Beiträge von hale

    vielen dank für eure hilfe.


    das habe ich unten gefunden: (dazu habe ich also die frage, dass ich ja dann doch 15 std. arbeite und somit nicht mehr als arbeitslos zähle und somit alg2 bekomme, oder muss ich dann 16 std. arbeiten? versteh ich jetzt nicth wirklich von iceshine) es steht ja, dass 15 std nicht erreicht werden dürfen. oder bin ich jetzt blöde? :frag lest doch mal bitte! ich


    Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.


    Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

    hallo,


    also ich hab heut mit der arbeitsargentur telefoniert. ich bin noch bis juli im erziehungsurlaub (bekomme momentan noch alg2) und werde gekündigt. die sachbearbeiterin meinte, dass ich nur alg1 erhalte, wenn ich davor ein jahr gearbeitet habe... (sie hat nicht verstanden was ich wollte) ist das richtig das ich nur dann alg1 bekomme ab august, wenn ich davor ein jahr gearbeitet habe? oder zählt der erziehungsurlaub (bin ja noch angestellt), als arbeit in dem moment. somit würde ich ja alg1 bekommen. oder, bekomme ich dann eher alg2, oder was? bitte um rat!


    nochmal wegen teilzeit. ab wann ist man nicht mehr auf 400 euro, sondern teilzeit angestellt? 15 std. oder 16 std.! frage nach, weil ich unbedingt wissen muss, ab wann man dann nicht mehr als arbeitslos zählt.


    bitte um hilfe!

    danke für eure nachrichten. hab den text noch nicht gelesen, werd ich gleich machen. hoffe ich frag jetzt nicht unnötig. versteh ich das richtig? um nicht alg1 zu bekommen, bzw. als arbeitslos zu gelten muss ich also 16 std. die woche arbeiten? und wie hoch soll dann der std.-lohn sein oder ist das dann egal, ich zähle nicht mehr als arbeitslos?


    und bekomme somit dann alg2? muss ich dann zur berechnung erst auf die arbeitsargentur oder gleich auf das sozialamt? und noch was. ich habe teilzeit vor den kindern gearbeitet. 33 std. woche und 1300 verdient. wenn er mich kündigt bin ich dann ab ende juli bis ende sept arbeitslos, weil ich erst ab sept. einen platz im kiga bekomme und aber die zeit des eingewöhnens meiner tochter auch noch mit einrechne. sonst hab ich die nächste kündigung des neuen chefs, wenn ich dauernd weg müßte. hab übrigens 2 kinder. hab ich ja schon gesagt. sind die dann humaner? war nur ein witz! ;-)


    lg hale

    hallo,


    mal meinen senf *abgeb*.


    ich würde sofort was dagegen machen. geh zu einer psychologin. lass dich von einem kinderarzt beraten welche gut ist. meist eine aus der kinderklinik. die sind gut! sie soll einen bericht schreiben. natürlich erst, wenn sie mit dem kind gesprochen hat. solche termine gehen oft kurzfristig in brenzlichen situationen. evtl. , wenn du merkst deiner tochter geht es schlecht umgänge abbrechen. geht über den kinderarzt, psychologen, oder jugendamt. am besten arbeitest du mit allen! und nehm jede hilfe an. deine kleine sollte psychologisch unterstützt werden alles verarbeiten zu können. zb. spieletherapie usw. je nach dem was ihr passiert ist. auch du solltest dir unterstützung holen. mit posttraumatischen belastungsstöhrungen ist nicht zu spaßen. meine kleine verletzt sich selbst!


    ach jetzt hab ich gerade gelesen das der kv es zugeben hat. hm... dann muss auch er psychologisch betreut werden. anderfals kann er sein kind normaler weise allein nicht mehr sehen. abgesehen davon sollten die umgänge, so lange er sich nicht helfen läßt unterbrochen werden. und... meines erachtens steht da nichts im weg das alleinige sr und aufenthaltbestimmungsrecht zu bekommen. ist zwar unabhängig vom umgang, aber somit bleibt dir auch schon mal viel erspart was unnötige kontakte zu ihm angeht. wie gesagt, dein kind sollte momentan vor ihm geschützt werden!
    mein kind hat keinen kontakt mehr im moment. allerdings wollte er selber irgendwann nicht mehr! zeitgleich wo angeraten wurde die umgänge abzubrechen! naja...


    kopf hoch und alles gute!



    lg hale

    danke für eure antworten.


    und... was ist, wenn mich mein chef nun kündigt und ich aber wieder eine neue stelle in aussicht habe? evtl. 12 std. woche. ist das teilzeit? aber... ich kann nicht schon nahtlos übergehen, sondern wegen erst späterer aufnahme im kindergarten erst 2 monate später. somit wäre ich erst 2 monate arbeitslos und hätte aber ja dann wieder eine stelle. oder ist das dem arbeitsamt zu wenig und so wollen, dass ich mehr arbeite. wie gesagt habe ja 2 kinder (4 und 3) und eine davon kommt erst in den kindergarten und die andere hat epilepsie und posttraumatische stöhrungen. psychologin schreibt noch was, dass sie früh auch nicht unter druck stehen soll. hat probleme in die gänge zu kommen und ich wäre somit erst um ca 9 auf der arbeit. sie würden dann bis 13 uhr bleiben. habe aber angst, dass das der chef nicht mitmacht, wenn die kinder krank sind usw. kommt ja oft vor und eine ist ja eh belastet. steh total unter druck mit allem. mach mich jetzt schon fertig wie ich das schaffen soll!?!


