Beiträge von Darleena-Mama

    Ehrlich gesagt hätte ich auch keinen Nerv drauf, mein Kind in eine Klinik zu stecken, weil Vattern unbedingt meint, Kind hätte ne psychische Erkrankung (und im Vorlauf schon festgestellt wurde, daß Kind ganz normal ist), frei nach dem Motto, wenn man nur lange genug sucht, wird sich schon was finden, und dnan kann Vattern auch endlich sagen, daß seine Umgangsprobleme mit dem Kind (so wie ich das verstanden habe kommt er mit Kind nicht zurecht) nur an dieser Erkrankung liegen und nicht an z.B. der Umgangsgestaltung oder wie er mit dem Kind umgeht.
    Dann weiter, wenns doch schonmal Beratung gab und ne Fachkraft involviert ist, warum muß dann noch jemand hinzu gezogen werden? Am Ende ist die auch wieder nicht gut genug und dann muß noch jemand hinzu gezogen werden?
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    Was soll eigentlich das Kind später mal denken? Meine Eltern haben mich in eine Klinik gestopft, weil mein Vater meinte ich hätte nen Knacks den ich gar nicht habe? Ich wäre an kindes Stelle in meinem Vertrauen angeschlagen. Das Kind muß sich doch eh schon daneben fühlen, wenn es vom Vater nur das Gefühl bekommt, es würde was mit ihm nicht stimmen, ist doch kein Wunder wenn es sich dann da nicht wie gewünscht verhält. So kann man ein Kind auch in die Rolle eines psychisch Kranken reindrängen. Vielleicht sollte der Vater sich mal beraten lassen in Sachen: Wie gehe ich mit meinem Kind um.

    Welche Möglichkeiten haben Behördern wie z.B. Jugendamt, die Arge, oder aber auch die Staatsanwaltschaft, einen Unterhaltsverpflichteten ausfindig zu machen, wenn zum jetzigen Zeitpunkt weder Adresse, noch Arbeitgeber bekannt sind?
    Können/dürfen die z.B. über die Rentenversicherungsnummer jemanden ausfindig machen bzw. seinen/ihren Arbeitgeber?
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    Welche legalen Methoden werden da angewendet?

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    Beantrage ich Hartz Vier, z.B. weil es vorher gar kein Gehalt gab oder nur ein geringes, dann holt sich die Arge alles von ihm zurück. Ihm bleibt nur ein Selbstbehalt von 900 Euro. Verdient er z.B. 1500 Euro, dann muss er mir 600 geben. Beziehe ich z.B. Hartz Vier und es ist mehr als 600, dann häuft die Arge den Rest, den sie mir zahlt, als Schuldenberg für ihn an.


    Wenn du Hartz4 beantragst, wird er nach seinen Einkommensverhältnissen gefragt und es werden Nachweise verlangt, danach wird dann der Unterhalt errechnet, den er zahlen kann für euch, darüber hinaus häuft sich nicht irgendein Schuldenberg für ihn an, das würde nur geschehn, wenn er den Unterhalt nicht zahlt, den er zahlen müßte.

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    Das hieße nämlich, wenn ich eine teurere Wohnung miete, übernimmt die ARGE keinerlei "Nebenkosten" - sprich Maklerprovisionen oder Kaution (also bzw. gibt keine Darlehen). So die Sachbearbeiterin....


