Umgang schriftlich bestätigen?

  • :thanks: Hallo an alle hier,


    ich bin neu hier und habe eine 13jährige Tochter, die bei mir lebt. Der Vater ist Hartz 4 Empfänger und hat für die Umgangskontakte mit unserer Tochter Mehrbedarf für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragt. Ich muß diese Kontakte zu diesem Zweck schriftlich bestätigen. Hierzu legte mir der Kindsvater, über seine Anwältin, kürzlich vor für die Weihnachtsferien einen schriftlichen Termin vor. 1. Ich wusste von diesem Termin nichts, da er den Kontakt mit mir verweigert und alles ausschließlich über unserer Tochter regelt wie etwa "regel das mit der mama" deshalb habe ich diesen erstmal abgelehnt. Nach langem Hin und Her fuhr unsere Tochter dann doch zu ihrem Vater, wieder wurde ich von der Anwältin aufgefordert ein vorgefertigtes Schreiben zu unterschreiben. Wieder habe ich mich geweigert. Grund:


    Unsere Tochter bekommt bei jedem ihrer Besuche bei ihrem Vater Kleidung, Handy, Bargeld, Kosmetika sowie die Fahrkarte mit. Das Jobcenter sagte das dem Kindsvater der Mehrbedarf dann aber nicht mehr zustehen würde. Ich habe daraufhin eine eigene Bestätigung angefertigt, in der habe ich all die Dinge erwähnt, die ich ihr mitgebe, und habe dies ans Jobcenter geschickt. Nun heißt es ich sei verpflichtet die Umgangskontakte so zu bestätigen, wie es der Kindsvater verlangt. Ich will mich aber nicht der Beihilfe zum Sozialkassenbetrug schuldig machen. Das der Kindsvater keinen Unterhalt für unserer Tochter bezahlt und auch in keinster Weise bereit ist nachzuweisen, das er sich um Arbeit bemüht, muss ich wahrscheinlich nicht extra erwähnen.


    Kann mein Ex-Mann mich nun verklagen auf Herausgabe der Unterschrift wie er es gerne hätte ? Ich danke euch sehr für eure Antworten. :hilfe

  • Also - daß man Kleidung etc mitgibt ist doch wohl selbstverständlich.... Kein UET muss Kleidung fürs Kind bereithalten...Dein Kind braucht dort aber auch Nahrung, getränke, verbraucht Strom, Wasser , eb Duschgel, Zahnbürste etc.etc....


    ich versteh echt nicht warum du ihm das nicht unterschreibst....


    PS: mit 13 würde ich alles was Umgang angeht auch Kind selber regeln lassen


    Was ich nicht verstehe: erst sagst du du wusstest nix von dem Termin - dann aber heißt es du hast den abgelehnt weil er es über Kind geregelt habe....

  • Wenn das Kind über Nacht bleibt, steht dem Kindsvater für die Umgangszeit ein anteilmäßiger Regelsatz zu. Ebenso zb. für die Ferien, wenn das Kind sich dort aufhält.


    Das JC verlangt in der Regel lediglich eine Bestätigung des BET, dass der Umgang regelmäßig wahrgenommen wird.



    http://www.tacheles-sozialhilf…gelung_Umgangskosten.aspx

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • ich schließ mich Juwi an.


    Soll er doch die Fahrkarte bezahlen- dann ist mit Essen, Trinken usw. der Mehrbedarf gerechtfertigt.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Ich würde den regelmäßigen Umgang auch schriftlich bestätigen.. Warum auch nicht?? Es sei denn, du willst den KV ärgern...

  • Danke für eure Antworten.
    Vielleicht noch mal zum besseren Verständnis:
    1. Ich habe immer unterschrieben, nur nicht so, wie der KV es will.
    2. Es wurde bereits vor Gericht geklärt, das wenn man das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchte, man auch miteinander reden muß und das es nicht nur über das Kind gehen kann.
    3. Wollte ich wissen, ob ich, berechtigte Angst habe mich der Beihilfe des Sozialbetruges schuldig zu machen oder das das Jobcenter nachher bei mir zurückfordert.
    4. Will ich meinen Ex-Mann nicht ärgern, sondern einfach nur meine Ruhe vor ihm haben.
    5. In dem Satz der meiner Tochter zustehen würde ist Kleidung, Taschengeld etc. doch enthalten. Der Kindsvater bekommt das Geld auch dafür, das er auch Kleidung für unsere Tochter kauft.

  • Sag mal denkst du Essen und co kostet nix???
    Das mit der Kleidung ist mit aufgehführt ja weil es drinn stehen muss.
    Sorry aber wie kann man so kleinlich sein?

