Ummeldung des Kindes ohne Vater?

  • Hallo,


    habe schon soviele Seiten besucht aber nicht wirklich etwas gefunden, hoffe Ihr wisst ein bisschen bescheid.
    Bin gerade mit meiner Tochter (4) aus Mönchengladbach nach Leipzig gezogen, wollte uns beide Ummelden aber
    die Dame beim Amt meinte mir zu sagen ich bräuchte vom Jugendamt die Bestätigung das das Kind bei mir
    lebt und nicht beim Vater?! Das kannte ich gar nicht und sowas brauchte ich vorher noch nie.


    Das Problem...
    Habe keine ahnung wo der Vater sich aufhält, nur Kontakt zu seiner Schwester, die angeblich auch nicht weiß
    wo er sich gerade aufhält oder wohnt. 2 Jahre lang habe ich versucht zwischen Tochter und Vater zu vermitteln,
    er hatte einfach kein Interesse an ihr. Nun ist er komplett von der Bildfläche verschwunden.
    Muss ich nun wirklich zu Gericht und einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht beantragen damit ich sie anmelden "darf"?


    Lg Saskia

  • wow, super dass da mal eine dame vom amt mitdenkt und sich an gesetze hält.
    doof für dich weil du ja wirklich nichts weisst.
    ja, würde dann beim familiengericht einen antrag ( eilantrag ) stellen auf übertragungs des aufenthaltsbestimmungsrechtes da vater unauffindbar.


    wenn das durch ist kannst du das kind anmelden

  • Danke für die rasche Antwort :)


    Einer seids finde ich das Klasse das die Ämter mal etwas tun, denn im Falle eines Bekannten, wurde das Kind im Kindergarten angemeldet, Ausweis beantragt und im Urlaub geflogen ohne sein wissen oder Zustimmung.
    Aber wie Du bereits sagtes, bringt mir das nicht viel. Das Kind ist bereits im Kindergarten angemeldet und dort muss ich ja dann auch den "Beweis" erbringen das es wirklich mein Kind ist.


    Kann ich das denn beim jetztigen Gericht beantragen, weil mein Wohnsitz ja hier ist, oder beim vorherigem?

  • das weiss ich nicht genau, aber heute ist donnerstag , da sind die ämter länger auf.
    am besten rufst du beim alten jugendamt an und auch beim gericht am alten wohnort.
    das jugendamt müsste dir sagen können wie du am besten vorgehst.


    ihr habt gemeinsames sorgerecht und er hat nicht nur die anerkennung unterschrieben ?

  • die Dame beim Amt meinte mir zu sagen ich bräuchte vom Jugendamt die Bestätigung das das Kind bei mir
    lebt und nicht beim Vater?!


    Warum fragst du nicht beim JA an, ob sie Dir sowas bescheinigen???
    Wenn das alles sit, dann brauchst Du auch nicht zum Familiengericht. Oder hast Du sonst eine Bestätigung, dass es für den Vater ok ist, dass das Kind bei Dir lebt? Das reicht als Bestätigung fürs Amt eigentlich aus.

  • denn im Falle eines Bekannten, wurde das Kind im Kindergarten angemeldet, Ausweis beantragt und im Urlaub geflogen ohne sein wissen oder Zustimmung.


    Das war auch so Rechtens. Das ist alles Alltagsorge.

  • Er hat damals die Vaterschaft annerkannt, ist aber dann nach einem halben Jahr auf und davon. Danach hat er die kleine noch 1 mal Besucht und sich nie wieder bei ihr blicken lassen.
    Trotz mehrfachen anschreibens kam keine reaktion. handynummer stimmt nicht mehr, familie weiß angeblich nicht wo er sich befindet und bei der stadt bekomme ich nichts raus weil wir nicht verheiratet waren.



    Habe wie gesagt nie Probleme beim Umziehen diesbezüglich gehabt, da er nicht in der Geburtsurkunde steht.


    Bei JA habe ich bereits heute morgen angerufen, die sagten mir lediglich das er die VA gemacht hat und somit automatisch das halbe Sorgerecht besitzen würde und ich zum FG müsse um das alleinige Sorgegerecht zu bekommen um solche Situationen, wie sie nun heute der Fall sind, zu vermeiden. Sie könnten nichts ausstellen da sie ja auch nichts wissen -.-


    @vatertochterduo: Nein es war nicht rechtens, da bereits ein gerichtsurteil vorliegt das sie nichts ohne seine zustimmung machen darf

    Einmal editiert, zuletzt von SaskiaF ()

  • Bei JA habe ich bereits heute morgen angerufen, die sagten mir lediglich das er die VA gemacht hat und somit automatisch das halbe Sorgerecht besitzen würde


    weil wir nicht verheiratet waren.


