verfahrenskostenhilfe zurück zahlen?

  • Leider ist mein Anwalt und das Gericht nicht mehr erreichbar deswegen frage ich einfach mal euch.


    2010 wurde ich geschieden, da ich damals noch Hartz IV bekam, bekam ich Verfahrenskostenhilfe. Nun ist es so das ich wieder geheiratet habe und jetzt erneut meine Einkommenverhältnisse offen legen muss ob sich etwas geändert hat. Ich bin also nun Verheiratet und habe mein zweites Kind bekommen, ich arbeite nicht.


    Muss ich nun alles zurückzahlen?

    :hae:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Das kann dir niemand sagen denn wir kennen deine Einkommenverhältnisse ja nicht.

  • Das was ich erhalte sind 368,00 Euro Kindergeld und 300 Euro Elterngeld. Mehr Einkommen habe ich nicht. Mein Mann hingegen verdient gut. Wird er mit einbezogen?

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Hab schon bescheid bekommen dass ich nichts zurück zahlen muss. (Bekomme jetzt wegen dem neuen Verfahren wegen Einbennung des Kindes in den neuen Ehenamen auch wieder Verfahrenskostenhilfe bezahlt) Gütertrennung hatten wir in der Ehe nicht.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Hab schon bescheid bekommen dass ich nichts zurück zahlen muss. (Bekomme jetzt wegen dem neuen Verfahren wegen Einbennung des Kindes in den neuen Ehenamen auch wieder Verfahrenskostenhilfe bezahlt) Gütertrennung hatten wir in der Ehe nicht.


    Und das obwohl dein Ehemann gut verdient? Wurde der gar nicht berücksichtigt?

  • Und das obwohl dein Ehemann gut verdient? Wurde der gar nicht berücksichtigt?


    Doch hab alles mitgeschickt was die wollten auch die Lohnabrechnungen meines Mannes. Der Anwalt erklärte es mir so: Mein Mann ist mir und Sohnemann nr. 2 Unterhaltspflichtig da es sein leiblicher Sohn ist. Ich muss aber von meinem Unterhalt den ich von meinem Mann bekomme, meinen Sohn Nr.1 unterhalten da es nicht der leibliche Sohn meines Mannes ist. Und das Geld was ich an Unterhalt bekomme ist zu wenig um auch noch das Verfahren zu zahlen.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin


  • Doch hab alles mitgeschickt was die wollten auch die Lohnabrechnungen meines Mannes. Der Anwalt erklärte es mir so: Mein Mann ist mir und Sohnemann nr. 2 Unterhaltspflichtig da es sein leiblicher Sohn ist. Ich muss aber von meinem Unterhalt den ich von meinem Mann bekomme, meinen Sohn Nr.1 unterhalten da es nicht der leibliche Sohn meines Mannes ist. Und das Geld was ich an Unterhalt bekomme ist zu wenig um auch noch das Verfahren zu zahlen.


    hört sich kompliziert an :hae:

  • hört sich kompliziert an


    Ja ist es auch. Da gehts irgendwie genau um das was mein Mann verdient und welche Abgaben er an Steuern usw. hat. Ich finds auch kompliziert, aber das ist heut doch schon normal.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin