Beiträge von lexxi2k


    Ja, er muss Unterhalt zahlen und du kannst auch nicht darauf verzichten, denn dein Kind hat den Anspruch darauf. Kommst du in H4, dann ist Unterhalt vorrangig vor anderen Leistungen. Das heißt auf Deutsch, dass der Steuerzahler für dich nicht bezahlt, nur weil du keinen Unterhalt von ihm willst. Du wirst den Unterhalt dann einfordern müssen, ob du willst oder nicht. Selbst wenn du verzichten könntest, spätestens wenn du einen Antrag auf ALG2 stellst, ist diese Null und Nichtig. Kann er nicht zahlen, dann musst du einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen, das wird die Arge von dir verlangen. Weiterhin wird sie verlangen (falls das Kind unter drei ist), dass du ihn aufforderst Betreuungsunterhalt zu zahlen und natürlich geht es auch da danach, ob er zahlungsfähig ist.
    Das ist nicht böse gemeint, aber wundern tun mich solche Ideen immer wieder.

    Das war ja keine Idee von mir ich wollt nur wissen ob das mit der Verzichterklärung stimmt.


    Danke für eure Antworten

    Hallo,


    ich lese hier schon ne Weile mit und möchte jetzt auch mal eine frage stellen wo ich bis jetzt hier darauf noch keinerlei antwort erhalten habe.


    Es geht um folgendes.


    Im Mai kam mein Sohn auf die Welt, mit dem Papa/Vater des Kindes war ich in der Schwangerschaft nicht mehr zusammen. Wir sind jetzt aber seid etwa 4 Wochen wieder zusammen. Wohnen aber getrennt, das von meiner Seite auch noch ein bisschen so bleiben soll das jeder seine eigene Wohnung erstmal behält.


    Wie ist das jetzt mit dem Unterhalt, irgendwo hab ich gelesen das er da trotzdem Unterhalt zahlen muss wenn wir nicht zusammen wohnen oder ich eine Unterhaltsverzichtserklärung am Amtsgericht abgeben muss. Wenn ich diese Erklärung abgebe, was ist dann wenn ich in Hatz4 fallen?


    Danke schonmal für eure Ratschläge und Meinungen