• hallo zusammen :-)
    meine tochter ist jetzt 3 monate alt und nun hab ich bald einen termin auf dem gericht zwecks vaterschaftsanerkennung,er hat bis jetzt seine tochter nicht sehen wollen und auch die schwangerschaft über war ich allein,naja!jedenfalls kennt sich da jemand aus wie das abläuft,ich bin etwas nervös!

  • Hallo paulachrista,
    mach Dich nicht verrückt.Das verläuft alles ganz unspektakulär.
    Du wirst gefragt,ob er der einzige in Betracht kommende Erzeuger ist oder ob Du im Empfängniszeitraum auch mit anderen verkehrt hast.
    Er wird gefragt ob er das anerkennt.
    Wenn ja ist alles gut.
    Wenn nein wird ein Vaterschaftstest angeordnet.
    Bei uns wurden bei dem Test damals Fotos gemacht,Fingerabdrücke und Blut abgenommen.
    Also alles halb so wild.
    LG,MaLu

  • sei entspannt - der KV müsste angespannt sein ;-)


    OT: Hast du auch KU und BU beantragt bzw. in Verzug gesetzt? Beistandschaft beim JA eingerichtet und erstmal UHV beantragt?

  • Ja, ist echt nicht wild.
    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das von damals jetzt dafür zu Rate gezogen wird.
    Fotos, Fingerabdrücke werden da ja gemacht, damit bewiesen ist, dass es auch von der richtigen Person ist.
    Aber auch wenn Kinder das nicht so gerne haben wird es schnell zu bewerkstelligen sein.
    Aber vielleicht hast Du ja Glück und er erkennt es jetzt doch an.

  • was bedeuten die ganzen abkürzungen ich kenn mich da nicht aus mach das zum ersten mal ;) also beistandschaft beim jugendamt hab ich beantragt und antrag auf verfahrenskostenbeihilfe auch.mich nervt der termin einfach nur,ich hab kein bock an meinen geburtstag aufm gericht zu verbringen und den zu sehen,könnt mir besseres vorstellen :( naja aber ich tus ja für meine tochter...

  • paulachrista


    KV = Kindesvater


    OT = Off Topic oder besser gesagt, gehört eigentlich nicht zu diesem Thread.


    JA = Jugendamt


    OLG = Oberlandesgericht


    KM = Kindesmutter


    BET = Betreuender Elternteil


    UET = Umgangselternteil


    BU = Betreuungsunterhalt


    KU = Kindesunterhalt


    UHV = Unterhaltsvorschuss


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • du hast neben kindesunterhalt und betreuungsunterhalt auch anspruch auf zuschuss zur erstausstattung durch den vater deines kindes.


    aber vielleicht entspannt sich´s ja ein wenig, wenn er definitiv weiß, dass er papa ist - manche brauchen da etwas handfestes... :frag

  • nein der will absolut nichts von ihr wissen,war schon mal bei ihm mit ihr und er hat sie nicht mal angesehen,aber so ein vater brauch sie dann auch nicht!das mit der erstaustattung hab ich gehört,aber das hab ich von der stadt bekommen!