was tun ?

  • hallo ihr lieben...


    ich bin alleinerziehender vater seit 4 jahren. ich und die mutter meines sohnes, haben uns als er 6 monate alt war getrennt. sie hat noch einen sohn (9 jahre ) der aber nicht mein leiblicher ist. vor ca 4 jahren wurde dieser aber vom jugendamt in obhut genommen ( misshandlung ) und lebt bis heute in einem heim...


    bisher regelten wir das sie unseren gemeinsamen sohn fast jedes wochenende hat...
    es hat nie wirklich reibungslos geklappt,sie kam meistens viel zu spät, war dann unerreichbar, oder tauchte erst gar nicht auf...und hatte dann immer die passende ausrede parat


    jetzt vor gut 10 wochen äußerte mein sohn das sie ihn geschlagen hätte ( er zeigte mir beide wangen und den oberschenkel) und das er nicht mehr zur mama möchte...am nächsten tag als ich mit ihm schimpfte , schlug er beide arme vors gesicht, was er vorher nie getan hat...ich habe sofort das jugendamt, den KSD ( kommunaler sozialer dienst ) und eine erziehungsberatung aufgesucht und schilderte die auffälligkeiten meines sohnes
    sie hat bis heute dazu keine stellung gezogen im gegenteil sie leugnet alles von sich ...


    gestern hatten wir dann eine gerichtsverhandlung weil ich das alleinige sorgerecht und umgangsrecht beantragt hatte...auch mein sohn wurde vorgeladen, mir wurde allerdings vom gericht empfohlen keinen verteidiger/anwalt zu nehmen, weil es sonnst länger bis zur verhandlung dauern würde...und für mein sohn ein verteitiger vom gericht gestellt wird...


    sie hatte wärend der letzten 4 jahren einige verhandlungen was ihren größeren sohn betrifft der im heim ist, wurde aber vor kurzem als " erziehungsunfähig " gesprochen und hat nur ein paar std. in der woche umgang bekommen...


    zum urteil: der richter beschloss auf empfehlung vom jugendamt/KSD das beide das sorgerecht behalten und das sie unseren sohn jedes wochenende von freitag bis sonntsg zu sich nehmen kann.....und mein sohn wurde weder angehört noch erschien irgendein verteidiger...


    nun meine frage: erziehungsunfähig ? gilt das nur ihren älterem sohn ?


    ich bin sehr besorgt, verzweifelt und weis nicht mehr weiter...erst ratet mir das jugendamt ect. das übers gericht zu klähren, und nun hat sich eigendlich gar nix geändert.........


    wäre für jeden rat sehr dankbar


    LG MaiMicha

    2 Mal editiert, zuletzt von MaiMicha ()

  • wie alt ist dein Sohn?
    Ich erkenne hier einen Formfehler, da das Kind nicht angehört wurde.
    Ich würde hier in Widerspruch gehen, diesmal aber mit Anwalt. Sonst empfindest du die Reibungswärme, die dabei entsteht, wie dich das Jugendamt über den Tisch zieht, noch als Nestwärme...

  • mein sohn ist jetzt genau 4 jahre geworden...


    ja richtig, nur ob seine aussage gewicht beim gericht trägt, wage ich zu bezweifeln.....

    Einmal editiert, zuletzt von MaiMicha ()

  • geht nicht um das Gewicht der Aussage, sondern um den Formfehler, dass allen Beteiligten rechtliches Gehör verschafft werden muss....
    Fehler des Gerichts...

  • aha okay....


    also nochmal mit anwalt bewaffnet ins gericht...
    muss ich nicht vielleicht auch die empfehlung des jugendamtes widerspruch einlegen ?

  • lass das den Anwalt machen, bevor du noch mehr Fehler machst....denke bitte an die Widerspruchsfrist... sonst ist das Urteil rechtskräftig