    Eine Maklerprovision wird normalerweise eh nicht gezahlt, nur in extremen Ausnahmefällen, wenn nachweislich über längere Zeit trotz intensiver Wohnungssuche keine Wohnung angemietet werden konnte (Nachweise darüber aufheben!).
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    Die Argen haben Richtlinien über die Miethöchstgrenzen, normalerweise beziehn sich diese Höchstgrenzen auf Bruttokaltmieten plus angemessener Heizkosten (angemessen bedeutet u.a., daß wenn du eine Riesenwohnung anmietest weil die Bruttokaltmiete stimmt, sind die angemessenen Heizkosten nach Personenzahl und den dafür zustehenden qm zu berechnen).
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    Was hast du denn bisher schon unternommen, um eine Wohnung zu finden? Hast du dich schon bei den örtlichen Wohnbaugesellschaften gemeldet?
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    Beim SGB2 ist es mit den Wohnkosten so, daß sie sich auf die Durchschnittsmieten im unteren Bereich berechnen. Jemand mit niedrigem Einkommen ohne Hartz4 wird sich auch keine teure Bude leisten können, sondern vielleicht nur ein Wohnklo mit Kochnische oder ne ausreichend große Wohnung in einer Gegend , wo der Hund begraben ist, es kann nicht sein, daß Hartz4-Empfänger da besser gestellt werden.
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    Ich habe nach laaanger Zeit endlich meinen Umzug durchbekommen und ziehe demnächst auch in ein Wohnklo mit Kochnische, welches dann auch noch dort liegt, wo nicht nur der Hund begraben ist, mehr sitzt eben nicht drin und was anderes hätte ich auch nicht bekommen, alleinerziehend mit mehreren Kindern und in der Inso, ich hab im Vorfeld nicht nur 1 Jahr, sondern noch länger nach ner Wohnung gesucht und nur Ablehnungen bekommen, bis auf diese Wohnung jetzt, oder die Wohnungen waren alle zu teuer.

    Was Ex1 betrifft: Haß und Verachtung, aber aus anderen Gründen, ich war froh, wo ich ihn los war, obwohl, ganz los bin ich ihn nicht, mit seinen Bedrohungen ruft er sich ja ständig in Erinnerung, ekelhaft, widerlich.
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    Was Ex2 betrifft: Keinen Haß, ich wüßte nicht, für was ich ihn hassen sollte, wütend und sauer sein ok, aber das wars auch schon, und auch nur, weil er ständig quer schießt, wenn er manisch ist und unserm Kleinen so manchen Stein in den Weg gelegt hat dadurch.

    Feli, ich habe 2 Aspies, ich weiß wovon ich schreibe, meine Tochter hatte keine Differenzen, sie lief mit 10 Monaten frei, sie sprach mit 12 Monaten 4-Wort-Sätze, mit knapp 3 Jahren fuhr sie Fahrrad ohne Stützräder etc, sie ist in der Entwicklung weit voraus. Mein Sohn wiederum wohl, er aber hat auch zusätzlich ADHS und Tourette und eine davon unabhängige motorische Entwicklungsverzögerung aufgrund Sauerstoffmangel vor der Geburt und eine hypotone Mundmuskulatur, auch unabhängig vom Asperger, die seine Sprache verwaschen erscheinen läßt.
    Wenn ich also von Asperger schreibe, dann schreibe ich u.a. von 2 meiner Kids und nicht von irgendwas aus der Literatur.

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    Den solche Kinder haben von geburt aus schon defizide.


    Asperger-Kinder?
    Nein, nicht unbedingt, mein Sohn wurde erst mit 8 Jahren diagnostiziert, nachdem es jahrelang hieß, er hätte ein ausgeprägtes ADHS und meine Tochter wurde mit 13 diagnostiziert, weil hier die Auffälligkeiten erst so richtig rauskamen, wo es mit der Pubertät los ging. Defizite hatte sie z.B. gar keine, im Gegenteil, sie war immer viel zu früh dran in der Entwicklung. Manche betroffene Asperger im Erwachsenenalter wissen gar nicht, daß sie betroffen sind und durch ne Krise oder Veränderung im Leben kommen die Auffälligkeiten plötzlich stärker zum Vorschein. Da Asperger zumeist nicht von Geburt an Auffälligkeiten zeigt ( Auffälligkeiten von Geburt an werden dem Kanner-Autismus oder atypischen Autismus zugeordnet) und danach vielleicht nur leichte oder leicht zu übersehen Auffälligkeiten, kann es ohne weiteres sein, daß mit 5 Jahren ein Umzug (was ja eine Veränderung darstellt) die Symptome erst richtig zum Vorschein bringt. Asperger-Kinder haben zum größten Teil keine Defizite in der allgemeinen Entwicklung, auch die Sprachentwicklung ist meistens ganz normal, deshalb fällt es auch meistens erst später auf. Zudem gibt es da ein breites Spektrum, von leicht betroffen bis sehr schwer betroffen, Veränderungen etc. können das persönliche Spektrum verbessern oder verschlechtern.

