Beiträge von lexxi2k
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Mein Sohn (fast 5Monate ) zahnt seid ner Woche. Es ist total schlimm. Er will nichts essen, jedes mal wenn ich ne die Flasche geben will spuckt er sie wieder aus und schreit. Wenn überhaupt nimmt er nur die Teeflasche und nuckelt darauf rum. Er steckt sich andauernd die Hand oder sein Stofftier in Mund und reibt am Zahnfleisch. Er schläft auch ziemlich schlecht bis gar nicht die letzte Zeit.
Ich hab schon alle mögliche ausprobiert Dentinox Gel (obwohl ich das nicht mehr nehme nachdem ich erfahren hab das da alkohol drin ist), Osanit Kügelchen, Viburocol Zäpfchen, Bersteinkette, Kühlbeißring und es hilft alles nichts.
Kennt ihr vielleicht noch irgendwelche Sachen die ich ausprobieren kann?
Ich bin für jeden Rat dankbar
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Ich würde auch den Nachnamen behalten den mein Sohn schon hat und dann evtl einen Doppelnamen nehmen
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Was ist HSU ?
Ich denke des ist Heimat und Sachkundeunterricht, korregiert mich bitte wenn ich falsch liege
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Ich hab mal ne Frage die mich zum Elterngeld interessiert.
Da es ja ab 01.01 voll angerechnet wird kann man es sich vorher komplett auszahlen lassen? Hab da mal in einem anderen Forum sowas gelesen.
Und wenn man es sich auszahlen lässt, sagen wir mal im Dezember, wird der Betrag doch nur im Dezember angerechnet und ab Januar wieder normal ALG2 gezahlt? -
Selbstverständlich darf ein betreuender Elternteil entscheiden, den Kindesunterhalt nicht einzufordern oder weniger einzufordern.
Aber 1:
Irgendwelche Erklärungen abzugeben wäre sittenwidrig.Aber 2:
Man sollte es sich leisten können.
Schließlich muss man selbst dann dem Kind die Kohle zur Verfügung stellen können, die man vom anderen Elternteil nicht holt.Der Vater ist übrigens auch für die Mama unterhaltspflichtig.
Übrigens würde ich trotz all dieser Auskünfte hier trotzdem nicht mit dem Vater zusammenziehen. Ihr habt Euch schon mal getrennt, da ist es nciht sehr wahrscheinlich, dass es dieses Mal klappt. Bei der nächsten Trennung wirst Du dann das Problem haben, eine Wohnung z.B. wieder einrichten zu müssen oder neu suchen zu müssen.
Lass den Papa seine Probleme (Kindesunterhalt) einfach mal selbst lösen.
Danke MarleneE
Genau aus diesem Grund möchte ich erstmal von einer gemeinsamen Wohnung absehen, da ich erstmal sehen möchte wie es sich zwischen uns wieder entwickelt oder ob es doch nicht klappt
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Nochmals zusammengefasst.
Kindesunterhalt:
Auf diesen kann man nicht verzichten.
Er muss in jedem Fall bezahlen. Wenn man zusammenlebt regelt man dies aber anders.
Wo kein Kläger ist da ist auch kein Richter. (Bedeutet: was ihr euch ausmacht gilt für euch solange kein anderer (Staatliche Leistung) involviert ist)Kann er den Kindesunterhalt nicht bezahlen bekommt Du UVG wenn Du alleine (also nicht mit dem KV zusammen) lebst.
Verzichtserklärung gibt es nicht da man nicht verzichten kann. Ihr könnt eine machen aber vor dem Rest der Erde ist diese ungültig.
Danke für deine ausführliche AntwortIch meine damit das die ARGE Deinen Freund oder EX Freund oder wie immer Du ihn titulieren willst anschreibt und auffordert sein Einkommen, Vermögen etc. offen zu legen
Ja, sowas hat mir auch schon unsere Beraterin vom Jugendamt gesagt.
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Es tut mir leid, evtl. irre ich mich auch, mir kommt es so vor, als ob ihr lediglich getrennt wohnt, damit Du dir netterweise Hartz 4 Leistungen "erschleichen" kannst ???
Wird aber nicht klappen, die ARGE schreibt Deinen Freund relativ zügig an und macht ihn regresspflichtig, daher könnt ihr im Prinzip heute zusammen ziehen.
Was meinst du genau mit regresspflichtig?
Und ich will mir keine hartz4 Leistungen erschleichen.