    hale

    hallo,


    gleich zu beginn: ich kenn mich nicht aus! aber... nur mal *blödfrag*: warum holst du dir eine erziehungshilfe? nur, weil dein ex das gesagt hat? oder, weil wirklich was dran ist, dann ist es ja auch ok sich hilfe zu suchen!


    lg hale

    hallo,


    also ich bin noch im erziehungsurlaub und bekomme deswegen alg2. somit bekomme ich das was man zum leben braucht.


    wenn du nun alg1 bekommst, scheinst du arbeitslos zu sein? 67% vom nettolohn, dass stimmt! und... ich habe mich erkundigt, weil für mich das bald auch betrifft nach elternzeit. ich falle in alg1 nach kündigung und bekomme aufstockend wohl alg2.


    hale

    ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. kein problem, hab ich wohl zu kompliziert gemacht. versuch es nochmal! ;-)


    also:


    mein chef muss mich nicht zurück nehmen, nur unter den selben voraussetzungen (33 std.) die ich nicht erfüllen kann. er muss mich nicht zurücknehmen, weil der betrieb unter 15 mitarbeiter ist! laut gerichten! allerdings will ich ja auch gekündigt werden, weil ich eine zu lange strecke habe und mit bus unterwegs bin. abgesehen davon ja nun alleinerziehend mit 2 kindern, eines davon an epilepsie erkrankt und posttraumatische belastungsstöhrungen. ich kann sie früh nur langsam dazu bewegen in die gänge zu kommen, ansonsten bekommt sie gleich anfälle (schreit, kommt unter druck, verletzt sich). tja und deswegen möchte ich eine stelle in meiner stadt und nicht woanders.
    dann wäre ich ja arbeitslos, aber das arbeitslosengeld reicht ja nicht aus und ich müßte doch aufstocken zu arbeitslosengeld 1, dann noch mit alg2? ich war mit 33 std. teilzeit beschäftigt und hatte ein brutto von 1300 euro. fals das jetzt was hilft. 60% vom nettolohn oder?


    ich hoffe, ich bekomme bis dahin einen anderen job, dann stelle ich mir folgendes vor:


    ohne dass mir das arbeitsamt noch einen job vermittelt, weil ich ja alleinerziehend bin. wieviel muss ich denn arbeiten unter den obengenannten bedingungen? ich stelle mir vor 3-4 std. tägl. aber nur 3 oder 4 tage? muss ich mehr machen? ab wann bekomme ich alg1 und wann alg2?


    also ich habe auch eh eine bescheinigung von der psychologin, dass die tochter nur halbtags in den kindergarten soll! wieviele std. muss ich wöchtentlich arbeiten, ohne vom amt aufgefordert zu werden mir mehr zu suchen?


    hoffe ich hab mich gut ausgedrückt!?


    hale

    natürlich bekommst du alg2. bin auch alleinerziehend bis juli in elternzeit, bekomme kindergeld, unterhalt für die kinder und zusätzlich alg2. sonst kommst du nicht über die runden mit wohnung usw. bei mir läuft das über das sozialamt. bei alg1 müßte ich wohl auf das arbeitsamt! bei uns getrennt.


    lg hale

    hallo,


    ich bin noch bis mitte des jahres im erziehungsurlaub. habe 2 kleine kinder (dann 3 und 4). momentan bekomme ich alg 2 (sozialhilfe), kindergeld und kindesunterhalt. meine fragen:


    1. meine kinder möchte ich von 8-13 uhr in einem städtischen kindergarten buchen, das würde mir bezahlt werden. wird auch das essen für die kinder bezahlt?


    2. ich werde von meinem chef gekündigt werden, da ich nicht mehr unter den selben bedingungen arbeiten werde. keine vollzeit! vorher werde ich mir allerdings auch etwas suchen bis ende erziehungszeit. teilzeit bzw. 400 euro stelle ich mir vor. bekomme ich dann alg1 oder alg2? sozialamt oder arbeitsargentur? bei 400 euro, wer bezahlt dann die krankenkassenbeiträge? und rente?


    leider kann ich erst ab 9 uhr arbeiten und würde mir bis 12.15 uhr vorstellen. ich muss die fahrtwege mit bus und umsteigen auf die arbeit einplanen. 3 tage zusammen dann käme ich auf 9 std. 45 min. wäre das dann ein 400 euro job? ich kenne mich nicht aus! ab wann zählt es teilzeit?
    ab wann muss ich zur arge und wann zum sozialamt?



