Lotta wir haben gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Hallo Phinemuc,
das habe ich bei Dir auch so verstanden...mein Schlusssatz bezog sich darauf, dass es mühsam ist mit den Behörden und ich (zum Glück) immer dieses Papier vorlegen kann.
Ungleich umständlicher ist es, wenn man GSR hat (und dies auch von beiden Seiten so gewollt ist). Dann darf man/frau sich mit Ausdrucken der Gesetze und Regelungen bewaffnet zum Amt begeben und muss so seine Rechte durchsetzen, schade.
LG Lotta