Liebe Forengemeinde!
Wir hatten im Bekanntenkreis neulich eine Grundsatzdiskussion zum Thema Wohngeld und ein Punkt hat mir keine Ruhe gelassen, da wir zu keinem Ergebnis gekommen sind.
Wenn ich zum Beispiel nach einer Trennung Wohngeld beantragen möchte/muss, muss man da eigentlich noch die Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorlegen???? Ich selber habe vor Jahren mal Wohngeld erhalten und da war das der Fall. Die Frage die sich uns stellte war, wenn ich mit dem Ex zusammen ein Konto hatte, mich dann trenne und nun ein eigenes Konto habe, kann ich doch keine Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorlegen (ausser die von gemeinsamen Konto). ????