Berechnung JuA - steht das jetzt so?

  • Hallo und guten Morgen


    Gestern hatte ich die Berechnung des Unterhalts durch die Beistandsschaft im Briefkasten. Es wird ein Betrag ausgewiesen, ein bißchen was erklärt und er wird aufgefordert, nun zu unterschreiben.


    Ergo - es steht also noch nicht fest? Er kann dagegen Einspruch erheben? Oder kann ich davon ausgehen, dass es jetzt dabei bleibt? Mir geht's ja letztlich um den Titel, wobei ich doch überrascht war, das Kind 90€ mehr zu bekommen soll. Das setzt sich so zusammen, dass er in eine höhere Stufe eingruppiert wurde, was aber nur 14€ ausmacht (er zahlt ja bereits einen Betrag), er jedoch am Kindergartenbeitrag zu 60% beteiligt wird.


    Frage nebenbei: Worauf bezeiht sich die Prozentangabe? Es steht da, er möge unterschreiben, 128% Unterhalt zu zahlen. Wie kann man denn mehr als das, was rechtlich festgesetzt wird zahlen müssen?


    Gruß

  • Frage nebenbei: Worauf bezeiht sich die Prozentangabe? Es steht da, er möge unterschreiben, 128% Unterhalt zu zahlen. Wie kann man denn mehr als das, was rechtlich festgesetzt wird zahlen müssen?


    Wenn Du die Düsseldorfer Tabelle aufmachst, dann liest Du rechts davon die %-Sätze.


    In Deinem Fall wurde der Vater bei Einem Einkommen von Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft.


    Das heisst, lt. Jugendamt hat er ein bereinigtes Nettoeinkommen zwischen 3101 € und 3500 €


    Ist sein bereinigtes Einkommen seiner Meinung nach nicht so hoch, dann kann er natürlich dagegen Einspruch einlegen.


    Hier


    http://www.olg-duesseldorf.nrw…eldorfer_Tabelle_2011.pdf


    mal die Düsseldorfer Tabelle für Dich zum nachlesen.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Gestern hatte ich die Berechnung des Unterhalts durch die Beistandsschaft im Briefkasten.


    Hallo Lucca,


    darf ich dich fragen wie lange das alles bisher gedauert hat ?? Also vom Auffordern der Einkommensverhältnisse bis jetzt....
    Ich bin noch ganz am Anfang...

  • Hallo Muckel


    Aufforderung an den KV war im Oktober 2011. Es hat sich elend gezogen, weil der KV erst nicht reagiert hat, dann gab's Hin und Her wegen der ausländischen Abrechnungen - letztlich hat er immer erst reagiert, wenn entweder sein Arbeitgeber oder sein Rechtsanwalt Post bekamen.


    Gruß