Beiträge von Sarek

    den haben sie doch schon - mit Gutachten und Co.


    Ich habe gelesen das KM beim Arzt war und KV zur Rede stellt.
    KV reagiert allergisch und behauptet Kind ohne Verletzung abgegeben zu haben.
    Wenn es jetzt eine Anzeige "Fürsorgepflichtverletzung" gibt bleibt dem KV nichts anderes übrig als die Klage abzuweisen.
    Auch zum Arzt zu rennen. Anklage starten.


    Das hilft dem Kind nicht.

    Sarek, Du kennst mich? - nicht. Mich als Troll zu bezeichnen ist schon etwas daneben, gelle?


    Na zumindestens habe ich Dich schon ein paar mal getroffen. Und wir haben auch miteinander geredet.


    Habe ich nicht deutlich geschrieben das dein Gründe anders sein müssen?


    Es hat schon einen komischen Beigeschmack, wenn hier über ein Treffen ein Thread eröffnet wird, das über ein anderes Forum geplant wurde. Das ist Fakt und überhaupt keine Unterstellung und hat erst recht nichts mit trollen zu tun, wenn man das erwähnt

    Komisch wie Clown?


    Hier im Forum wurde immer darüber berichtet und die Treffen/Events wurden nie vom Forum organisiert.
    Auf dem Contest waren über 90% User aus diesem Forum.


    Das mit dem Troll. So wir Ihr das lest habe ich es nicht geschrieben. Im Gegenteil ich habe Bö immer als rationell denken Menschen erlebt.

    Ich würde ihn anzeigen, anzeigen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht


    Ich habe Püppi heil und ohne sichtbare Verletzungen heim gebracht.


    Dokumentier alles, zeig an und sag aus wie es ist.


    Meint Ihr nicht das Ihr ein bisschen übertreibt und das ganze in einem fiesen Rechtsstreit enden kann.Was wenn KV sich in die Enge gedrückt fühlt und wegen jedem Hautausschlag zu Arzt rennt.


    Was gewinnt das Kind wenn Mutter nach jedem Umgang zum Arzt rennt und blauen Flecken und Hautausschlag dokumentiert?

    Aber bitte - wie lange wollt Ihr diese Schlammschlacht denn noch weiterführen?

    Welche Schlammschlacht? Ich glaube in dem ganzen Thread habe ich ausser es war schön nichts gelesen.

    Mein persönlicher Eindruck - Rückmeldungen zu Eurem Event gehören in das Forum in dem das Event eingestellt wurde.

    Wenn Du den Thread gelesn hättest dann wüßtest Du das ich dazu aufgerufen habe.

    Oder meldet Ihr wie toll es war auch bei singlemama, denn da sind ja auch diverse Menschen von "hier" und "dort" angemeldet?

    Ich bin nicht bei singlemama! Aber bei Facebook. Und da habe ich geschrieben das ws schön war. Ist das nicht der Sinn von sozialen Netzwerken und Foren?
    Wenn man hier nur Posten darf wenn etwas nicht toll ist, frage ich mich gerade was Du mit deinen Beiträgen aussagen willst. Wenn ich Dich nicht kennen würde ... Trollschweiß!

    ??? Contest? War hier doch gar nicht angekündigt - oder habe ich das übersehen?
    Bin jetzt etwas verwundert. :Hm


    Hallo Bö! Warst wohl 1 Jahr nicht mehr hier?


    Der Contest findet auch ohne Ankündigung "Hier" statt! Der Contest war immer etwas vom Forum unabhängiges. Da aber viele User hier aus dem Forum auf dem Contest waren ist es für alle sicher auch interessant. § Tage Urlaub mit Alleinerziehenden ist immer einen Bericht wert.

    Liebe Teilnehmer,


    es wäre auch schön wenn Ihr sachliches Feedback in dem dazu vorgesehenen Thread schreibt (auf Wunsch per PN) und nicht nur "es war alles toll! aber der Strom ....".


