Wann Scheidung einreichen

  • Hi Trix, so einfach ist das nicht! Ich spreche da gerade den Zugewinnausgleich an. Sagen wir mal Es Trennt sich M und F zum Zeitpunkt X. Nach 3 Monaten meinen es alle Gut und Lösen das gemeinsame Konto zu gleichen Teilen auf. sagen wir mal es sind 20 TSD Euro da, und jeder kriegt dann 10 TSD. F spart das Geld, und gibt davon nichts aus. M verlottert die Kohle, fährt im Urlaub, Greift sein eigenes Girokonto an ins Minus (sagen wir mal -5000€) und die 10000 sind auch weg. Dann wird ein Scheidungsantrag gestellt. Zugewinn: Er hat gar nichts mehr, sie hat aber 10000 also gibt sie ihn 5000 ab. So ungefähr musst du es dir vorstellen, obwohl erst mal das Geld geteilt worden ist. Für den Zuigewinnzeitpunkt ist der Erhalt des Scheidungsantrages bestimmend.
    Vergessen viele.

  • Hallo,


    also es werden Anfangs- und Endvermögen beider Parteien gegeneinander aufgerechnet. In meinem Fall hab ich ein Grundstück in die Ehe mit eingebracht auf den wir damals ein Haus gebaut haben. Da ich aber allein im Grundbuch eingetragen war, gehören mir auch alle darauf befindlichen Gebäude.
    Ganz wichtig ist folgendes (obwohl mir hier jemand in einem anderen Beitrag das Gegenteil beweisen wollte):
    Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach seiner Entstehung, bei einer Scheidung also drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung, § 1378 Abs. 4 BGB. Das bedeutet, dass derjenige Ehegatte, der meint, vom anderen etwas zu bekommen, diesen Anspruch spätestens drei Jahre nach der Scheidung geltend machen muss.


    Tja und wie schon mal geschrieben, bin jetzt fast auf den Tag 1 1/2 Jahre geschieden und warte nochmal denselben Zeitraum ab, dann ist Ruhe und Ex kann nix mehr machen (finanziell gesehen).
    Gruß