@ greny Klar fallen beim Verkauf die Vorfälligkeitsentschädigung an, aber im umgekehrten Fall ( Sie würde das Haus behalten müsste Sie ja Den EX noch ausbezahlen).
in dem Fall meinte ich mit "einigen" auch mehr das Er auf Auszahlung verzichtet (zumindest auf die sofortige) und im gegenzug eingetragen bleibt mit den laufenden Kosten aber bis zur entgültigen Auszahlung nichts zu tun hat
denn wenn es in der Gegend nicht einfach ist eine bezahlbare Wohnung zu finden ist der verbleib im eigenen Haus wohl die bessere Alternative wenn man sich einigen kann...