Hallo,
ich hoffe hier jemanden zu finden, der sich mit dem anteiligen Elterngeld bei einer Teilzeitbeschäftigung auskennt. :bet :hilfe
Ich habe folgendes Problem: Meine Tochter wurde im September 2010 geboren, Elterngeld steht mir bis November 2011 zu. Jetzt habe ich am 1.9.11 wieder angefangen zu arbeiten. Dadurch bekomme ich das anteilige Eltergeld (meines erachtens nach) vom 1.9.2011 bis 8. November. Heut kam der neue Bescheid und da steht drin, ich bekomme wegen Überzahlung kein Elterngeld mehr, wird verrechnet, muss sogar noch über 70 Euro zurückzahlen. :crazy
Da ich im September noch das volle Elterngeld bekommen habe, verstehe ich, dass sie mir die Differenz anrechnen. Aber warum rechnen die im August schon das anteilige EG an? Es wird nicht vom 1.9., sondern bereits vom 9.8. weg angerechnet. :hae: Ist das so richtig? da hab ich noch gar nicht gearbeitet im August... :frag
Lg
Isi