Beiträge von Lotta24265

    Lotta wir haben gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Hallo Phinemuc,


    das habe ich bei Dir auch so verstanden...mein Schlusssatz bezog sich darauf, dass es mühsam ist mit den Behörden und ich (zum Glück) immer dieses Papier vorlegen kann.


    Ungleich umständlicher ist es, wenn man GSR hat (und dies auch von beiden Seiten so gewollt ist). Dann darf man/frau sich mit Ausdrucken der Gesetze und Regelungen bewaffnet zum Amt begeben und muss so seine Rechte durchsetzen, schade.


    LG Lotta

    Ha, wird das jetzt also so geregelt in München!


    50km südlicher sieht man/frau das schon wieder anders...da hilft es nix, dass das Kind seit nunmehr 16 Jahren ausschließlich bei mir gemeldet ist.
    Tja, die Behörden ticken alle anders, ihre eigenen Regelungen kennen leider nur wenige Mitarbeiter.


    LG Lotta, die nicht lange diskutiert und die aktuelle Negativbescheinigung einfach immer mitnimmt

    Hallo,


    Ich muss allerdings noch Unterhalt an die Mutter meines verstorbenen Mannes zahlen.


    Die Höhe des UHs wird nachrangig berechnet, beide Kinder sind vorrangig zu betrachten. Es kann sich die UH-Höhe hier entsprechend ändern.


    Vater ist Rentner und hat einen Minijob. Ausserdem hat er Vermögen und Mieteinnahmen.


    Die Einnahmen aus Minijob, Rente, Mieteinnahmen sowie Zinsen aus dem Vermögen werden bei der Berechnung der UH-Höhe berücksichtigt, beide Kinder sind (noch) gleichrangig.


    Da ein Minijob existiert, bleibt der SB bei 1080, ansonsten würde er auf 880 herabgesetzt werden.


    LG Lotta

    Hallo Tom,

    Es wurde vereinbart dass die KM an einer Therapie teilnehmen muss,


    Was ist das für eine Therapie? Was ist das Therapieziel? Welche Krankheit der KM soll therapiert werden?


    Bin sprachlos, was das Ergebnis betrifft. Gibt es ein Ergebnis? Ist die Therapie der KM das Ergebnis?


    Sollte es nicht um die Kinder gehen?


    Wer hat denn eine Therapie für die KM beantragt?


    Ich blicke es nicht...kann ein Familiengericht jemanden zu einer Therapie verdonnern?


    Eigentlich ging es doch darum, dass die KM mit den Kindern umziehen wollte, was ist denn daraus geworden? Bis zu den Sommerferien warten ist doch Mist, wann soll sie denn die Kinder an den entsprechenden Schulen anmelden? Jetzt wird der Junior erstmal bei Euch angemeldet? Seid Ihr Euch denn wenigstens hier einig, welche Schule besucht werden soll?


    Lieber Tom, macht es Dir etwas aus, die Umstände genauer zu berichten?


    Danke
    Lotta


    edit: Joachim war schneller!

    Hallo Siri,

    die hat beim Ausfüllen des Formulars telefonisch geholfen.


    Danke für Dein Post!
    Ich hatte das mit der Steuererklärung meiner Mutter: Bin hingefahren und hatte den netten Beamten, der genau erklärt hat, was ich noch einreichen muss, da kommt also auch Unterstützung!


    Steuerheinis bekommen von mir kein Geld!


    LG Lotta

    Ist dir mal in den Sinn gekommen dass dieses Forum die einzige Möglichkeit ist wo ich mich über die Ex auskotzen kann, in dem ich meinen Zorn über die - im Wochentakt kommenden - Anfeindungen, Widersprüche usw loswerden kann.
    Dass diese Schreiberei mit dabei hilft mal wieder durchatmen zu können und die Kinder raus zu halten???


    Sorry Tom, habe mich eigentlich schon ausgeklinkt, aber diese Zitat verwundert mich dann doch!


    Bist Du wirklich so ein armer Mensch, der nur hier in dem Forum die Möglichkeit hat sich auszukotzen? Obwohl Du genau hier in diesem Forum viel Gegenwind bekommst? Hast Du keine Freunde, keine Unterstützer? Je mehr ich von Dir lese (die ständigen Wiederholungen und dann wieder neue Horrorgeschichetn von der KM) je weniger kann ich Dir glauben.
    Ich habe das Gefühl, dass ganz viel nicht von Dir hier erzählt wird. Hier werden nur die Fakten erzählt, die in Dein Bild passen. Deshalb Dein Gefühl, dass "dieses Forum die einzige Möglichkeit..."