    :thanks:

    Ich rede mit Chef wenn die Stundenbelastung zu groß wird. 40h in der Woche sollten in der Regel reichen für das normale Arbeitsaufkommen. Wenn nicht bleibt was liegen. Kurzzeitig gerne mehr. Aber nicht wenn sich kein Ende abzeichnet.


    Wieviel Zeit sparst Du wenn Du die Tiere abgibst?

    Jetzt mal ernsthaft,wenn das Wetter genauso gut ist beim nächsten mal wie dieses Jahr,dann wäre ich dafür,das wir eine richtig grosse Wasserbomben-Schlacht machen mit Linien wie bei den Volleyball,Kinder gegen Eltern,das wäre doch mal was,oder ? :D Und ja ich meine das ernst! :daumen


    Gute Idee.


    Was ist mit Silvester? Jetzt sag nicht da ist es kalt. :dribbel


    Ergo, es wird von erinem Betrag ausgegangen, der nicht da ist, aber als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt dient.


    Ja genau. Fast jeder AN bekommt Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld/Leistungsprämie) und die gibt es eben nicht immer.
    Das reale Einkommen liegt dann (manchmal) unter dem als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegtem Einkommen.


    Muss man dann schriftlich auffordern oder reicht es mündlich ?


    Reicht der Einkommensbescheid des Vorjahres oder / und eine aktuelle Gehaltsabrechnung ?


    Das kommt auf euer Verhältnis an.Wenn der Unterhaltspflichtige gerne bereit ist das offen zu legen dann dürfte mündlich reichen.


    Alle 2 Jahre kann / muss der Unterhalt neu berechnet werden
    bzw. dem BET steht die Nachfrage zu, ob sich an den Einkommensverhältnissen etwas geändert hat.

    Es ist gängige Praxis das alle 2 Jahre die Einkommensverhältnisse abgefragt werden. Wenn man den Eindruck hat das sich die Einkommenverhältnisse geänderrt haben sollte man das machen.
    Eine Pflicht das durchzu führen gibt es nicht. Nicht immer bewirken 100€ mehr Monatseinkommen sich auf den Unterhalt aus.



    Wie sieht es aus, wenn
    - das Einkommen innerhalb der 2 Jahre sinkt ?

    Wenn das Einkommen des Unterhaltpflichtigebn sinkt sollte sich Schuldbner selber melden.
    Gutes Beisspiel bei Verheirateten ist der Wegfall der Steuerklasse 3. Dann wird in der Regel das Einkommen stark sinken und es muss/sollte neu berechenet werden.



    Wie verhält es sich, wenn das Einkommen unterschiedlich hoch ist?


    Wenn über das Jahr hinweg unterschiedliche Einkommen vorhanden sind wird gemittelt.
    Das nennt sich dann fiktives Einkommen. Das kann bei Sasionarbeitern ziemlich hart sein.


    Jetzt möchte ich wissen ob er rechtliche chancen hat ihr das zu verbieten.

    Verbieten kann er das nicht. Er kann sich nur nicht einverstanden erklären.
    Zieht Km mit Kind trotzdem um kann er klagen und ein Richter kann es verbieten.


    Er kann aber zustimmen und aber im Gegenzug die Kosten erstattung für den Umgang fordern.
    Nur von einer Frau ohe Einkommen ...


    Und wie beläuft sich das sorgerecht wenn wir heiraten.
    wird mir automatisch das sorgerecht für ihre tochter zugesprochen und dem vater genommen?


    Warum sollte das so sein. Sorgerecht haben immer nur die Eltern.
    Nicht desto trotz muss Du die Personen unterstützen die mit Dir eine Lebensgemeinschaft bilden.

    Ich lasse den Unterhalt gerade vom Anwalt brechnen. Muss ich das noch zusätzlich vom JA brechnen lassen?

    Wenn Du von einem Anwalt vertreten wird schließt das die Beistandschaft aus. Das JA könnte nur tätig werden in Form von Gesprächen / Vermittlung.
    z.B. Umgangsvereinbarung (das wird sicher kommen)


    Was heißt einen Beistandschaft?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft
    http://www.allein-erziehend.net/Info/Beistandschaft.htm