Beschäftigungsverbot und Lohn ..

  • OH PANI !


    du schriebst .


    Dann bekommst Du also am 15.07. den normalen Lohn ganz vom JUNI UND die 6 Wochen Elterngeld obendrauf für bis Ende August.


    Am 15. JULI bekommst Du anteilig JUNIgehalt normal und eben den Ausgleich zum Krankenkassengeld.


    Summa sumarum also auch volle Leistung erhalten bis zu, 15. August.


    So, und nun bin ich selbst durcheinander ( war ich vorhin nocht nicht )


    Meinst du im 1.Satz nicht den 15.JULI und im 2.Satz den 15.AUGUST ?


    :D


    ...


    Also bekomme ich (theoretisch) am 15.JULI volles Gehalt (+ 6 Wochen Mushcutzgeld von KK )


    Und am 15.AUGUST mein TEIL-Gehalt ?


    So richtig ? :lach


    und jaaaa, ich bekomme meinen Lohn rückwirkend ausbezahlt, immer zum 15. ....

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Hallo Muc Mami,


    ich versuch`s noch mal zu erklären...


    Du bekommst frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist (also frühestens 7 Wochen vom dem errechneten Entbindungstermin) eine Bescheinigung über den Termin von Deinem Arzt oder Deiner Hebamme.. diese schickst Du zu Deiner KK die zahlen Dir daraufhin einen Vorschuß auf das Mutterschaftsgeld aus und informieren Deinen AG über die Schutzfrist, der dann im laufenden Monat die Gehaltsabrechnung entsprechend vornimmt.


    Nach der Entbindung schickst Du die Geburtsurkunde an Deine KK die dann eine "Endabrechnung" für die Schutzfrist (= 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung vornimmt... und hier bitte ACHTUNG: solltest Du früher entbinden, verkürzt sich Deine Schutzfrist - die Zeit wird nicht an die 8 Wochen nach der Entbindung dran gehangen... ) Mit dieser Endabrechung kann dann auch Dein AG seine Gehaltsabrechnung vornehmen...


    Wann genau die Zahlungen laufen werden kann Dir keiner sagen... Bei Deiner KK richtet es sich u.a. nach Arbeitsaufkommen (solche Leistungen werden aber in der Regel bevorzugt bearbeitet) und Dein AG wird die Zahlung sicherlich mit der Gehaltsabrechnung für den Monat laufen lassen..


    Wenn es also eng werden sollte, solltest Du Dir bei der Auszahlung der Vorschusszahlung durch die KK bewußt sein, für welchen Zeitraum das reichen muss... nämlich bis mindestens nach der Entbindung und dem Erhalt der Geburtsurkunde... Dein AG wird sicherlich die Abrechnung zu den normalen Gehaltszahlungsterminen vornehmen...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Öhm, ich widerspreche ja ungern, aber 14 Wochen Mutterschutzgeld gibt es immer !
    Bei Frühchen auch mehr.
    Ich habe jeweils 2 Wochen vor ET entbunden und immer volles Geld bekommen.
    Eine Freundin von mir überträgt immer und als Motivation sagt sie sich immer : Wieder 13€ von der KK extra ;-)

  • Bei Frühchen oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen... Wenn man überträgt verlängern sich die 6 Wochen vorher bis zum Entbindungstermin, denn die 8 Wochen danach gibt es immer...


    Wenn man aber vor dem errechneten Entbindungstermin entbindet, wird das nicht auf die 8 Wochen (bei Einlingsgeburten) angerechnet... da "verfallen" die Tage ;) Warum das bei Dir anders war, entschließt sich momentan meiner Kenntnis... das ist nach dem Gesetz definitiv nicht vorgesehen... :frag

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Sollte ich also z.b. früher entbinden, oder nen KS bekommen (sagen wir, ne Woche vor ET), dann bekomm ich sozusagen nur für 7 Wochen Muschutzgeld (da die 8 Wochen mit der 1 Woche verrechnet werden?