  • Sag mal denkst du Essen und co kostet nix???
    Das mit der Kleidung ist mit aufgehführt ja weil es drinn stehen muss.
    Sorry aber wie kann man so kleinlich sein?


    Sag mal denkst Du das wüsste ausgerechnet ich nicht ? Ich finanziere schließlich alles alleine, während der Vater nur nach seinen Rechten schreit. Also sei bitte so freundlich und erzähl mir hier nicht ich sei kleinlich. Außerdem hatte ich danach überhaupt nicht gefragt. Wenn Du meine eigentliche Frage beantworten kannst, dann bitte... ansonsten benötige ich Deine privaten Vorstellungen von Moral nicht!

  • Noch mal für alle hier: Es geht nicht immer nur um Ärgern oder nicht Ärgern. Es geht hier darum, das das Jobcenter mich aufgefordert hat all diese Dinge die mein Kind mit zum Vater bekommt, aufzulisten Und der Kindsvater will es anders. Und ich wollte wissen ob ich nun verklagt werden kann. Es nützt hier neimandem etwas wenn nur angegriffen wird. Vielleicht wollen sich da hier mal einige klar machen, die sich hier offensichtlich austoben... Mir geht es um fakten und nicht um private Meinungen. Mir geht es hier um Erfahrungen und Wissen! und nicht um ich glauben, meinen oder, oder...


    Ich danke allen, die das genauso sehen und mir Ihre Erfahrungen oder ihr Wissen mitteilen möchten. Allen anderen bitte ich von weiteren Angriffen oder gut gemeinten Ratschlägen abzusehen. Ich muss mich nun schon so viele Jahre mit meinem ExMann rumstreiten, dem immer etwas neues einfällt, mir das Leben zur Hölle zu machen, das ich da schon meterhoch drüber stehe. Danke

  • WENN das JC dich darum gebeten hat alles aufzulisten, was du mitgegeben hast, dann kannst du dem Anwalt deines Ex mal diesen Brief kopieren und übersenden mit der Bitte entweder deine unterschriebenen Formulare zu akzeptieren oder sich mit dem JC zu unterhalten.


    LG Stefan

  • WENN das JC dich darum gebeten hat alles aufzulisten, was du mitgegeben hast, dann kannst du dem Anwalt deines Ex mal diesen Brief kopieren und übersenden mit der Bitte entweder deine unterschriebenen Formulare zu akzeptieren oder sich mit dem JC zu unterhalten.


    LG Stefan


    Lieber Stefan,


    ich danke Dir sehr für Deine sachliche Darstellung. Leider habe ich dies nicht schriftlich, diese Bitte des Jobcenters erfolgte telefonisch. Ich habe dies der Anwältin meines Ex schon schriftlich mitgeteilt. Ich glaube, hier ist es so, das egal wie ich es mache und wem ich es nun recht machen möchte, ich mache es verkehrt. Habe einfach Angst, das mein Ex auf Einforderung der Unterschrift klagt und in dem Fall das Jobcenter bei mir die Gelder zurück fordert oder ich mich der Beihilfe schuldig mache. Ich hatte die Hoffnung, das mir hier jemand etwas dazu sagen kann.
    LG Daniela

  • Ich bin ab und an als Sachbearbeiterin mit derlei Dingen betraut.


    Ja, es gibt einen Mehrbedarf, auch ggf für Wohnraum.


    Und der Sachbearbeiter will nur eine poplige Bestätigung.
    Strafbar machst du dich nicht, wieso auch?


    Manchmal habe ich bei diesen Anträgen (und den ausbleibenden Bestätigungen der *meist* KM) den Eindruck,
    hier geht es um Rache, ums eins-auswischen, um ätsch.


    Die Leistungsbezieher krebsen am Existenzminimum und es wird sich keiner auf derlei Weise "bereichern".

  • Hi Daniela.
    Dann ruf nochmal bei der Leistungs-SB deines Ex an; schildere ihr den Fall und bitte sie dir das nochmal schriftlich zu geben, dass du alle Gegenstände nochmal aufzählen sollst, die du deiner Tochter mitgibst. Vieleicht mag sie sich auch noch mit dem Anwalt von deinem Ex unterhalten. Kann ja sein. Auf alle Fälle bist du dann auf der sicheren Seite.


  • Auch Unterstellungen, was ich möchte oder auch nicht möchte, bringen mich hier nicht weiter und entbehren jeglicher Grundlage. Selbst wenn ich mich an meinem Ex-Mann rächen möchte, so kann ich mir gewisse sein, das er sich schon selbst genug angetan hat... Im übrigen wäre es dumm mich mit etwas rächen zu wollen, wozu ich rechtlich verpflichtet bin. Un vielleicht hast Du es ja überlesen, aber ich habe schriftlich bestätigt.


