Beiträge von Thorsten2804

    Hallo zusammen,


    ich hab' mich hier schon länger nicht mehr blicken lassen, aber heute brennts mal wieder :hae:


    Folgende Sachlage:


    Die Schwester meiner Freundin hat eine Tochter, die bis vor zwei Wochen in deren Haushalt gewohnt hat. Sie hat in dieser Zeit ALG II für sich und die Kleine, Kindergeld und UVG erhalten, weil der KV arbeitslos ist und keinen Unterhalt aufbringen kann.


    Nun hat sie die Kleine an den KV abgegeben, mit Vollmacht, sie bei sich anzumelden und sich künftig um sie zu kümmern, da sie die Situation seelisch nicht packt ^^


    Die Ummeldung ist erfolgt, die Kleine wohnt jetzt beim KV und seiner Lebensgefährtin. Das Kindergeld wurde beantragt, ist derzeit in Arbeit.


    Welche finanzielle Unterstützungen kann der KV jetzt noch beantragen, er ist arbeitslos, erhält aber kein ALG II, weil seine Lebensgefährtin monatlich zwischen 700 und 800 € verdient. Nach Abzug der Miete (ca. 300,-) mussten sie beide vorher mit dem Rest auskommen, aber ich denke, die Situation mit Kind ist jetzt ein wenig anders.


    Wie schauts aus, Vorschläge ? Oder weiss jemand was genaues (Kindergeldzuschuss, ALG II für Kind, sonstige Unterstützung?)


    Für schnelle Antworten wär ich echt dankbar, wie gesagt, es brennt ...

    Die kleine war 1 Jahr und 9 Monate, als wir uns kennengelernt haben, jetzt ist sie acht.


    Die Trennung kam von ihrer Seite, und sie hat seitdem auch einen neuen Partner. Meine neue Partnerin kennt nun einige ihrer Freunde, und sie wirft mir vor, ihr dadurch ihren Freundeskreis streitig machen zu wollen, was natürlich Unsinn ist, aber ich habe auch nicht vor, meine neue Beziehung durch diese Diskussion zu gefährden.

    Kurze Beschreibung, ich war mit meiner Frau 6einhalb Jahre zusammen, sie hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht, die ihren leiblichen Vater nicht kennt.


    Bei der Hochzeit habe ich dem Kind meinen Namen gegeben, zur Adoption ist es nicht mehr gekommen ...


    Nun, seit der Trennung haben wir es gehalten wie "normale" Paare, ich durfte die Kleine jedes Wochenende holen und teilweise auch unter der Woche.


    Seit ich nun eine neue Partnerin habe, gab es des öfteren Streitereien, und nun habe ich heute eine förmliche EMail (lol) erhalten, in der sie mir den Umgang mit ihrer Tochter verbietet.


    DAS MACHT MICH FERTIG !!!


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, z.B. über ein Gewohnheitsrecht, ein Besuchsrecht zu erwirken? Normalerweise dürfte ich keine Rechte haben, aber wer weiß, ich hab sie schließlich 6einhalb Jahre aufgezogen und wir verstehen uns auch nach der Trennung prima, wenn nicht sogar besser ...


    Sie ist für mich wie eine eigene Tochter, war sie schon immer ...


    Irgendwelche Tips?

    Guten Morgen,


    hier bin ich mal wieder mit einem brennenden Problem. Ich habe seit kurzem eine neue Lebensgefährtin, die sich derzeit im Trennungsjahr befindet.


    Aus dieser Ehe sind 2 Kinder entstanden, der KV ist Zeitsoldat, was bedeutet, er erhält das Kindergeld wie ein Beamter auf seine Lohnabrechnung über das Wehrbereichsgebührnisamt .


    Von diesen insgesamt 295,20 Euro bekommt meine Freundin jedoch nur die Hälfte von ihrem Noch-Ehemann überwiesen, er sagt, die andere Hälfte darf er behalten ... ???


    Aufgrund der Trennung hat meine Freundin ALG II beantragt, und in diesem Bescheid wird ihr ja das Kindergeld für BEIDE Kinder angerechnet, nicht nur für eins.


    Der zu zahlende Unterhalt wird auch mit 197 veranschlagt (pro Kind), obwohl er nur 132 bezahlt pro Kind (wenn überhaupt) ...