  • ?? ziemliches durcheinander hier,
    also es gibt 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld
    wird nach errechnetem ET entbunden, auch 8 Wochen danach Mutterschaftgeld (vorher die Zeit hat sich verlängert)


    entbindet man vor ET, wird diese Zeit nach dem ET angehängt, es verfällt nix , es bleiben 14 Wochen
    (dies verfallen war früher mal, hat sich schon längst geändert)

  • Ok, jetzt hab ich glaub ich alles verstanden :D


    Jetzt hoffe ich nur noch, dass alles gut geht .. Ich werd die Tage mal meine KK kontaktieren und meinem AG nen Schreiben fertig machen mit allen gesammelten Infos, dann können die sich vorbereiten oder nochmal informieren, bin die 1 Schwangere im Betrieb, die haben ja noch nich so die Ahnung, was sie tun müssen :D

  • Wenn man aber vor dem errechneten Entbindungstermin entbindet, wird das nicht auf die 8 Wochen (bei Einlingsgeburten) angerechnet... da "verfallen" die Tage Warum das bei Dir anders war, entschließt sich momentan meiner Kenntnis... das ist nach dem Gesetz definitiv nicht vorgesehen...

    ich habe gerade noch mal gegoogelt und erreiche meine zuständige "Fachfrau" gerade nicht.. ich möchte diese Aussage zunächst einmal zurück ziehen... es scheint, dass sich hier doch etwas geändert hat...


    Ich melde mich hierzu morgen wieder... Ich bitte um Entschuldigung...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Ich rechne jetzt einfach mal damit, nach Geburt für 8 Wochen Muschutzgeld zu bekommen :D


    Also nochmal, danke euch allen für die zahlreichen Antworten :D Bin schon ein bisschen entspannter jetzt ...


    Achso, bitte Daumen drücken, dass ich morgen meine Firma erreiche und erfahre, warum mein Lohn so schwankt im BV (siehe 1 Post)


    Danke :blume

  • Ich melde mich hierzu morgen wieder... Ich bitte um Entschuldigung...


    :blume


    Das ändert sich ja auch alles dauernd, wer soll da auch noch durchsteigen :frag
    Also meine letzte Geburt ist knapp 2 Jahre her, da war das auf jeden Fall noch so.

  • Soooooo, konnte heute folgende Infos bekommen :


    15.Juli : volles Gehalt vom AG + KK-Geld für 6 Wochen (564 Euro)


    15.August : TEIL-Lohn vom AG (Lohn minus 364 Euro (4 Wochen) theoretisch)


    3. - 7. September : KK-Geld für 8 Wochen


    15.September : TEIL-Lohn vom AG (Lohn minus 364 Euro (4 Wochen) theoretisch)


    15.Oktober : TEIL-Lohn vom AG (Lohn minus 364 Euro (4 Wochen) theoretisch)


    15.November : TEIL-Lohn (für 01.-15. Oktober, wenn Muschutz bis 15.10. geht)


    ab November : Elterngeld, Kindergeld (rückwirkend für August + September + Oktober)


    Zur Info nochmal, mein Lohn wird rückwirkend gezahlt ...



    ....


    Aber meine Frage zum Thema Beschäftigungsvebrot bleibt ungeklärt .... Meiner Meinung nach (was ich gelesen habe), wird sobald der BV eintritt, der Durschnittslohn der letzten 3 Monate berechnet, bei mir konnte man nur 1-2 Monate berechnen, da ich nur kurz in der Firma war .


    Gut, da ich kein Festgehalt, sondern Stundenlohn hatte, musste der Durchschnitt so berechnet werden ..


    Jetzt hatte ich 2x 1130 Euro, 1x 1198 Euro (nach Lohnerhöhung dachte ich der Verdienst bleibt nun so) und diesen Monat hab ich NUR 1066 Euro bekommen .. Weiß nich, ob das so OK is, dass es so schwankt ...