    Wurde dein Sohn schonmal auf Asperger getestet? Wurde schonmal ein EEG gemacht? Gibt es bei euch z.B. 5-Tages-Gruppen (das sind heilpädagogische Wohngruppen, wo die betreffenden Kinder die Schulwoche über sich aufhalten und am Wochenende zu Hause sind, so daß die Bindung nach Hause nicht abreißt).
    In welche Schulform geht dein Sohn? Hat er evtl. Wahrnehmungsstörungen? Hat er Probleme, Dinge so zu verstehen, wie sie gemeint sind?
    Zum Thema Medikation: mein Sohn (u.a. auch Asperger) hat vor nem Jahr in einer Akutzeit zur Krisenintervention Dipiperon und Risperdal bekommen für eine zeitlang, das kann im Extremfall den Pfeffer aus der Situation nehmen, die Medikamente wurden dann langsam "runtergefahren", seitdem ist er ganz ohne und seit nem Schulwechsel funktionierts jetzt endlich. Sein Problem war erstens, er kam mit Veränderungen gar nicht zurecht ( das kann z.B. auch mit nem Umzug sein, daß danach gar nichts mehr geht, daher kann ich das gut nachvollziehn wenn du schreibst, daß dein Sohn diese Auffälligkeiten seit dem Umzug zeigt) und war in seiner alten Schulklasse völlig überfordert, mit den Schülern, mit der Klassenstärke, der Lautstärke, etc., er geht nun in eine Klasse mit 10 Schülern und 3 Lehrern, die Schüler werden in den Hauptunterrichtsfächern nochmal aufgeteilt auf 2-4 Kinder, so lernt er gut und macht gut mit und beim Elternsprechtag bekam ich das letzte mal nur Positives zu hören - und das bei nem Kind, welches im Jahr zuvor in die geschlossene Psychiatrie sollte (was ich nicht zugelassen habe, da ich an meinen Sohn geglaubt habe und ich hatte recht).

    Ich hab seinerzeit wegen ner Inso kein Konto gehabt und alles lief über Ex2 sein Konto. Ex1 wollte dorthin nicht überweisen - mußte aber, das wurde ihm klipp und klar vom Richter gesagt, Ex2 war ja in dem Sinne kein fremder Mann, sondern durch die Heirat mit meinen Kids aus erster Ehe verschwägert. Der Richter sagte klar, daß man in einer Ehe nicht gezwungen sei, 2 Konten zu führen, wenn man dies nicht möchte und es reichte, daß mein Ex2 eins hatte und dorthin hatte Ex1 dann auch den KU zu zahlen, wahlweise ans Jugendamt, die das dann weiterleiten würden an mich, Ex1 wählte dann doch erstere Variante (weil er mit dem Jugendamt nichts zu tun haben wollte aufgrund seiner unregelmäßigen Zahlungen).

    Ich würde es mit dem Hintergrund:
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    Der KV sagte mir dann gestern, dass wenn er erstmal mit dem Arzt gesprochen habe, er will, dass mein
    Sohn nochmal ins Krankenhaus geht (das heißt 24 Std. Ph-Metrie, also 24 Std. weinen meines Sohnes und wer dabei sein muss und das Elend mitansehen muss ist jawohl klar...ich) und neu untersucht werden soll. Also soll ich danach mit meinem Sohn 1. Std mit dem Auto (welches ich nichteinmal habe) nach O. fahren, ihn dort 24. Std. PH-Metrie
    und ständigen Untersuchungen (Magenspiegelung, Röntgen usw) aussetzen. Ich denke aber, dass mein Sohn schon genug erleiden musste und will ihn diesen unnötigen Untersuchungen nicht aussetzen


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    nicht machen!


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    Der operiende Arzt kann den aktuellen Zustand des Kindes gar nicht wiedergeben und erneute Untersuchungen sind momentan unnötig, die wird der Kinderarzt schon anfordern wenn er es für nötig hält. Nur für den Beweis, daß das Attest seitens des Arztes seines Richtigkeit hat, muß das Kind doch wohl nicht nochmal alles erdulden müssen.
    Arztbriefe kopieren und fertig ist.