    Hat jemand einen Tip? Sollte meine Freundin nicht beide Kindergeldbeträge erhalten, gibt es dafür eine rechtliche Handhabe? Er sagt er zahlt so wenig, weil er erhöhte Fahrtkosten hat, um die Kinder zu sehen blablabla ...

    Gut, dann hier schnell ausführlicher:


    Kind ist nicht von mir, hat sie mit in die Ehe gebracht, nicht adoptiert von mir (Antrag lief zwar bereits, aber ...)


    Darum bekommt sie den Unterhaltsvorschuß jetzt wieder, jeder von uns lebt inzwischen in einer eigenen Wohnung.

    So, ich hab mich ja vor einem Monat das letzte mal hier blicken lassen, inzwischen haben meine Frau und ich unsere LSt-Karten ändern lassen, damit sie die schlechte 5er wieder los ist.


    Aufgrund der Trennung konnte sie jetzt auch wieder UVG für ihre Tochter beantragen, was einwandfrei geklappt hat.


    Nun tüfteln wir schon wieder am Trennungsunterhalt rum, da wir immer noch nicht dazu bereit sind, den nächsten Schritt zu tun und die Scheidung einzureichen. ^^


    Also mein Vorschlag in dieser Richtung war jetzt, daß ich unsere Löhne auf das gleiche Level bringe, was bedeuten würde:


    Mein höherer Netto-Lohn minus
    ihrem Netto-Lohn minus
    UVG minus
    Kindergeld
    Betrag durch zwei teilen und fertig...


    Rechenbeispiel meine 3 Euro minus ihren 2 Euro ist dann eine Euro geteilt durch zwei, ich zahl 50 Cent an sie ...


    Gut so? :hae:

    ... na da hab' ich ja jetzt was angefangen ... :D


    War eine ganz einfache Geschichte, geheiratet, aufs Meldeamt gegangen und Lohnsteuerklasse ändern lassen, sie hatte die zwei, ich die eins, er hat umgeschrieben auf fünf für sie, da sie halbtags arbeitet und drei mit halbem kind für mich.
    Wenn ich mich recht erinnere, hängt das damit zusammen, daß ihr das UVG nicht mehr zustand wegen der Heirat, d.h. ich habe ja Frau MIT Kind geheiratet, und auch wenn es nicht meins ist, kann ich ja nicht nur die Frau ernähren, sondern sollte dem Kind auch was abgeben ... der richtige Vater wäre zwar immer noch unterhaltsverpflichtet dem Kind gegenüber, das hätten wir aber bei ihm einklagen müssen und da wir eh mit ihm nichts zu tun haben wollten, haben wir das gelassen.
    Aber ganz genau weiß ich das nicht mehr, kann nur sagen, bei den letzten Lohnsteuerbescheiden gab es keine Schwierigkeiten, und die LSt.-Karte wurde ebenfalls automatisch immer wieder gleich ausgestellt.

    Wie ist das möglich das es nicht dein Kind ist, bei dir aber auf der Lohnsteuerkarte steht? :hae::frag


    Hat der gute Mann von der ausstellenden Behörde so gemacht, als wir geheiratet haben, da das Kind ja in unserem Haushalt lebt und ich die IIIer-LSt-Klasse habe. Der hat gemeint, auf der IIIer macht sich das halbe Kind (grins) besser als auf der V-er (das andere halbe Kind hat der Kindsvater, da sie nie das alleinige Sorgerecht beantragt hat), steuertechnisch gesehen.

    Echt kein Problem, wir hatten auch tierische Angst vor dem Eingriff, aber siehe da:


    Seitdem hat sich die Anzahl der Mittelohrentzündungen drastisch reduziert (von 3-4 im Jahr auf maximal eine) , und vor allem das Gehör ist seitdem normal ...


    Die Röhrchen sind nach ein paar Wochen rausgefallen, und fertig wars ...

    So, hier auch eine kurze Vorstellung meinerseits, auch wenn ich bereits die erste Frage gepostet habe :tuedelue


    Meine Frau und ich haben uns im Dezember zuerst liebestechnisch und dann im April auch räumlich getrennt, war ein langer Weg bis dahin, viel Verzweiflung (meinerseits, Frau hat sich Ersatz gesucht), viel Gestreite :nudelholz :motz: und auch wieder Versöhnungen lagen dazwischen, bis wir gemerkt haben, so führt kein Weg mehr zusammen.


