Vater nimmt Kind mit und keine Meldeadresse hinterlassen


  • Dann wird das Gericht die Meldeadresse ermitteln. Ist auch das nicht möglich wird die betreffende Person öffentlich (Aushang, Zeitung,...) geladen. Erscheint er/sie auch dann nicht gibt es ein Versäumnisurteil. Und manche legen es (nicht nur im Familienrecht) genau auf dieses Versäumnisurteil an, weil diese in manchen Ländern nicht anerkannt und daher auch nicht verfolgt werden.


    ja und nein. das gericht will die meldeadresse in der regel vom antragssteller / kläger wissen. kann der sie nicht direkt liefern geht muss er selbst zum einwohnermeldeamt. klappt auch das nicht kann er gleichzeitig anzeige wegen nem meldevergehen stellen und dann erst kommt die öffentliche zustellung. das gericht ermittelt überhaupt nichts. deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass man als sorgeberechtigter und vor allem als jemand der ein kind von dem er nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nicht dem entsprechend hierzu berechtigten menschen mitteilen muss auf verlangen hin, wo man wohnt, wo das kind ist.


    der betreuende elternteil muss auch dem umgangsrecht ausübenden elternteil die anschrift mitteilen (außer es gibt eine pflegschaft, es gab kindeswohlgefährdung etc pp); warum sollte es andersrum anders sein? (stichwort auskunftsrecht)

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  • Am 4.Oktober ist meine Sachbearbeiterin(Jugendamt) in sachen Umgang wieder zu erreichen ich werde mir dort auf jeden Fall nochmal rat holen um diese Fragen zu klären.
    Ich denke in nächster Zeit steht eh kein Umgang an(er behauptet ja immer kein Geld zu haben) trotz das mich gestern mein Unterhaltssachbearbeiter angerufen hat und mir Mitteilte er habe von der Anwälten des KV einen Lohnzettel bekommen mit einem Verdienst von 1900 Netto, er biete an den laufenden Unterhalt zu zahlen + 45 Euro auf die Rückstände.Sein Arbeitgeber und seine Anschrift waren auf dem nachweis unkenntlich gemacht...so was habe er auch noch nicht erlebt.
    Wir denken aber das nicht die Anwältin dies veranlasst hat sondern vom KV schon so an die Anwältin gesannt wurde.

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    Achte auf Deine Taten, denn sie werden Gewohnheiten.
    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter.
    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  • 2 Monate kein Umgang ist echt heftig für so nen Knirps und der Vater ist in diesem Moment keine Bezugsperson für das Kind!!!

    Sonst wird so oft argumentiert das nicht die Quantität des Umgangs zählt - sondern die Qualität.
    Wenn das Kind ohne Probleme mitgeht und bei KV schläft dann ist KV offensichtlich doch irgendwie Bezugsperson.


    Bei uns war ausschlaggebender Grund für das JA beim Gericht das ABR zu unterstützen,der dass der KV seine aktuelle Adresse nicht angegeben hat.

    ASR und ABR hat die TS schon - da kann KV nichts mehr verlieren.



    Erst wenn er die Adresse nennt,würde ich ihm das Kind rausgeben.
    Wenn er dann Ärger macht,soll er erst mal begründen,warum er diese nicht rausrückt.

    :kopf Das wäre ein klassischer Fall davon den Konflikt auf dem Rücken des Kindes auszutragen - geht gar nicht!



    Ich verstehe TS sehr gut dahingehend, dass sie sich belogen und verar...t fühlt. Aber an diesem Fakt wirst Du nichts ändern können. Nur an Deiner Art damit umzugehen.


    Schon bald wird euer Kind immer mehr von sich aus erzählen - dann bist Du nicht mehr auf die Schilderungen des UET angewiesen. Und das geht deutlich schneller als Du irgendeine Verhaltensweise vom ihm ändern könntest.


    :strahlen Finde Frieden in Dir