Hallo zusammen!
Ich bin von meinem Mann geschieden. Im Jahr 2008 erhielt ich im Zuge
der Scheidung eine einmalige Abfindungszahlung (Unterhalt) in Höhe von
25000 Euro. Mein Ex-Mann gab diesen Betrag als gez. Unterhalt in seiner
Steuererklärung an. Ich unterschrieb ihm die Anlage U und ließ mir von
ihm eine Nachteilsausgleichserklärung unterschreiben. Jetzt fordert das
Finanzamt meine Steuererklärung für 2008. Ich muss ja nun 2 versch.
Ausfertigungen machen. Eine mit Ansatz der Unterhaltszahlung
(vorraussichtliche Nachzahlung von 2300 Euro), die ja mein Ex-Mann
übernehmen müsste und eine Ausfertigung ohne die Unterhaltszahlung
(vorauss. Erstattung an mich von ca 1100 Euro).
Habe nur mal vorab mit meinem Ex gesprochen, der darüber ja ganz und
gar nicht begeistert ist. Er sieht sich nur im Nachteil, von wegen
Unterhalt hätte er zahlen müssen und nun auch evtl nachzahlung des
Finanzamtes und Erstattung an mich. Er würde nach Erhalt des Bescheids
erst mal Rücksprache mit seiner Ra halten, ob er das überhaupt "muss".
Jetzt weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen sollte, damit das alles
"Hand und Fuß" hat. Sollte ich die beiden Erklärungen von einem
Steuerberater erstellen lassen, soll ich dies selbst tun und wie
verhält sich das mit den 2 unterschiedlichen Ansätzen (mit und ohne
Unterhalt). Kann ich beide ans Finanzamt schicken oder nur die eine mit
der Unterhaltszahlung aber wie kann ich dann "nachweisen", was mir ohne
diese zugestanden hätte?
Vielen Dank für eure Antworten