Prozesskostenhilfe ---> Bezahlung

  • Hallo,


    soeben habe ich von meinem Anwalt per Mail ein Schreiben erhalten indem hevorgeht, dass ich ab 1. Juli monatlich 15 € sollen muss. Aber es steht nirgends wie hoch die Kosten sind und wie lange.


    Kann mir da jemand helfen?


    Liebe Grüße,
    gold

  • Wenn Du eine Urteil hast dann stehen dort die Kosten drin.


    Du hast vermutlich keine PKH bekommen sondern Ratenzahlung.

  • Die Kosten werden übernommen.


    Das hat mir der Anwalt per Mail mitgeteilt:


    Die Kosten können erst dann mitgeteilt werden, wenn das
    Amtsgericht Nürnberg hierüber entschieden hat. Das geschieht in der Regel in
    der mündlichen Verhandlung. Dort wird der Streitwert festgesetzt, aus dem dann
    die Gebühren zu berechnen sind. Der Streitwert errechnet sich für die
    Ehescheidung aus der Summe der monatlichen Nettoeinkünfte von Ihnen und Ihrem
    Ehemann abzüglich eines Betrags in Höhe von 250,00 € für jedes minderjährige,
    unterhaltsberechtigte Kind. Dieser Betrag ist dann mit 3 zu multiplizieren. Für
    den Versorgungsausgleich kommt dann jeweils 10% aus diesem Wert für jedes
    Anrecht hinzu. Beide Werte (Ehescheidung Versorgungsausgleich) werden zusammen gezählt
    und ergeben dann den Streitwert.





    Die anwaltlichen Gebühren betragen jedoch lediglich einen
    Bruchteil dieses Streitwerts. Bis zur Festlegung des Streitwerts können wir
    Ihnen also auch nicht sagen, wie lange Sie gegebenenfalls die 15,00 €
    monatlich bezahlen müssen.




  • Wenn ich das richtig verstehe, dann sind die 15 Euro eine Ratenzahlung als Vorschuss für den Anwalt und zwar solange, bis der Streitwert der Scheidung feststeht. Von PKH steht dort nichts. Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege.

  • Wenn ich das richtig verstehe, dann sind die 15 Euro eine Ratenzahlung als Vorschuss für den Anwalt und zwar solange, bis der Streitwert der Scheidung feststeht. Von PKH steht dort nichts. Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege.


    PKH steht da nichts. Wenn es PKH gibt muss sie nichts bezahlen außer das Gericht legt Ratenzahlung fest.
    Die 15€ sind IMHO für den Anwalt. Ich gehe davon aus das die 15€ gegengerechnet werden.
    Ob so ein Vorschuß auf Raten normal ist! :hae::frag Keine Ahnung.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()