mir bis November 2011 zu. Jetzt habe ich am 1.9.11 wieder angefangen zu arbeiten. Dadurch bekomme ich das anteilige Eltergeld (meines erachtens nach) vom 1.9.2011 bis 8. November. Heut kam der neue Bescheid und da steht drin, ich bekomme wegen Überzahlung kein Elterngeld mehr, wird verrechnet, muss sogar noch über 70 Euro zurückzahlen. :crazy
    Da ich im September noch das volle Elterngeld bekommen habe, verstehe ich, dass sie mir die Differenz anrechnen. Aber warum rechnen die im August schon das anteilige EG an? Es wird nicht vom 1.9., sondern bereits vom 9.8. weg angerechnet. :hae: Ist das so richtig? da hab ich noch gar nicht gearbeitet im August... :frag


    Lg
    Isi

    danke, dann werd ich mal nachfragen. Aber Hoffnung habe ich wenige ;) Trotzdem gut zu wissen.


    Edith: Das wär dann eh schon hinfällig, da der Träger der Krippe zugleich mein Arbeitgeber ist...

    Hallo, ich bin grad über dieses Thema gestolpert und da ich ein absolutes Steuerdummchen bin, da wenig Erfahrung mit, möchte ich gerne etwas nachfragen. Muss der Arbeitgeber sich tatsächlich an der Betreuung meines Kindes beteiligen, wenn es unter 6 Jahre ist?? :hae: :hae: Auch an den Kosten für die Krippe? Verstehe ich das richtig oder nicht?

    Das heißt also ich muss dann in den Elternzeitantrag 24 Monate schreiben, wenn ich das jetzt richtig verstehe??? und bekomme aber für 14 Monate Elterngeld??


    Wie WÄRE das dann, WENN ich jetzt nur ein Jahr Elternzeit beantragen WÜRDE? Ich müsste 12 Monate schreiben und würde dann aber 14 Monate Elterngeld bekommen? Das geht aber nicht, da ich ja dann wieder arbeiten müsste. Also muss in dem Fall das eine ja was mit dem anderen zu tun haben oder ist das jetzt ein Logik-/Denkfehler von mir?? :hae:
    Das die Antragsstellen zwei verschiedene sind, ist mir bewusst.


    :wink

    Hallo ihr Lieben,


    ich bräuchte bitte eure Hilfe! Ich stehe kurz vor der Geburt meines ersten Kindes und muss ja bald die Elternzeit beantragen! Nun hab ich eine Frage. Als alleinerziehende stehen einem doch 14 Monate im ersten Jahr zu. Betrifft dies nur das Elterngeld oder auch die Elternzeit??


    Ich möchte zwei Jahre Elternzeit nehmen. Muss ich nun in den Antrag 24 Monate Elternzeit (also 2x12 Monate) oder 26 Monate (1x14 + 1x12 Monate) schreiben??? :hae: :hae: :hae: :hae: :hae:


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!


    Ich sag schonmal :thanks:


    Lg Isi