    LG Lotta

    Meine Lohnsteuererklärung für 2016 hat gestern der Lohnsteuerhilfeverein für mich gemacht - wie jedes Jahr. Kostet mich 165 Euro im Jahr, aber es lohnt sich für mich und der Sommerurlaub ist wieder durch die zu erwartende Rückzahlung gesichert


    und ohne Lohnsteuerhilfe hättest Du noch 165 Euro mehr für Deinen Urlaub.


    Ich bin der Meinung, dass man/frau das ganz alleine kann, vorausgesetzt es sind keine absoluten "specials" dabei. Wenn sie dabei sind, macht man das Ganze einmal mit Steuerberatung, danach ohne.


    Ich habe einmalig 100 DM bezahlt, mir alles genau erklären lassen und mit Hilfe von Google und Co bekomme ich auch immer 4-stellig raus.
    Den einzigen Fehler, den ich jahrelang gemacht habe war die Angabe des Kindergeldes, hatte lange das Ganze angegeben, bekomme aber nur das Halbe, da die andere Hälfte ja vom KU abgezogen wird.
    Macht sich bei mir deutlich spürbar, da ich durch die Günstigerprüfung mehr zurück bekomme.


    LG Lotta

    Mein Sohn hat mich nicht vorgeschickt, die Idee des Briefes war ja meine.


    Nele, dann kannst Du ja mal darüber nachdenken, ob es überhaupt noch notwendig ist wegen einzelnen Noten auf die Lehrer zu zugehen.


    Ich habe mich sehr schnell davon verabschiedet: Macht die Note eine Zeugnissnote aus? Wenn "Ja", ist die Note in der Klassenstufe wichtig?


    Auch bei meinem Kind kam es öfter mal vor, dass wir (also Kind und ich) durchaus der Meinung waren, dass die Note nicht unbedingt gerechtfertigt war. Eine moralische Unterstützung hat Kind von mir bekommen aber auch ganz klar die Ansage, dass es keinen Mehrwert bringt um eine Note zu streiten. Sieht Kind genau so.
    Wenn er sich wirklich ungerecht benotet fühlt, sucht er das direkte Gespräch mit dem entsprechenden Lehrer(in), erzählt mir nur das Ergebnis der Diskussion.
    So hat er mit 11 Jahren in Latein eine bessere Note bekommen. Er konnte der Lehrerin erklären, warum er das Wort so übersetzt hat, konnte das Ganze plausibel darstellen...mit geeigneten Lehrer(innen) geht das.
    Fazit: Persönliche Gespräche sind immer besser als (in der Regel) anklagende Briefe...der landet im Zweifelsfall in der Ablage "P".
    Und wenn der Schüler sich direkt mit dem Lehrer auseinandersetzt ist es noch tausend mal besser!


    LG Lotta

    Hallo Nele,

    Weil ich kein persönliches Gespräch möchte, halte ich nicht für notwendig.


    Dann kannst Du Dir den Brief auch sparen. In einem persönlichen Gespräch könnten die Erwartungen der Lehrerin mit den erbrachten Leistungen Deines Sohnes besser verglichen werden. Nur ein Statement, dass die Note nicht DEINEN Erwartungen entspricht, hilft hier nicht weiter.


    Er hat sich dafür entschieden, daß sie den Brief bekommt.


    Find ich super, er hat die Eier in der Hose und keinen Schiss.


    Besser wäre es doch gewesen, wenn er sich direkt mit der Lehrerin und ihren Erwartungen auseinandergesetzt hätte. Mama vorschicken sehe ich als keine Eier in der Hose.
    LG Lotta

    Hallo Toastbrot,

    Das viel schlimmere ist, dass meine Ex selber vom Fach (Erzieherin und Sozialpädagogin) und wider bessern Wissen handelt.


    Es gibt ein Sprichwort: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe...
    Nur weil die KM aus ihrer beruflichen Qualifikation heraus wissen müsste, dass sie im Moment Eurem Kind mehr schadet als Dir, muss sie das Wissen nicht im privaten Leben umsetzen, das kann sie vielleicht auch garnicht denn: Ich sage auch immer: Es gibt nur 10% gute Leute in ihrem Beruf...
    Ansonsten: Jepp, Ichtios hat recht! Großer Fehler von Dir, nicht hinzufahren...
    Falsches Signal an die Ex: Ich gehe zwar vor Gericht, kneife aber vor Ex und Co. Dann hättest Du Dir den Gerichtsweg schenken können.
    Leider scheint Dein Anwalt auch nicht zu den 10% zu gehören.