    Ich mach es grundsätzlich so, ich kopiere die Arztbriefe und händige sie dem Ex aus, das muß reichen. Ich hätte auch keinen Nerv drauf, daß mein Ex ne Grundsatzdiskussion mit nem Arzt anfängt, der unser Kind in der nächsten Zeit irgendwann nochmal operieren muß, beim Arzt bleibt sowas auch hängen (kann ich leider aus Erfahrung sagen!). Und ein Versorgungsamt vergibt auch nur einen Grad der Behinderung, wenn die Beeinträchtigung von Dauer ist, bzw. befristet es dann den Grad der Behinderung. Wenn man das Schreiben des Versorgungsamtes bekommt, steht dort auch drin, wofür der Grad der Behinderung vergeben wurde und für wie lange.
    Das Attest, kopierte Arztbriefe und Kopie des Schreibens des Versorgungsamtes müssen ausreichen und Ende ist. Untersuchungen kann er nicht verlangen, die wird der behandelnde Arzt dann machen lassen, wenn ER es für richtig hält. Vielleicht sollte man dem Vater vorschlagen, erstmal selber ne PH-Metrie mit sich machen zu lassen, dann weiß er auch, was das für ein Gefühl ist, sich nen Schlauch durch die Nase bis zum Mageneingang schieben lassen zu müssen und ihn dort 24 Stunden bei vollem bewußtsein sitzen lassen zu müssen, bevor er verlangt, daß so etwas zum jetzigen Zeitpunkt unnötiger Weise nochmal mit seinem Kind gemacht wird.

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    im grunde genommen willst du doch mit dem begriff vater nur vermeiden, dass die negative prägung durch den begriff erzeuger so deutlich wird


    Der einzige Grund, warum ich so verfahren würde wäre, daß ich meinen Exmann sehr gut kenne und er unser ältestes Kind mit sowas schon sehr enttäuscht hat, alle Jubeljahre mal melden und dann fallen lassen und sie dann weinte, sie wolle keinen Papa mehr, ich ihr aber deutlich machte, er wäre eben ihr Leben lang ihr Vater und sie meinte, Vater ja, aber nicht Papa, Papa ist jemand, der für mich da ist.
    Aus diesem Grunde würde ich dem jüngeren Kind diesen Mann erstmal als Vater vorstellen, denn damit kann ich nichts verkehrt machen, mit dem Wort Papa verbinden viele Kinder mehr, als der Vater bereit ist zu geben.
    Da das bei uns aber wohl eh nie der Fall sein wird, daß der Vater sich meldet, kann ich nur schreiben, wie ich verfahren würden, wenn.
    Das Wort Erzeuger habe ich aus Rücksicht auf meine Kinder aus meinem Wortschatz verbannt.

    Wenn sich der leibliche Vater meiner beiden Älteren hier melden würde (ältestes Kind sah ihn vor 6 Jahren das letzte mal, jüngeres Kind kennt ihn überhaupt nicht), würde zumindest dem Jüngeren diesen Mann als seinen Vater vorstellen und nicht als Papa. WEnn dann wirklich ne Vater-Kind-Beziehung entstehn sollte, kommt das Wort Papa irgendwann von ganz alleine, und wenns bei nem einmaligen Besuch bliebe, so hätte er dann zumindest seinen Vater gesehn, der für ihn dann eben keine Papa-Rolle spielt.
    (ich persönlich unterschiede zwischen Vater und Papa, Vater ist für mich was biologisches, Papa beinhaltet für mich eine intakte Beziehung zwischen Kind und Vater).

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    Hat man Dich nicht gefragt ob Du als H4ler nicht in der Lage bist mindestens 3 Std. täglich zu arbeiten und somit den Betreunugsplatz "freizugeben" an die jenigen die es wirklich benötigen???


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    Das hast du als Hartz4ler gar keine Wahl, du MUßT den Ganztagsplatz nachweisen oder nachweisen, warum es nicht klappt mit nem Ganztagsplatz, sonst gibts mal eben 30% weniger Regelsatz, indirekt benötigt Hartz4-Mama dann doch den Platz, weil ihr sonst Gelder gekürzt werden, die sie zum Überleben braucht.