    Es soll aber auch Menschen gehören die alles mitnehmen was sie kriegen können, und immer ohne etwas dafür tun zu müssen!!! Ich kann Dir versichern, das mein ExMann nicht am Minimum krebst, da er schwarz arbeitet und Hartz 4 kassiert. Was sagst Du als Sachbearbeiter denn dazu ? Wollte ich mich rächen, so hätte ich ihn längst "angeschissen" und "ätsch" gemacht, oder ?

  • Zitat

    Es soll aber auch Menschen gehören die alles mitnehmen was sie kriegen
    können, und immer ohne etwas dafür tun zu müssen!!! Ich kann Dir
    versichern, das mein ExMann nicht am Minimum krebst, da er schwarz
    arbeitet und Hartz 4 kassiert. Was sagst Du als Sachbearbeiter denn dazu
    ? Wollte ich mich rächen, so hätte ich ihn längst "angeschissen" und
    "ätsch" gemacht, oder ?

    Wenn du es beweisen kannst, melde es.


    Wenn du es nicht beweisen kannst, tust du gut daran, eben nicht zu melden.



    Ich als SB gehe grundsätzlich von der Ehrlichkeit aus.


    Wie weit bist eigentlich du von HartzIV entfernt?
    Bedenke, daß es dich ggf auch treffen kann^^

  • Warum bestätigst du es nicht einfach - oder aber du gibts dem Kind halt auch noch Essen, Getränke, und einen Betrag für Strom, Wasser etc mit... Und falls man mal ins Schwimmbad will - oder aber zu Mäces - gib halt das geld auch noch mit.


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeinen SB beim Jobcenter interessiert, was du deinem Kind mitgibst zum Umgang....


    Die interessiert nur OB der Umgang stattfindet und wie oft und wie lange. Nach diesen Angaben müssen sie nämlich den Mehrbedarf des UET berechnen.


    Alles andere ist völlig uninteresant für die JobCenterMitarbeiter.


    Klar kann dich dein EX verklagen den Umgang schriftlich zu bestätigen.... die Kosten des Verfahrens könnten dann an Dir hängenbleiben... Mach dir das bewußt.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • 1. meine Tochter bekommt Bargeld mit, hatte ich schon erwähnt
    2. wie bereits erwähnt interessiert es das Jobcenter sehr wohl, was ich mitgebe oder eben auch nicht. Die sagen nicht aus Spass, das meinem Ex der mehrbedarf nicht zusteht. Übrigens sehen das 5 Jobcenter in verschiedenen Kommunen so, unabhängig voneinander.
    3. Meine Frage war, kann meine Ex Mann eine Bescheinigung einfordern, die er so formuliert wie es ihm genehm ist ? Das ich bescheinigt habe, hatte ich auch bereits erwähnt.


    Aber ..... danke Dir.

  • Sollte sich der Kindsvater noch weiter auf seiner Untätigkeit ausruhen, so wird auch meine Tochter bedürftig werden, denn lange kann ich das nicht mehr alleine stemmen. Aber noch bemühe ich mich, meiner Tochter beizubringen, das man für sein Geld etwas tun muß und das die Unabhängigkeit viel wert ist. So wie Du wohl auch, oder ?

  • Du hast was anderes bescheinigt als das was er möchte. Er möchte lediglich eine Bescheinigung darüber das der Umgang stattfindet und wie lange.


    Und ja - meines Erachtens nach kann er das sehr wohl einfordern. Auch gerichtlich .


    PS: Ihm steht ja auch ein mehrbedarf an KDU zu wenn ein Kind regelmässig bei ihm schläft. Gibts du das auch mit ?


    Gib einfach kein Bargeld( wobei Bargeld ja auch alles sein kann von 1 Euro bis oben offen ) mit für irgendwas anderes außer Kinds Taschengeld und bestätige den Umgang. DAS ist das was ich machen würde wenn ich wie du sagst " Ruhe vor ihm " haben wollte. Denn so läuft es auch rechtlich korrekt und du musst keine Angst vor einem verfahren haben..


    Was hast du mit 5 Jobcentern zu tun ? ganz ehrlich : falls du da angerufen hast um dich zu vergeiwssern - etwa noch bei ner Hotline etc ---- sind die Auskünfte nicht sooo viel wert wie du wohl meinst... DIE haben nämlich erstens nur deine Version gehört und zweitens nicht den direkten Fall vor Augen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()