Wozu beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde?

  • Mein Ex rief mich an und meinte, er bräuchte mal seine Geburtsurkunde. Die hat er bei seinem Auszug vergessen mitzunehmen. :rolleyes2:
    Grund: Er hat sich bei einer Discotour seine Jacke mit Portemonnaie incl. sämtlichen Unterlagen wie Perso, EC-/Visa-Karte, Führerschein, Geld und den Hausschlüsseln klauen lassen!!!


    Nun braucht er für die Perso Neubeantragung seine Geburtsurkunde. So weit so gut - oder auch nicht.


    Als er die Kinder abholte, hab ich ihm seine Geburtsurkunde in die Hand gedrückt, er meinte dann: das Stammbuch m u ß t du mir auch geben. Er bräuchte beglaubigte Abschriften von den Geburtsurkunden der Kinder und der Heiratsurkunde. Ich habe gesagt, so zwischen Tür und Angel bespreche ich gar nichts und habe ihm das Stammbuch erstmal nicht mitgegeben.


    Nun zu meiner Frage: wozu braucht er Abschriften der Geburtsurkunden der Kinder? Sie leben bei mir. Gibt es hierfür einen Grund?
    Und die Abschrift der Heiratsurkunde? Braucht er die, um die Scheidung einzureichen? Das Trennungsjahr ist bald rum. Jetzt fällt ihm zufällig ein, dass er das alles braucht?


    Wie ist da Eure Erfahrung?


    Liebe Grüße
    honey

  • Und die Abschrift der Heiratsurkunde? Braucht er die, um die Scheidung einzureichen?


    Ja




    Edit: Wozu er die Geburtsurkunden braucht, weiß ich nicht, hab damals das komplette Stammbuch an den Anwalt übergeben.

    Einmal editiert, zuletzt von idefixx ()

  • Also das Stammbuch dem Anwalt übergeben?




    Für die Scheidung wurden bei mir diese Unterlagen benötigt, wenn du ihm nicht traust, gibs die Sachen deinem Anwalt.

  • Heißt das umgekehrt, ohne Heiratsurkunde kann er die Scheidung nicht einreichen ??
    Oder hat er eine andere Möglichkeit?


    Ich will das ja nicht verhindern, interessiert mich nur, wie da der Formalismus ist.


    honey


  • Heißt das umgekehrt, ohne Heiratsurkunde kann er die Scheidung nicht einreichen ??


    Die muß dem Gericht vorliegen.




    Oder hat er eine andere Möglichkeit?


    Er kann die Beibringung von Unterlagen, gerichtlich erzwingen....im Falle der Heiratsurkunde dürfte aber reichen, wenn sein Anwalt, sie eine beglaubigte Abschrift beim Standesamt ausfertigen läßt, was natürlich wieder Geld kostet.

  • Also erstens würde ich das Stammbuch nicht rausrücken.
    die ganzen 'Urkunden werden nämlich nur ein einziges Mal im Original ausgegeben.


    Mein EXmann hat das Stammbuch mitgenommen, ach nein... naaaaatürlich hat er es nicht...... *wer's glaubt*


    Das heißt, ich habe keine Original Geburtsurkunde meines Sohnes. Nichts habe ich im Original. Wenn ich für irgendwas mal was brauche, muss ich mir eine neue Abschrift fertigen lassen.
    Sogar meine Geburtsurkunde habe ich nicht mehr im Orginal... :wand:wand



    Allerdings konnte ich auch ohne Stammbuch die Scheidung beantragen. Wäre auch noch schöner wenn nicht... Der Herr hätte das nämlich niemals nicht von sich aus gemacht...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • liegt wohl im ermessen des Gerichtes.


    Ex hat auch ohne Stammbuch die Scheidung beantragt. bekommt sie auch nicht von mir. maximal ne Kopie

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • für die einreichung der scheidung brauchst du entweder das stammbuch - wird dem gericht im original mit antrag vorgelegt


    oder


    eine beglaubigte abschrift aus dem familienbuch (nicht stammbuch), die bekommt man beim standesamt, dort ist auch das familienbuch

    LG Uschi


    ..i need my dose..


    Y.O.L.O.!