Beiträge von juwi

    nun er hat ein anrecht auf das gsr und wird dieses auch auf die eine andere art erhalten. entweder durch gemeinsame erklärung beim jugendamt oder wenn nötig per gericht. das abr wird geteilt, heißt ihr habt es beide.


    Das ist falsch! Er kann das Sorgerecht beantragen, aber er hat kein automatisches Anrecht darauf !
    Und wird es auch nicht zwangsläufig auf die eine oder andere Art erhalten!
    Das ist Propaganda!

    Ist es sinnvoll, das GSR erstmal zu verweigern, ohne den Umzug zu erwähnen? nicht, dass mir das im nachhinein negativ ausgelegt wird, dass ich das verschwiegen habe?


    Wie schon gesagt, warte den Antrag ab!


    Meinetwegen auch den Termin bei der Caritas! Warum willst du vorher agieren?


    Warum willst du ihn vorher informieren?
    Würde ich nicht tun!

    Die Beratungsstelle hier meint, nach neuer Rechtssprechung ist fast unmöglich ihm dieses zu verweigern.


    Das ist falsch!
    Und wurde dir auch hier schon gesagt!


    Hast du schon einen Anwalt gefragt?


    Ich würde zur Zeit gar nichts tun und WENN er den Antrag gestellt hat, zu einem Anwalt für Familienrecht gehen!

    Streitpunkte möchte ich ungerne schaffen, ganz im Gegenteil, weiß nur nicht, ob es sinnvoll ist, ihm jetzt einfach das Gsr zu übergeben,


    Nein, sinnvoll ist es nicht!
    Du schaffst Streitpunkte, wenn Du dem Sorgerecht zustimmst!


    Das wurde dir auch schon mehrfach gesagt!

    Habt ihr Vorschläge, wie ich am besten formulieren kann, möchte möglichst sachlich und neutral bleiben, habe sowieso schon Angst vor Kv Reaktion und hab da grad echt nen Brett vorm Kopp...


    Warte doch einfach ab!
    Warum soviel vorauseilenden Gehorsam?


    Wie schon gesagt, das Sorgerecht bekommt er nicht so einfach, wenn du es nicht willst!

    Mein Anwalt meinte, selbst wenn irgendwann mal einer vorbeikommt, soll ich ihn wieder mit einem feuchten Händedruck verabschieden, weil ja der angebliche Titel erwirkt wurde, obwohl nichts gegen mich vorlag.


    Du hättest vorher, gegen den Mahnbescheid/Titel Widerspruch einlegen sollen.


    Ein Gerichtsvollzieher ist da nicht der richtige Ansprechpartner!


    Der kommt nur, wenn der Titel gültig ist!

    Ich sehe da kein Problem, ob mit vorheriger Mahnung oder ohne. Der gelieferte Strom wurde vom Schuldner fristgerecht bezahlt. Kein Verzugsschaden, keine Inkassogebühren.


    Mir geht es vor allem darum, dass die Forderungen ernst genommen werden sollten, auch ohne vorherige Mahnung Vattenfalls,
    damit es eben nicht zu den "verstärkten Mitteln", Mahnbescheid/Titel, kommt...


    Wäre die Forderung berechtigt und weiter unbezahlt geblieben, hätte Inkasso schon längst ein Mahnverfahren eingeleitet. Wenn die da so lange dranbleiben, ohne tatsächlich verschärfte Mittel anzuwenden, dann haben die nichts in der Hand und wollen den vermeintlichen Schuldner nur weichkochen.


    Jetzt scheinen "sie" aber schon was in der Hand zu haben.

    Inkasso hat wohl angeblich einen Titel, aber, da ja schon bewiesen ist, dass Alles bezahlt wurde, ist dieser Titel hinfällig...ich war ja bei Anwalt


    Solange das Inkassobüro die Sache nicht für erledigt erklärt und Dir den Titel gibt, ist nichts einfach hinfällig!
    Zumindest nicht für das Inkassobüro...

    Wenn sie einen Titel gegen dich haben und du nicht innerhalb der Frist darauf reagiert hast, ist egal ob das Geld schon bezahlt wurde. Dann ist der Titel gültig und du kannst nicht mehr dagegen angehen.


    Ja, gegen einen Mahnbescheid muss reagiert werden!
    Und deshalb sollte auch mit dem Inkassobüro schriftlich kommuniziert werden, damit sie keinen Mahnbescheid/Titel beim Gericht beantragen.

    Des Weiteren hätte der Vertragspartner (hier der Energielieferant) zunächst von sich aus die offenen Posten anmahnen müssen. Da er dies offenbar unterlassen hat, muß er auch die Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens tragen


    Manchmal darf auch ein Inkassobüro beauftragt werden ohne vorherige Mahnungen:




    https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung

    Die Inkasso drohte auch mit Kontopfändung, wo ich aber meiner Bank verboten habe, auch nur einen Cent rauszurücken, falls die ankommen. Meine Bank war dann so kulant und machte aus meinem normalen Konto ein P-Konto und sagte mir auch, dass sie es auch so nicht gemacht hätten, komme, was da wolle.


    Ein Brüller ist ja auch, dass die Inkasso ein von mir genutztes Fahrzeug pfänden will...nur habe ich garkein Auto Ich kann ihnen ja ein MatchBox-Auto andrehen


    Hast Du denn schon einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen und dem widersprochen?



    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


    Ich würde Dir dringend davon abraten nichts zu tun, denn das Inkasso-Büro hat die "Schulden" von Vattenfall gekauft/unternommen
    und es ist jetzt Deine Aufgabe, Dich damit auseinanderzusetzen!
    Am besten nur schriftlich! und einem Mahnbescheid musst Du unbedingt widersprechen, begründet und schriftlich!


    Ohne Mahnbescheid kann nichts gepfändet werden und Du benötigst vorher auch kein P-Konto!

    Hallo Engel28,
    Du musst nicht zum Jugendamt gehen und das würde ich in Deiner Situation auch nicht tun.
    Das gemeinsame Sorgerecht ist kein "Selbstläufer" wie immer gerne behauptet wird.
    Lass Dich gut von einem Anwalt beraten!

    Ich habe einfach Angst, dass wenn ich sage, hey, Du schläfst auf jeden Fall nicht hier und er kommt dann, dass er mit dem Kind abhaut. usw...


    Du hast noch nicht beantwortet, ob der Vater Italiener ist...


    Wenn ja, müsstest Du die Mutterschaftsanerkennung machen! damit er nicht mit dem Kind "abhauen"
    kann.