Mindestunterhalt

  • Hallo,


    meine Frage bezieht sich auf folgenden Fall:


    Es besteht eine Unterhaltsurkunde vom Jugendamt über den jeweiligen Mindestunterhalt je Alterstufe. Das gemiensam kind ist inwischen 16 jahre. Der Mindestunterhalt wurde von KV bis Anfang 2010 gezahlt. Beide Elternteile haben je ein weiteres Kind aus den neuen Ehen. Auf Anfrage des KV beim Jugendamt hat sich die KM auf eine vorläufige Reduzierung des Unterhaltes auf 125 € eingelassen und dem für 1 Jahr zugestimmt. Das ganze läuft nun seit 2,5 Jahren so. Jetzt will der KV aufgrund Berechnung des JA nur noch 90 € zahlen. KM weiss garnicht wie sie dann alles aufbringen soll.


    Die jeweils 2. Kinder sind beide inzwischen 4 Jahre sodass doch beide KM arbeiten gehen.


    Welche Chancen hat denn der KV, per Gericht einen geringeren Unterhalt als den Mindestunterhalt zu zahlen?


    LG Anni

  • Jetzt will der KV aufgrund Berechnung des JA nur noch 90 € zahlen.


    da stehen dann die chancen recht gut, dass er vor gericht nicht deutlich mehr zahlen muss. wo nichts ist, kann man eben nichts holen.

  • Spielen hier nicht weitere Lebensumstände eine Rolle mit`?


    Er lebt im eigenen Einfamilienhaus.
    Und gab es nicht mal eine Regelung, das der KV einen Nebenjob annehmen kann, um zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen?


    LG Anni

  • @ Anni71
    da stimme ich Dir voll und ganz zu...ich mache nämlich sowas ähnliches durch!!! Der KV ist verpflichtet des Mindestunterhalt zu bezahlen und sollte alles mögliche dafür tun. Macht er sich auf gut Deutsch, keine Platte sehen seine Karten schlecht aus...ich bin noch auf dem weg mit meiner Anwältin das mein ex einen Nebenjob annehmen muss...
    Lg Lilli