    Ich dachte, der Verdienst bleibt nun jeden Monat gleich .. zumindest dachte ich nich, dass ich plötzloch 130 Euro weniger habe :motz:


    Kennt sich da vllt noch jemand aus wie das läuft ?! Ich hab leider keinen Anwalt den ich fragen kann, geschweige denn das Geld, nen Anwalt zu fragen :lach


    Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Guten Morgen


    Der Lohn darf im BV nicht schwanken ( auf jeden Fall nicht nach unten )


    Hast Du schon jemanden erreicht beim AG ?
    Bin gespannt wie sie das erklären, dann kann man hier weitersehen.
    Was steht denn auf der Abrechnung ?
    Ist der Faktor anders ?

  • Also mein AG (bzw die Lohnabteilung) sagte zu mir :


    Das gehört sich schon so, Sie haben ja kein Festgehalt, sondern Stundenlohn . Den Gehaltszettel bekomm ich immer erst Ende des Monats nach Auszahlung, somit weiß ich nicht, wie der Lohn sich diesmal zusammensetzt -_-


    Die "lassen" mich jetzt jeden Monat verschiedene Stundenanzahl "arbeiten" aufm Zettel und so werde ich bezahlt .. Sie sagte was von, es rechnet sich nach Werktagen ?! Im übrigen wird in meinem Job 24 / Tag, 7 Tage / Woche gearbeitet, falls es wichtig is (wegen Schichten und Zulagen) ... Soweit ich weiß stehen mir Zulagen zu - zwar versteuert, aber sie stehen mir zu .. Jetzt "lassen" die mich aber nur Werktags "arbeiten" (auf Papier) ... hm ...


    Aber trotzdem versteh ich nich, wie ich 130 Euro weniger wie letzten Monat haben kann o.O Selbst mit dem Verdienst vor letztem Monat, also den 1130 Euro wären es 60 Euro weniger ... Und das jetzt wo ich eh finanzielle Probleme habe :wand


    Hab Angst, dass nä Monat plötzlich nur noch 900 Euro Lohn kommen wegen was weiß ich was :flenn

  • Hab grad die letzten Lohnabrechnungen in der Hand .


    Ich bekomme also für jeden Werktag im Monat 64,17 Euro .


    Kann ich irgendwie meinen Stundenlohn ausrechnen dadurch ? Ich bin mir nich sicher, ob sie die Lohnerhöhung einfließen lassen haben (was sie nach Gesetz abr müssen) ...


    Außerdem hab ich vorher 12 Std / Tag gearbeitet, Tag und Nacht, is das wichtig ? Ich glaube die zahlen mir jetzt pro Tag nur noch 8,5 Stunden, das is aber die andere Abteilung, in der war ich gar nicht . In meiner Abteilung wurde 12 Std gearbeitet (Ubahn-Wache), in der anderen nur 8,5 (ticketkontrolle) ...


    Ach man, hab nur Schiss, dass die iwas falsch berechnen und ich somit weniger bekomme, als mir zusteht :wand:heul


    Achso .. Stundenlohn sind 7,50 Euro bis Februar . Ab März gibts 7,75 ...


    Kann ich iwie errechnen, ob das alles Ok is ?!

  • Der Sinn des BV ist ja, dass Du finanziell nicht schlechter gestellt bist.
    Da das Elterngeld darauf berechnet wird , würde ich 10€ nehmen und beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen.
    Und dann lässt Du da einen Arbeitsrechtler ran, der soll das prüfen !


    Die Summe die Dir fehlt ist mir deutlich zu hoch !
    Und meine Personalabteilung hat auch etliche Fehler gemacht, die sind nicht perfekt.

  • Diesen Monat sind nichtmal 10 Euro drin :flenn Sonst hätt ich das sofort gemacht ..