    In vielen Eingliederungsvereinbarungen für Hartz4-EmpfängerInnen steht drin, daß sie die Auflage haben, sich um eine ganztägliche Kinderbetreuung zu kümmern, damit sie Vollzeit vermittelbar sind. Man muß Nachweise darüber einreichen, daß man sich bemüht hat und nen Vollzeitplatz oder Übermittagsplatz hat bzw. im andern Fall, warum man ne Ablehnung bekommen hat. Im Extremfall, wenn man dem nicht nachkommt, kann man sanktioniert werden und bekommt weniger Alg2. Hier bei unserer Arge ist das Gang und Gäbe, daß die vor allem von den Alleinerziehenden per Eingleiderungsvereinbarung eine solche Betreuung verlangen, immer mit dem Verweis ans Jugendamt wegs der Kosten.
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    Vielleicht ist das bei euch ebenso?

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    auf Zeit das Alleinige Sorgerecht zu übertragen


    Sowas gibt es? Hast du darüber mehr Infos? Ich war nämlich erst am überlegen wegs dem alleinigen Sorgerecht, aber ich dachte, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe (ich wußte nicht, daß es das auf zeit gibt), wird Ex wohl vorerst nicht mehr nach Deutschland kommen, so hätte er wenigstens nen Grund nach einiger Zeit wieder zu kommen und zwar um die Entscheidungen mitzutreffen für seinen Sohn.

    Der Vater meines Jüngsten (wir haben außer im /gesundheitl./med. Bereich die gemeinsame Sorge) geht nächste Woche ins Ausland (asiatisches Land, ich weiß nur den Ort, aber habe keine Adresse oder Telefonnummer) für längere zeit, er weiß noch nicht, wann und ob er wiederkommen wird. Da momentan einiges ansteht wegs Einschulung, bzw. evtl. Rückstellung etc. (das ganze läuft erst gerade an, dauert also noch bis April/Mai) und dazu Vaters Unterschriften benötigt werden, möchte ich da vorsorgen mit ner Vollmacht seinerseits. Wie müßte die aussehn? Was ist dabei ganz wichtig, so daß sie auch von den betreffenden Stellen anerkannt wird?

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    Gibt es bei euch 5-Tagesgrupppen? Das sind so ne Art "Heime" (sozusagen betreute Wohngruppen, die von Sozialpädagogen und Heilpädagogen geleitet werden), wo Jugendliche von Montag bis Freitag inklusive Übernachtungen verbringen und am Wochenende nach Hause kommen, so daß sie den Bezug zu ihrer Familie nicht verlieren, in die sie nach einiger Zeit ja wieder eingegliedert werden sollen. Vielleicht wäre so eine Gruppe etwas für deinen Sohn? Es würde so einiges an Streß aus der Sache rausnehmen mit so einem Aufenthalt, so daß der Umgang leichter wird mit ihm.
    Ansprechpartner dafür müßte das Jugendamt sein.


    Pubis ticken anders, die akzeptieren oftmals eher, wenn jemand, der ihnen nicht so nahe steht, etwas sagt, Regeln aufstellt etc., als von den Eltern, von denen sie ja wissen, sie werden auf jeden Fall von ihnen geliebt. Auch Akzeptieren sie die Konsequenzen dann eher.


    Das heißt nun nicht, daß man jeden Pubi ins Heim schicken müßte, aber wenn etwas quer läuft und die Eltern beide nicht wissen, wie man da nun so ran kommt, daß es auch was bringt, dann wäre es eben eine Option, den Pubi zumindest innerhalb der Woche, wo auch diese Konfliktpunkte wie Pflichten stattfinden, aus der häuslichen Wohnsituation rauszunehmen, damit auch das angespannte Verhältnis zueinander sich auf Dauer wieder beruhigt, der Zorn des Jugendlichen richtet sich dann gegen geschulte Betreuer, die damit umgehn können und gefühlsmäßig nicht so dabei stehn wie die Eltern, die können es dnan objektiver handhaben, ob und welche Konsequenzen sie erteilen. Am Wochenende käme Pubi dann nach Hause, so daß man sein Kind nicht völlig "abgibt".
    (ich habe es so verstanden, daß Ex nicht mehr gewillt ist weiterzumachen und feststeht, daß Pubi nicht bei ihm bleibt)