Kind auf der Steuerkarte

  • da ich hnun wieder berufstätig bin, habe ich mein halbes kind auf der steuerkarte. Da vanessas Vater sich zur zeit aber mal wieder in der jva aufhält und deswegen kein EInkommen erhalten wird, möchte ich gerne das ganze kind auf meiner karte haben. ist das generell möglich, muss er einwilligen oder wäre alles vergebene liebesmüh????

    "... OHne dich wär´ ich ein anderer Mensch doch es gibt dich Gott sei Dank :love "

  • Ja, leider ist es so das er dafür unterschreiben muss. Selbst bei alleinigem Sorgerecht muss er das noch...also ohne Unterschrift nix möglich...und es lohnt sich auch nur bei hohem gehalt.


    LG


    Celtic

  • Ich hatte auch überlegt, das zu machen. Aber die paar Euronen, die dabei rumkommen, lohnen den Aufwand nicht.

  • aloso heißt zahlt er keinen unterhalt krieg ich das ganze kind allerdings muss er damit einverstanden sein???
    dankeschön für eure antworten

    "... OHne dich wär´ ich ein anderer Mensch doch es gibt dich Gott sei Dank :love "

  • Zitat

    Original von petkay
    Hallo,
    wenn er nicht zahlt,bekommst du das ganze Kind auf die Steuerkarte.
    Lg Petra


    ???, also ich bekomme das nicht. Da gibt es keine Möglichkeit laut Amt, wer hat Dir das genehmigt Petra ?


    LG


    Celtic

  • Also, ich war erst letzte Woche noch beim Amt wegen dem Lohnsteuerklassenwechsel.


    Sie sagte das ich momentan "nur"zwei Kinder auf die Karte bekomme da der andere Elternteil die hälfte bekommt.


    Sollte es so sein das er kein Unterhalt zahlt und ich dieses dem FINANZAMT glaubhaft machen kann, dann bekomme ich seine zwei noch mit dazu!


    lg von dieterrorzwerge

    lg von dieterrorzwerge


    Felicia Laureen *07.08.2000
    Estefania Philline 19.12.2001


    Leonardo Sky 04.07.2006
    Aurelio Pascal 04.07.2006

  • Zitat

    Original von vanessa-baby05
    aloso heißt zahlt er keinen unterhalt krieg ich das ganze kind allerdings muss er damit einverstanden sein???
    dankeschön für eure antworten


    Nicht ganz richtig. Wenn er keinen Unterhalt zahlt, steht dir das ganz Kind auf der Lohnsteuerkarte zu. Der KV muss weder einwilligen noch damit einverstanden sein.


    Allerdings hat Leeloo Recht. Viel bringt dir diese Eintragung nicht - hat nur Auswirkung auf den Soli und ggf. auf die Kirchensteuer. Den Antrag musst du beim Finanzamt stellen.


    Allerdings kannst du auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung - nach Ablauf des Jahres - den ganzen Kinderfreibetrag beantragen. Verloren geht dir daher dieser "Vorteil" nicht, auch wenn du dir jetzt nicht die Lauferei mit der Eintragung auf die Lohnsteuerkarte antust.


  • Welches Amt hat dir denn diese Auskunft gegeben?


    Diese Eintragung musst du beim Finanzamt beantragen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Steht im § 32 Absatz 6 Satz 6 EStG


    6Abweichend von Satz 1 wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt;

  • Also das es nichts bringt hat mir meine Steuerberaterin widerlegt.
    Je nach gehalt kann es sich gut auswirken. Es kommt aber auf die Höhe an.


    Viele Grüsse


    Celtic

  • Ide vorschusszahlung wäre in diesem Fall irrelevant??? Müsste ich das jedes jahr tun oder nur einmalig und alles andere läuft automatisch???
    Ihr seid supe :engelr

    "... OHne dich wär´ ich ein anderer Mensch doch es gibt dich Gott sei Dank :love "

  • Bei mir war das auch ken Problem, ich hab auch das ganze Kind auf der Steuerkarte, weil der KV nicht zahlt.
    Habe mir hier beim Rathaus einen Antrag geholt und diesen dann zum Finanzamt geschickt. Innerhalb 3 Tage hatte ich die geänderte Steuerkarte zurück.
    Allerdings muß man diesen Antrag jedes Jahr wieder aufs neue ausfüllen.

  • Zitat

    Original von vanessa-baby05
    Ide vorschusszahlung wäre in diesem Fall irrelevant??? Müsste ich das jedes jahr tun oder nur einmalig und alles andere läuft automatisch???
    Ihr seid supe :engelr


    Diesen Antrag musst du jedes jahr neu beim Finanzamt stellen. Automatisch läuft es leider nicht.

  • Ich muss diesen alten Threat jetzt nochmal hervorkramen, da ich akuell dieses "Problem" habe.


    Beim FA hat man mir auch die Auskunft gegeben, dass, wenn der KV seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, ich das volle Kind auf die Steuerkarte bekommen kann....aber von jährlicher "Erneuerung" dieses Antrages hat mir niemand was gesagt.


    Als ich nach der Trennung wieder anfing zu arbeiten, hatte er auch eine ganze Weile noch das ganze Kind auf der Steuerkarte und da hat auch niemand was beanstandet....muss ich das verstehen?

  • Wenn der Vater nicht 75% des Tabellenregelunterhaltes gezahlt hat im Jahr, dann kann man mit der Einkommensteuererklärung ankreuzen, daß man den vollen Kinderfreibetrag beansprucht.... Und wenn man Steuern zahlt bringt das auch was.... Nur wenn man keine zahlt ist das vollkommen wumpe..

  • Ich zahl doch Steuern...darum geht es mir ja auch garnicht....vielmehr ist meine Frage, ob ich, wenn ich das jetzt ändern lasse, ich im kommenden Jahr dann einen neuen Antrag stellen muss...

  • Ich zahl doch Steuern...darum geht es mir ja auch garnicht....vielmehr ist meine Frage, ob ich, wenn ich das jetzt ändern lasse, ich im kommenden Jahr dann einen neuen Antrag stellen muss...

    Wieder bei der Steuererklärung. Es gibt aber wohl auch die Möglichkeit den ganzen Kinderfreibetrag direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, darüber solltest Du mit Deinem Bürgeramt o. ä. sprechen.

  • Aber dann muss der Vater soweit ich weißunterschreiben und man muss es jährliche neu eintragen lassen- wie bei allen Freibeträgen.