    LG Lotta

    Hallo,
    vorweg: Ich bin kein Impfgegner, mein Sohn ist geimpft.


    Ich glaube nicht, dass eine solche Regelung sinnvoll ist. Hier geht es um KiGa-Kinder, nicht um Säuglinge, die noch nicht geimpft sind.


    Eltern, die ihre Kinder impfen lassen, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, nehmen das Risiko bewusst in Kauf.
    Klar, man argumentieren, dass die ungeimpften Kinder geschützt werden müssen. Aber es gibt auch ein Leben neben KiGa und Schule, da gibt es auch keinen garantierten Schutz.


    In meinen Augen ist eine allgemeine Impfpflicht sinnvoller als die KiGa-Regelung.


    LG Lotta, auch geimpft

    Hallo NemesisLady,


    ....dann kommt die Meldung - es könnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt werden, für wie viele Monate der Kinderfreibetrag zu gewähren ist.


    Hast Du angegeben, wann das zu berücksichtigende Kind bei Dir gemeldet war?
    Man muss immer den gesamten Zeitraum des ganzen Jahres angeben, also von 01/01/16 bis 31/12/16.


    Das wäre meine Idee zu dem Problem.


    Mit der Anlage AV hat das nichts zu tun, ist Anlage "Kind".
    LG
    Lotta

    Hallo Märzbuben,
    ich möchte mal diesen Punkt beantworten:

    Was taugen so Umgangsvereinbarungen? Kann man die auch befristen und sagen, meinetwegen bis zur Einschulung des ersten Kindes oder jedes Schuljahr neu oder so?


    Eure Kinder sind noch sehr klein, so lese ich das raus. Der Umgang sollte immer den Bedürfnissen der Kinder angepasst werden. Sollte der Vater der Kinder am Ort bleiben, ist es sinnvoll den Umgang möglichst häufig zu realisieren. Kleine Kinder empfinden 2 Wochen als sehr lang. Wenn die Kinder älter werden, kann (muss aber nicht) der Abstand größer werden, dafür aber die Dauer länger. Der Umgang ist also dynamisch, ähnlich wie die Unterhaltszahlungen. Wenn Ihr miteinander reden könnt, macht es durchaus Sinn eine planbare Umgangsregelung für JETZT zu machen und diese in ein oder zwei Jahren auf den Prüfstand zu stellen.
    Bei der Festlegung des Umgangs solltet Ihr auch die Ferien bzw Urlaube berücksichtigen. Wichtig ist auch eine Regelung für die Feiertage (Ostern, Weihnachten etc.) zu finden. Auch die Geburtstage der Kinder aber auch der Eltern und Großeltern etc. kann man ansprechen.
    Es ist immer ein Drahtseilakt zwischen planbaren und geregelten Umgängen und den Sondersituationen. Auch Krankheiten der Kinder oder Eltern zerschießen regelmäßig solche Pläne. Je besser die Eltern miteinander reden können umso besser können diese Ausreißer aus der Regelmäßigkeit flexibel abgestimmt werden. Je enger das Umgangskorsett ist umso schwieriger wird es. Wenn Ihr es gebacken bekommt und keine gerichtliche Lösung braucht, sitzt das Korsett locker. Wenn der Vater vor Ort bleibt, ist es hinsichtlich des Umgangs viel leichter. Die Kinder werden älter und haben eigene Interessen, diese lassen sich so viel besser mit den Umgängen vereinbaren. Bei 60km Entfernung wird es schwer.


    LG
    Lotta

    Kreuzt man das nun im Allgemeinen immer an?


    Ja, wenn Du Verluste (z.B. aus Aktienverkäufen) vom Vorjahr ins nächste Jahr übernehmen möchtest. Das macht dann Sinn, wenn Du im nächsten Jahr Gewinne machst, die ja zu versteuern sind. Diesen Gewinn kannst Du dann durch den Verlustvortrag reduzieren.
    Machst Du keine Spekulationsgeschäfte, brauchst Du diesen Punkt nicht anzukreuzen.
    LG
    Lotta