    lg hale

    hallo,


    na das hört sich aber wirklich beängstigend an mit deinem expartner. nachgezogen, übergriffe...? also bei mir war das so, dass sie sich nicht selber über das gehalt meines exmannes bemüht haben. ich hatte einen auszug über meinen anwalt bekommen. kannst du von dem kv nicht über den anwalt einen auszug einfordern lassen? somit weiss doch dann dein ex nicht wo du wohnst? auskunftsperre sollte eigentlich dem namen nach auch so gehandhabt werden. hat er kein näherungsverbot? ich weiss ja nicht was vorgefallen ist!


    lg hale

    hallo,


    danke für eure berichte.


    also hab ich das jetzt richtig verstanden, dass das mit dem unterhalt noch nicht fest ist wieviel usw. oder hätte der kv sich schon an die neue düsseldorfer tabelle halten müssen? sollte ich noch bis montag warten, bevor ich schlafende hunde wecke? unnötig kontakt zu ihm möchte ich nicht. schon garnicht wenn es ums geld geht. er will die kinder nicht sehen und ich weiss, wenn es ums geld geht blutet ihm das herz. hm...


    was meint ihr?


    hale

    hallo,


    also ich wäre vorsichtig mit der aussage: nur eine phase! mag sein, aber man sollte immer hinterfragen. sprech mit dem kv. evtl gibt es auch ärger zwischen den kindern, oder mit der mutter der beiden. gibt so viele möglichkeiten, aber sprech ihn an! sollte sich nichts ändern, würd ich mit dem ja sprechen. die wissen immer rat! natürlich blöd, wenn du in der zeit arbeiten mußt, so dass er über nacht bleiben muss. sonst hätte ich geraten es ohne übernachtung zu versuchen. wieder langsam einen schritt auf seinen papa zu. so lang sie noch so klein sind können sie sich ja nicht äußern was wirklich ist, deswegen würde ich auf die ängste eingehen!


    hale

    hallo,


    habe 2 kleine kinder 2 und 4. erziehungsurlaub, deswegen alg 2. kindergeld wird ja erhöht. 2 kinder 40 euro. nun hätte ich erwartet, dass der kv das kindergeld abzieht. währen ja 20 euro möglich. hat er bis jetzt nicht. kann er sich es rückwirkend von mir wiederholen? mir wird es ja eh vom amt abgezogen, deswegen kann es mir normal egal sein. will nur nicht, dass er nach wochen kommt und sein geld doch wieder will. was meint ihr?


    ab wann ist das übrigens durch mit der düsseldorfer tabelle? 6.1. hab ich gehört? jemand da mit mehr ahnung? lach. bestimmt.


    hale

    vielen dank für eure infos.


    ja das liebe geld... die wirtschaftskrise... so ein schamott! leiden werden dann halt immer die kinder die in armut aufwachsen! wobei ich mich nicht wirklich beklagen will. mit viel, viel, viel sparen ist es ok... man kann ja bei kik einkaufen, oder zur diakonie und kleidung holen. zur not wäre ja noch die tafel da... allerdings hoffe ich, dass ich das nicht in anspruch nehmen muss! es gibt bestimmt menschen die das noch nötiger haben!!! blöd nur, weil ja die lebensmittel auch schon wieder steigen sollen... wichtiger aber immer noch... gesund zu sein, ein warmes zuhause und natürlich auch essen! wobei, wenn ich jetzt schon wieder an die stromabrechnung denke wird mir schlecht. habe nachtspeicheröfen! hm...


    lg hale

    hallo,


    als ich habe von der beistandschaft über das jugendamt gehört. es soll für alleinerziehende sein. meine fragen:


    1. egal ob der kv auch das sorgerecht hat?


    2. helfen die bei amtsgängen zb. wegen job und arbeitszeit?... ich muss dazu sagen, dass ich 2 kleine kinder habe und ich bis mitte diesen jahres wieder arbeiten gehen werde. war im erziehungsurlaub. so, nun hat meine größere tochter epilespie und posttraumatische belastungsstöhrungen, d.h. sie soll von der kinderpsychologin nur den haben tag im kindergarten bleiben. die frage nun: hilft die beistandschaft mir das vor dem sozialamt oder arbeitsamt durchzusetzen? gehen die mit oder schicken ein schreiben?


    3. muss ich den kv auffordern den unterhalt anzupassen, oder sollte er das automatisch machen? und... was, wenn sich sein gehalt geändert hat und er mehr bekommt.... muss er das dann auch automatisch anpassen, oder kann er warten bis die 2 jahre um sind zur neuberechnung?


    lg hale

    hallo,


    nochmal blöd frag.


    nach dem sich ja nun kindergeld und unterhalt erhöht haben ist meine frage, ob jemand weiss, ob sich die regelleistungen vom alg2 auch erhöhen könnten? momentan sieht es ja so aus, dass ich vom kindergeld (40 Euro) und unterhalt (53 euro) nichts habe. bin im erziehungsurlaub und beziehe alg2. d.h. es werden mir 93 euro angerechnet/abgezogen. hm... ein bissel davon hätte ich schon gern gehabt. ich will ja nicht undankbar erscheinen, aber schon 10 euro mehr wären sehr hilfreich gewesen. die mobicard wird teurer, die lebensmittel sollen teurer werden und sind teurer geworden, usw.


    hm... zerfleischt mich nicht zu sehr! ;-)


    hale