Umgang schriftlich bestätigen?

  • Du hast falsch interpretiert! Meine Frage zielte nicht darauf ab, auf die Idee zu kommen, das du deiner Tochter den Umgang mit dem Vater untersagen solltest. Ich finde nicht, das man einer 13 jährigen vorschreiben kann, Kontakt zum Elternteil zu haben oder auch nicht zu haben.


    Ich finde das ehrlich gesagt anstrengend, wie du auf die hier geschriebenen Antworten reagierst. Du willst eine rein sachliche (juristisch fundierte) Antwort?
    Dann frag in einem Forum zu Rechtsfragen. Da kannst du am Menschen vorbei formulieren und Erwarten.
    Ich denke, ich werde hier nur noch mit lesen. :strahlen

    Nun, genau diese Hoffnung hatte ich eingangs formuliert...nämlich ob hier jemand ist, der Erfahrung damit hat oder mir jemand sein WISSEN zur Verfügung stellen möchte. Und ob Du es glaubst oder nicht Flocke_79, dieses Forum hier wurde mir als Rechtsforum angepriesen. Und wenn Dir meine Reaktionen hier zu anstrengend sind, so steht es Dir natürlich frei, hier nur noch mit zu lesen. Auch Dir wünsche ich einen guten Rutsch in das neue Jahr :winken:

  • 2. wie bereits erwähnt interessiert es das Jobcenter sehr wohl, was ich mitgebe oder eben auch nicht.


    Das geht dem JC nichts an! Bestätige den Umgang und damit hat sich die Angelegenheit für dich erledigt! Ganz einfach...


    Jetzt stelle dir mal vor du machst eine Liste, das JC legt dem Vater diese vor und der sagt, das Ding an der 7. Stelle kommt nicht jede Woche mit....


    mach es einfach so:


    hiermit bestätige ich, dass meine Kinder vom ....... bis .... beim Vater sind.


    Was ich den Kindern mitgebe, liegt in meinem Ermessensbereich und bedarf keinerlei Auflistung. Sollten sie dennoch darauf bestehen, so nennen sie mir bitte die rechtliche Grundlage.


    Der einzige der sich strafbar machen kann, ist dein EX. Nicht Du!


    mfg


    und das war es... mehr nicht

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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