Beiträge von VaddaAbraham

    lief der vertrag nicht ab dem 1.1.?


    edith sacht mir grad, dass es darauf gar nicht ankommt, da das jahr beschäftigung innerhalb der letzten drei jahre erfüllt sein muss und es kein zusammenhängender zeitraum sein muss.

    nelly: Du hattest weiter oben eine Frage in die Runde gestellt, ob das eine Muttersache sei, dass man Zeit mit dem Kind verbringen will. Ich kann dir sagen, nein ist es nicht. Ich kann deinen Ex nicht verstehen. An seiner Stelle hätte ich den Lütten genommen.


    Wobei ich sowieso das Ganze andersrum sehe. Ramona hat Recht. Der der geht hat die Axxxxkarte. Derjenige verpasst etwas. Ich hatte eine harte Woche und auch das WE war anstrengend, aber es war super weil ich Zeit mit den Kleinen hatte. Die Ex war beim Lover,Pech für sie.


    Versuch es so zu sehen. Und was die Einsamkeit angeht, ja das ist Mist. Aber du wirst sehen, das wird.

    Hi,


    da ich neu bin, kenn ich deine Situation nicht so genau, aber sie kommt mir sehr bekannt vor. auch wenn es bei mir nicht china ist.


    meine ex ist auch ausgezogen und ich hab job und kinder und muss obdendrein damit leben, dass sie nen neuen hat.


    wie auch immer, sei vorsichtig. auf keinen fall würde ich mich vorschnell wieder auf etwas einlasen. ich glaub, du has schon den richtigen weg gewählt, zieh das durch und lass dich nicht bequatschen.

    Du brauchst dir echt keine Sorgen amchen. Maßstab ist das Kindswohl und wenn du immer die Betreuung übernommen hast, wird dein EX keine Chance haben, den Zustand zu ändern. Kein Gericht wird das Kind aus deinem Umfeld rausnehmen. No way.

    Die Kündigung ist nicht rechtens, daher ungültig, da man nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann!!! - § 622 BGB


    Du kannst diese Kündigung entweder ignorieren und weiterhin zur Arbeit gehen, für die Du auch weiterhin bezahlt werden musst, oder Du legst Widerspruch ein, mit Verweis auf o. g. §. Theoretisch must Du Deinen AG aber nicht auf diesen Formfehler hinweisen, tu es aber trotzdem, dann hast Du was schriftliches falls es vor Gericht geht.

    Uiuiui, niemals, wirklich niemals darf man eine Arbeitgeberkündigung ignorieren. Auch wenn die Kündigung rechtswidrig, oder formfehlerhaft ist. Es läuft die dreiwöchige Klagefrist. Wenn die abgelaufen ist, kann man sich nciht mehr wehren.


    Das nur mal am Rande. Aber überleg doch mal, ob du sonst etwas dagegen tun könntest. Stichwort Sozialauswahl, wie sieht es mit Resturlaub aus etc.

    Ich bin neu hier.


    Meine Frau hat sich vor nicht allzu langer Zeit nach langjähriger Beziehung von mir getrennt. Hat diverse Gründe aber hat sicher auch was damit zu tun, dass es da jemanden anderes gibt.


    Jedenfalls hab ich zwei Kinder, die wohnen bei mir, die Ex ist ausgezogen, wir regeln aber die Kinderbetreuung im Moment sehr ruhig und gesittet. Naja, nützt ja nix.


    Emotional ist das alles recht schwierig, zumindest für mich. Insofern hoffe ich hier ein paar gute Tipps zu bekommen und es hilft ja vielleicht auch etwas sich mit Menschen auszutauschen, die ein ähnliches Schicksal haben.


    Vielleicht kann ich ja der Community auch etwas zurück geben, da ich von Beruf Anwalt bin und rechtlich sicher einiges beisteuern kann.


    Ich freu mich auf euch. :-)