    Alsoooo, ich hab eben mal geguckt . Mein Tagessatz bliebt immer 64,17 Euro . Im März war die Gehaltserhöhung, also hätte ich theoretisch ab März auch mehr bekommen müssen, das werd ich der Abteilung mal höflich in nem Brief mitteilen, die sollen mal prüfen, ob sie die Erhöhung mitberechnet haben ..


    Ansonsten, im April gabs 23 Werktage, nachdem ich den Brutt-Netto-Rechner genutzt habe, komme ich auch auf die 1066 Euro ... Das stimmt also THEORETISCH ..


    Aber trotzdem bin ich der Meinung, dass es nicht soooo schwanken kann :kopf Ich hatte immer im Kopf, egal ob Festgehalt oder Stundenlohn, es wird eben der Durschschnitt gerechnet und somit jeden Monat gleich viel bezahlt, höchstens mit ner Schwankung von 10 Euro oder so hab ich gerechnet, aber nicht sooooooo viel wie diesen Monat :nawarte:


    hmmm... wie funktioniert das nochmal mit dem Schein für den Anwalt ? Vllt is das ja nächsten Monat im Budget :D (Wobei es gibt diesen Monat wieder 2 Feiertage, kann ich also wieder knicken) :angry

  • Achso, Thema Elterngeld :


    Es ist eh egal wie viel Elterngeld ich bekommen werde, ich teils sowieso auf 24 Monate auf, hab beim Amt somit 150 Euro frei und somit 150 Euro mehr wie den Hartz 4 Satz ^^


    Es geht mir also nur um den Lohn, den ich bekomm bis Muschutzende, denn davon lebe ich im Moment .... Ich kann gar nich wirklich planen, was ich wann im Monat zahlen kann wenn der Lohn jetzt so schwankt ...

  • Ähm .. wie wird es denn im NORMALFALL vom AG berechnet :


    Es gibt 6 Wochen Geld von der KK vor und 8 Wochen nach Geburt .


    verrechnet der AG dann mit 1 Lohn das volle Geld der KK für 6 Wochen und das nächste Gehalt mit den vollen 8 Wochen ... :hae:


    Oder verrechnet der AG :


    1 Lohn mit 4 Wochen, 1 Lohn mit 4 Wochen, 1 Lohn mit 4 Wochen, 1 Lohn (letzter Lohn) mit 2 Wochen ...? :hae:


    Ich versuch grad auszurechnen, wann ich dann was von wem bekommen werde :brille

  • Liebe Muc-Mami,


    meine Güte ist das kompliziert hier....... :ohnmacht::lach


    Irgendwie scheinst du mit dem Sorgen machen noch schlimmer zu sein als ich...... :lach


    Ich habe bei Sohni alles auf einmal bekommen (also Sohni kam zu früh, vor MuSchutz) vom AG und von der KK und musste es dann selbst so aufteilen dass ich hinkomme.


    ;)

  • Jaa ich weiß, ich mach mir da ganz schön Stress, aber muss ja irgendwie .. ich hab so viele Zahlungsverpflichtungen, kommt da 1 mal Geld zu spät - hab ich n Problem, das will ich halt nicht ...


    Hab meiner Firma jetzt n Brief fertig gemacht, 1 mal mit allen Paragraphen aufgelistet, die haben nämlich eindeutig was falsch gemacht :motz: Ich versteh einfach nich, wie die das nicht kapieren konnten, ich mein, es ist EIN EINZIGER Paragraph, in dem steht alles drin, was auf mich zutrifft ! man man man :motz:


    Naja und ich habe drum gebeten, dass die mir mitteilen, wie die das Geld von der KK verrechnen, ob ich eben auch für 6 Wochen Geld bekomme, oder ob ich jeden Monat meinen normalen Lohn bekomme, abzüglich des KK-Geldes ...


    Naja ... ich hoffe auf baldige Antwort . Kommt nach 14 Tagen nix - ruf ich an. kommt dann nix, geh ich zum Anwalt, bzw wende mich an diese Aufsichtsbehörde ....