OH PANI !
du schriebst .
Dann bekommst Du also am 15.07. den normalen Lohn ganz vom JUNI UND die 6 Wochen Elterngeld obendrauf für bis Ende August.
Am 15. JULI bekommst Du anteilig JUNIgehalt normal und eben den Ausgleich zum Krankenkassengeld.
Summa sumarum also auch volle Leistung erhalten bis zu, 15. August.
So, und nun bin ich selbst durcheinander ( war ich vorhin nocht nicht )
Meinst du im 1.Satz nicht den 15.JULI und im 2.Satz den 15.AUGUST ?
...
Also bekomme ich (theoretisch) am 15.JULI volles Gehalt (+ 6 Wochen Mushcutzgeld von KK )
Und am 15.AUGUST mein TEIL-Gehalt ?
So richtig ? :lach
und jaaaa, ich bekomme meinen Lohn rückwirkend ausbezahlt, immer zum 15. ....