vielen dank für eure hilfe.
das habe ich unten gefunden: (dazu habe ich also die frage, dass ich ja dann doch 15 std. arbeite und somit nicht mehr als arbeitslos zähle und somit alg2 bekomme, oder muss ich dann 16 std. arbeiten? versteh ich jetzt nicth wirklich von iceshine) es steht ja, dass 15 std nicht erreicht werden dürfen. oder bin ich jetzt blöde? :frag lest doch mal bitte! ich
Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.