    Das ist Quatsch, wenn ihr nicht verheiratet wart hat er das GSR nur wenn du dem zugestimmt hast.

  • Zitat

    SaskiaF
    bei der stadt bekomme ich nichts raus weil wir nicht verheiratet waren.


    Ich hatte was mit, Vaterschaftsanerkennung z. B., dass er der Vater ist, und ich suche wegen Kind - und bekam die Adressauskunft. Für 5€.


    Zitat


    Bei JA habe ich bereits heute morgen angerufen, die sagten mir lediglich das er die VA gemacht hat und somit automatisch das halbe Sorgerecht besitzen würde und ich zum FG müsse um das alleinige Sorgegerecht zu bekommen um solche Situationen, wie sie nun heute der Fall sind, zu vermeiden.


    Da bin ich jetzt kein Experte, halte aber für ausgeschlossen, dass die VA (Vaterschaftsanerkennung?) automatisch das halbe Sorgerecht beinhaltet.
    Hast du das irgendwo schriftlich? Normalerweise muß sich der KV erst drum kümmern, mittels Antrag bspw.


    Aber da gibt es hier noch wissendere User als mich zum Thema SR.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Er hat damals die Vaterschaft annerkannt


    Soweit so gut


    nie Probleme beim Umziehen diesbezüglich gehabt, da er nicht in der Geburtsurkunde steht.


    Trotz Vaterschaftsanerkennung?


    Nein es war nicht rechtens, da bereits ein gerichtsurteil vorliegt das sie nichts ohne seine zustimmung machen darf


    Wer "sie"? Und was für ein Urteil?
    Vielleicht ein Beschluss über gemeinsames Sorgerecht?
    So ganz werde ich aus alledem nicht schlau.

  • Zitat

    3erpapa


    Trotz Vaterschaftsanerkennung?


    Vaterschaftsanerkennung interessiert wirklich keinen einzigen SB vom Amt, wenn man umzieht, Konten eröffnet, Schule anmeldet ... :laber
    Außer wenn es um Unterhalt ging beim JA, mußte ich noch nie sagen oder nachweisen mittels Anerkennung, wer der Vater ist oder ob da überhaupt einer was anerkannt hat ... :Hm



    Zitat

    Wer "sie"? Und was für ein Urteil?
    Vielleicht ein Beschluss über gemeinsames Sorgerecht?
    So ganz werde ich aus alledem nicht schlau


    Eines Bekannten Ex.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Wenn Ihr nicht verheiratet wart, hast zunächst einmal Du das alleinige Sorgerecht. Auch mit Vaterschaftsanerkennung hat er nicht automatisch das GSR, selbst nach der neuen Rechtsprechung nicht. Also wenn Du nichts bekommen hast wegen GSR, dann hast DU das alleinige Sorgerecht und kannst das Kind ummelden.

  • ja, irgendwie dubios das ganze. :kopf


    für eine an/ummeldung benötigst du weder die zustimmung des vaters, noch ne bescheinigung vom jugendamt oder das abr vom familiengericht.
    ein kind MUSS dort gemeldet werden, wo es wohnt!!!


    und auch das gsr gibt es nicht automatisch durch die vaterschaftsanerkennung :kopf


    und selbst wenn er es hätte, weil du zugestimmt! hast,


    brauchst du keine zustimmung zur anmeldung bei der meldestelle :rolleyes2:

  • Da sagst du was, das ist mittlerweile auch mehr wie dubios :motz:
    Ich kann ja auch nur das sagen, was mir beim Anmelden gesagt wurde und das war : Ziehen sie alleine um? Ich: Nein mit meiner Tochter Sie: Ohne Vater? Ich: Ja, sie lebt seid Geburt an bei mir und ich habe das alleinige sorgerecht. und wo der vater sich aufhält kann ich ihnen nicht sagen da seid 2 Jahren kein Kontakt mehr besteht. Sie: Dann brauche ich das schriftlich vom Jugendamt das sie das sorgerecht alleine haben


    Bin ja selbst schon fast vom glauben abgefallen. Denn wie gesagt wo ich vor 3 Jahren umgezogen bin, fragte man mich bei der Gemeinde ob ich alleine ziehe und musste lediglich die Geburtsurkunde vorlegen. Das reicht der Tante aber hier nicht weil es nicht relevant wäre...


    Zu 3erPapa´s Frage bezüglich der Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung: Er wollte nie nachgetragen werden in die GU.


