der riesige wunsch deiner tochter ist die seifenoper des kleinen mädchens. solche wünsche sind manchmal sehr destruktiv und von daher einfach zu vernachlässigen. in diesem fall ist der angebliche wunsch des kindes zu übergehen, zu ihrem eigenen besten. :radab
Umgansvereinbarung wird immer wieder gebrochen
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ihr müßt dazu wissen, dass ich schioneinmal versucht habe mein kind zu schützen
der 1. richter beim amtsgericht, sah den schutz als notwendig an
die 3 richter vom oberlandesgericht NICHT, sie setzten mich unter druck, entweder kind zum vater lassen oder mir das kind wegnehmen
schutz braucht das kind vorm vater nicht, seine damaligen taten sind verjährt, aber garantieren, dass er es nicht wieder tut, das wollten sie nicht
und wenn ich das kind nicht zum vater lasse, dann solle er mich anzeigenwie soll ich da jetzt schutz durchbekommen???
der riesige wunsch deiner tochter ist die seifenoper des kleinen mädchens. solche wünsche sind manchmal sehr destruktiv und von daher einfach zu vernachlässigen. in diesem fall ist der angebliche wunsch des kindes zu übergehen, zu ihrem eigenen besten. :radab
das ist nicht richtig, damals zählte für diese 3 richter ausschließlich der wunsch der tochter und glaub mir, die NEXT ist mit ihrem getanenen harmlos gegen das, wovor ich tochter schützen will/wollte
achja und danke für diesen ---> :radab
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Hallo Mappl...
mensch, das tut mir leid für Euch...
Wie wäre es mit einem "Trau-Dich-Was"-Kurs, der wird bei uns an der Schule und in der Mittagsbetreuung angeboten.
Das geht nicht von heute auf morgen, hilft aber deiner Tochter damit, Grenzen zu setzten und sich zu behaupten.Meine haben jetzt beim Umgangskontakt immer ein Handy dabei, wissen wie sie es bedienen müssen, und haben die ausdrückliche Erlaubnis uns
anzurufen, falls etwas aus dem Ruder läuft...Ich hab mitbekommen, dass die Richer sehr voreingenommen waren, ich hoffe aber, dass Ihr Beide das gut übersteht..
Alles alles Liebe Euch :knuddel
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mappl ich glaub ich erinner mich worum es ca. ging. wenn nicht hab ich eine ahnung was du meinst. hierbei solltest du das was die therapeutin vorschlägt, einfach umsetzen. auch das was maschenka erwähnt ist nicht von der hand zu weisen, lass das kind einige zeit in eine klinik einweisen. bei einer solchen einweisung ginge es nur umd das wohl des kindes und dem will papi sich doch nicht entgegen stellen oder? ich denke die kleine muss mal zur ruhe kommen und sich neu sortieren. vielleicht verklickern andere fachärzte deinem kv mal was genau er seinem kind mit seinem verhalten antut, wenn er weiter so eine next dem kind aussetzt. :knuddel
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der 1. richter beim amtsgericht, sah den schutz als notwendig an
die 3 richter vom oberlandesgericht NICHT, sie setzten mich unter druck, entweder kind zum vater lassen oder mir das kind wegnehmen
schutz braucht das kind vorm vater nicht, seine damaligen taten sind verjährt, aber garantieren, dass er es nicht wieder tut, das wollten sie nicht
und wenn ich das kind nicht zum vater lasse, dann solle er mich anzeigenwie soll ich da jetzt schutz durchbekommen???
:kopf:troest
Wurde schriftlich fixiert, dass Next während der Umgangszeit aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur und Aggressivität nicht dabei ist?O.k., die Argumentation der Therapeutin kann ich verstehen.
Wenn jetzt eine andere Therapeutin, z.B. in einem spezialisiertem Haus, bescheinigt, dass genau dieser Schutz notwendig ist, dann könntest du neu klagen, oder?
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ein handy hat sie dabei, sie traut sich nicht anzurufen
sie hat es mir zwar versprochen, anzurufen, aber ob sie es schafft :frag -
viele Therapeuten haben ein Problem, wenn es dabei auch um ein gemeinsames Sorgerecht geht.
Es gab schon viele Fälle, in denen ein Elternteil ausdrücklich die Einwilligung zur Behandlung zurück genommen haben....daher kann ich die Vorsicht der Therapeutin verstehen.
Hatte deine Tochter nicht auch einen Verfahrenspfleger beim OLG??
Das mit dem Handy ist auch schwer, immer wieder ermutigen, und wie gesagt, so ein Seminar kann helfen....
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:kopf:troest
Wurde schriftlich fixiert, dass Next während der Umgangszeit aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur und Aggressivität nicht dabei ist?O.k., die Argumentation der Therapeutin kann ich verstehen.
Wenn jetzt eine andere Therapeutin, z.B. in einem spezialisiertem Haus, bescheinigt, dass genau dieser Schutz notwendig ist, dann könntest du neu klagen, oder?
damals war die NEXT noch nicht so gewalttätig, daher erscheint sie in keinem protokoll
ich werde mich erkundigen
vielleicht hilft die familienbratung auch weitersandy13
ich habe aufgrund der damaligen taten des KV, das alleinige sorgerecht
verfahrenspflegerin hatte sie, auch deren visitenkarte, allerdings will tochter mit ihr nicht sprechen
das hatte ich ihr angeboten -
Mist, echt eine doofe Situation....
ich wünschte ich könnte dein universalen Tipp geben,
aber wenn Tochter nicht will, wäre es schlimm sie zu zwingen.
Mir fällt nur ein, Sie zu stärken, für Sie da sein, und evtl. mit Vereinen in Verbindung treten, die Kindern helfen...
z.B. Kinderschutzbund, Wildwasser (ist aber eher bei anderen Übergriffen glaub ich), Kindernothilfe etc.
Gibt es denn im Verwanten- oder Bekanntenkreis jemanden, auf den er hört??
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wenn sie nicht wollte, würde ich sie niemals dahin lassen
aber sie will
naja, sie braucht eine stärkung auf der ganzen linie fürs selbstbewußtsein
und die "anderen" übergriffe, das soll sie ruhig auch lernen, du weißt ja...ALLE haben angst vor ihm, es reden ihm alle nach dem mund, nur um ihn nicht gegen sich aufzubringen
hinter vorgehaltener hand sagen einige, dass sie meinen mut bewundern, dass ich mich getraut habe zu gehen und so sehr zu kämpfen -
dann wäre das Trau dich was doch was für Sie...
Junior geht ab Herbst auch rein..... der braucht auch was für´s Selbstbewusstsein....
Ich fühle mit Dir!!!
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wenn es denn soetwas bei uns im kaff gäbe!
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mist.... ich hab Dir mal eine PN geschickt...
ich vergess immer, dass wir zwar keine Weltstadt sind, aber dass es immer kleiner geht... tut mir leid..
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macht nichts, ich werd mal bei der familienberatung nachfragen, ob es hier solche kurse gibt
danke sandy