Hallo und guten Morgen
Gestern hatte ich die Berechnung des Unterhalts durch die Beistandsschaft im Briefkasten. Es wird ein Betrag ausgewiesen, ein bißchen was erklärt und er wird aufgefordert, nun zu unterschreiben.
Ergo - es steht also noch nicht fest? Er kann dagegen Einspruch erheben? Oder kann ich davon ausgehen, dass es jetzt dabei bleibt? Mir geht's ja letztlich um den Titel, wobei ich doch überrascht war, das Kind 90€ mehr zu bekommen soll. Das setzt sich so zusammen, dass er in eine höhere Stufe eingruppiert wurde, was aber nur 14€ ausmacht (er zahlt ja bereits einen Betrag), er jedoch am Kindergartenbeitrag zu 60% beteiligt wird.
Frage nebenbei: Worauf bezeiht sich die Prozentangabe? Es steht da, er möge unterschreiben, 128% Unterhalt zu zahlen. Wie kann man denn mehr als das, was rechtlich festgesetzt wird zahlen müssen?
Gruß