    Wir haben zwar weder die Scheidung eingereicht noch das Trennungsjahr offiziell eingeläutet, aber es sieht so aus, als täte uns die Trennung richtig gut, im Moment zumindest.


    Auch wenn mir die Situation im Moment doch sehr unwirklich erscheint, verstehe ich mich mit meiner Frau im Moment recht gut (wenn auch nicht mit meinem Nachfolger, arbeitslos und Spaß dabei), und ihre Tochter, die nicht weiß, daß ich nicht der richtige Daddy bin, scheint auch gut mit der Trennung klarzukommen, zumindest ist mir im Moment noch nichts aufgefallen (darf sie 2-3 mal die Woche abholen und mit ihr was unternehmen...)


    Ich würde sagen, der erste Schmerz ist nun rum :heul , und nun muß ich mich den dringenden Fragen widmen, wie : Was muß ich zahlen, welche Schritte einleiten, was muß sie machen ... wie gesagt, wir schauen erstmal, ob wir ohne Anwalt auskommen.


    Hoffe, ich finde einige Antworten hier drin, eine Frage wurde mir ja schnellstens beantwortet ...

    Nun, ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, meine Frau und ich haben uns im Dezember dazu entschlossen, uns zu trennen (war einseitig, da sie einen neuen kennengelernt hat)
    Ich habe der Trennung zugestimmt, und mir gedacht, soll sie ihren Spaß haben, sie kommt bestimmt wieder, wenn sie sieht, daß ich immer noch für sie und ihre Tochter da bin.
    Im Februar war es dann wirklich so weit, daß sie sich das erste mal richtige Gedanken darüber gemacht hat, ob wir uns wirklich trennen sollten, da sie mich immer noch liebt.
    Das galt im März dann nicht mehr, und Anfang April sind wir dann wirklich getrennte Wege gegangen.
    Ich muß leider sagen, ich sehe keinen Weg mehr für uns, und das liegt nicht nur an dem Vertrauensbruch durch ihre Affäre (ja, ich war auch so einer, 6-Tage-die-Woche-Arbeit auf Schicht, Firma geht vor Familie ...), sondern vor allem an der Trennung. Ist diese vollzogen, kommt man das erste mal richtig zum denken, vorher geht das nicht wenn man noch in einem Haushalt wohnt.

    Hallo an alle ersteinmal, wie Ihr seht, ich bin neu hier und fange gleich mal mit einer Frage an ...


    Meine Frau und ich haben uns getrennt, jeder von uns hat also jetzt eine eigene Wohnung. Wir haben aber bisher weder die Scheidung eingereicht noch das Trennungsjahr irgendwie offiziell begonnen. Ob wir das mal machen, wissen wir noch nicht, steht auf einem anderen Blatt.


    Nun ist so die Frage, da ich ja um einiges mehr verdiene als meine Frau, wieviel Trennungsunterhalt ihr zusteht während dieser Zeit (nein, ich möchte sie nicht über den Tisch ziehen oder Geld sparen).


    Kann man den Trennungsunterhalt irgendwie berechnen? Meine Berechnung läuft irgendwie immer auf was anderes hinaus, wir wollten uns das Geld für den Anwalt aber eigentlich im Moment sparen ...


    Kurze Übersicht: Ich verdiene ca. 2100 brutto bei Lohnsteuerklasse 3 mit 0,5 Kind (obwohl es nicht mein Kind ist, aber ich habs halt mit drauf), sie verdient ca. 1000 brutto bei LSt 5 ...
    Macht unterm Strich 1800 Netto für mich und 500 Euro für sie


    Ändern wir die Lohnsteuerklassen, kommen netto bei mir 1360 (LSt-Kl. 1 ohne Kind) und 790 bei ihr (II mit 0,5 Kind)


    Das Kind ist 8, d.h. lt. Gesetz wäre sie voll arbeitsfähig (was immer das heissen mag), geht aber derzeit halbtags ...


    Bei ihr kämen dann noch Kindergeld & Unterhaltsvorschuß dazu, da der Vater des Kindes den Unterhalt noch nie bezahlt hat


    Ein Arbeitskollege von mir (gleicher Verdienst, LSt.-Kl. 1) mußte an seine verflossene Liebe (arbeitslos) monatlich 80 Euro bezahlen, da sie lt. Gericht arbeitsfähig ist ... klingt irgendwie unglaubwürdig ...


    Neuschulden in der Ehe sind keine da ...