    Mit Sie meinte ich die Mutter seines Kindes, wo ich von erzählte :)
    Und nein, das was ich mit Urteil meinte war das es ein Beschluss vom Gericht war das alles was das Kind betrifft, auch seine zustimmung benötigt da sie (KIndsmutter) schon des öfteren Dinge verdreht und zweckentfremdet hat... Aber das ist ja nicht das Thema hier, wollte es nur eben erklären...



    Das einzige was ich damals in den Händen gehalten habe und auch noch die Abschrift von besitze, ist die Vaterschaftsanerkennung und da steht nichts von Sorgerecht drin.



    Deshalb wunderte mich ja das die Dame vom Jugendamt meinte Vaterschaftsanerkennung = halbe Sorgerecht
    Werde morgen mal die Dame anrufen bei der das damals gemacht wurde, war leider heute nicht im Dienst.
    Und dann mal sehen was sie berichtet und wie ich das dann beim anmelden umsetzen kann.


    chaosmaus ich habe bei der Stadt Braunschweig angerufen und mein Anliegen vorgetragen und man sagte mir das wir nicht verheiratet waren und auch nichts zwingendes wäre die Adresse herauszugeben >.<

  • ich habe sogar die adressen von den eltern des vaters bekommen, da meine zwillinge ihre enkel sind und das abstammungsblatt des vaters.
    ruf morgen an und sag die sollen dir eine negativbescheinigung schicken.
    wenn du alleiniges sorgerecht hast dann bekommst du die schnell.

  • Ich glaub du hast einfach Pech bei deinen Ansprechpartnern gehabt.. schon erstaunlich was Bürokratie manchmal so hervorbringt.


    In unserem Kindergarten sagten sie mir auch sie bräuchten die Unterschrift des Vaters nur wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte.. da wir gemeinsames haben konnte ich alleine unterschreiben :hae:


    Ich drück die Daumen das du da morgen wen anders findest.. der wird dir wahrscheinlich genau das Gegenteil sagen von dem was du heute gehört hast ;)

  • Als ich mich innerörtlich umgemeldet habe, alleine mit den Kindern, hat da niemand nach irgendeiner Zustimmung gefragt oder nach dem Vater. Hat mich - ehrlich gesagt - auch gewundert.


    Allerdings ... gibt es ja auch eine gesetzliche Meldepflicht (i.d.R. eine Woche nach Umzug).


    Ich zitiere mal diesen Satz hier aus dem nachfolgenden Link:


    'Für Minderjährige gilt
    als Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, dessen
    Wohnung vorwiegend vom Minderjährigen benutzt wird.'


    http://www.probuerger.de/legde…detail.cfm?Produkt_ID=467

  • Hallo,


    wenn du alleiniges Sorgerecht hast dann ruf bei dem Jugendamt an welches bei Geburt des Kindes zuständig war und bitte um die Ausstellung einer "Negativbescheinigung"
    Damit wird bescheinigt das du alleiniges Sorgerecht hast.
    Leg das mit zu deinen Akten und bei solchen Dingen wie Schulanmeldung / Ummelden usw legst du das einfach vor.
    Hab ich damals auch benötigt

  • Hallo,


    wenn du alleiniges Sorgerecht hast dann ruf bei dem Jugendamt an welches bei Geburt des Kindes zuständig war und bitte um die Ausstellung einer "Negativbescheinigung"
    Damit wird bescheinigt das du alleiniges Sorgerecht hast.
    Leg das mit zu deinen Akten und bei solchen Dingen wie Schulanmeldung / Ummelden usw legst du das einfach vor.
    Hab ich damals auch benötigt


    Das ist das, was die gute Frau vom Amt bestimmt auch meint! Die Negativbescheinigung musste ich auch bei meinem Umzug und bei der Anmeldung im Kindergarten vorlegen. Ich bin damals zum Jugendamt hin, mit Ausweis und Geburtsurkunde meiner Tochter und dann wurde mir die Bescheinigung gegeben.

  • Zitat

    SaskiaF
    chaosmaus ich habe bei der Stadt Braunschweig angerufen und mein Anliegen vorgetragen und man sagte mir das wir nicht verheiratet waren und auch nichts zwingendes wäre die Adresse herauszugeben


    Unterhaltsrückstände z. B. sind dringend (zwingend) ...
    Naja, Telefon ist eine feine Sache, aber ich werde nie verstehen, warum man mit gesunden Beinen immer nur anruft bei wichtigen Dingen. Ich gehe da entweder persönlich hin und kann erklären, oder ich ersuche wortreich schriftlich, dann müssen sie reagieren, und man kann auch noch in Widerspruch gehen zur Not.
    Am Telefon ist jeder schnell abgewimmelt.


    Braunschweig ist weit weg, also schriftlich. ;)

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()