Also heißt das, einfach gesagt, wenn wir getrennt veranlagen und der eine bekommt was raus und der andere muss nachzahlen, kann der Nachzahlende verlangen, dass das, was der andere rauskriegt, damit verrechnet wird?
So einfach ist das nicht. Wenn 2 zusammen veranlagt weniger Steuern zahlen und sich trennen wird das Guthaben/Verlust geteilt.
Wird getrennt veranlagt sollte so gerechnet werden als ob zusammen veranlagt würde und der die getrennte Berechnung veranlasst hat zahlt die Differenz an den anderen.
Und was ist, wenn der Nachzahlende Dinge geltend hätte machen können (doppelte Haushaltsführung), die seine Nachzahlung deutlich verringert hätten, dies aber nicht getan hat?
Das ist fies. Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter.
Und wenn wir dann gemeinsam veranlagen und es kommt raus, dass wir was nachzahlen müssen... und der eine ist nicht zahlungsfähig. Bleibt das dann komplett am anderen hängen?
Das Finanzamt holt sich sein Geld.
Er kann die gemeinsame Veranlagung einklagen....
Nein wenn mal getrennt berechnet worden ist wird das Finanzamt nicht gezwungen werden das neu zu berechnen.